3404/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.11.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                        GZ 10.000/0134-III/4a/2005

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien,   21. November 2005

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3439/J-NR/2005 betreffend irreführende Angaben in der bm:bwk-Liste der Schulstandorte mit ganztägiger Betreuung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 5.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Tagesbetreuung bedarfsgerecht und unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern stattfinden soll. Rechtlich ist eine Tagesbetreuung bis 16 Uhr anzubieten. Wird dieses Angebot von Eltern jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen, kann die Schule auch früher die Tagesbetreuung beenden. Die Tagesbetreuung in der Volksschule Geinberg richtet sich exakt danach. Nach Rücksprache mit der Direktorin der Schule, Frau OSR Margit Salletmeier, kann bestätigt werden, dass von den Eltern eine Tagesbetreuung nur bis
13 Uhr gewünscht wurde bzw. kein darüber hinausgehender Bedarf gemeldet wurde. Deshalb schließt die Schule zu diesem Zeitpunkt.

 

Die Daten zur Tagesbetreuung, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu finden sind, beruhen auf einer Abfrage der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrats für Wien. Seitens des Bildungsministeriums wird davon ausgegangen, dass die von den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien übermittelten Daten zur Tagesbetreuung sorgfältig erhoben und korrekt weitergemeldet werden.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.