3404/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.11.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/0134-III/4a/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 21. November 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3439/J-NR/2005 betreffend irreführende Angaben in der bm:bwk-Liste der Schulstandorte mit ganztägiger Betreuung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die
Tagesbetreuung bedarfsgerecht und unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern
stattfinden soll. Rechtlich ist eine Tagesbetreuung bis 16 Uhr anzubieten. Wird
dieses Angebot von Eltern jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen, kann
die Schule auch früher die Tagesbetreuung beenden. Die Tagesbetreuung in der
Volksschule Geinberg richtet sich exakt danach. Nach Rücksprache mit der
Direktorin der Schule, Frau OSR Margit Salletmeier, kann bestätigt werden, dass
von den Eltern eine Tagesbetreuung nur bis
13 Uhr gewünscht wurde bzw. kein darüber hinausgehender Bedarf gemeldet wurde.
Deshalb schließt die Schule zu diesem Zeitpunkt.
Die Daten zur Tagesbetreuung, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu finden sind, beruhen auf einer Abfrage der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrats für Wien. Seitens des Bildungsministeriums wird davon ausgegangen, dass die von den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien übermittelten Daten zur Tagesbetreuung sorgfältig erhoben und korrekt weitergemeldet werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.