3405/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.11.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und
Kollegen haben
am
21. September 2005 unter der Nr. 3440/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Besetzung des Aufsichtsrates des Österreichischen Filminstituts ge-
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Besetzung des Aufsichtsrates des Österreichischen
Filminstituts erfolgte auf Grund
der in § 5 Abs. 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes,
BGBl. I Nr. 557/1980 idgF,
nor-
mierten
Vorgaben.
Zu Frage 2:
Der Projektkommission gehören an:
Mag. Roland Teichmann, Jakob Claussen, Dr. Harald Sicheritz, Mag. Elisabeth Gabriel,
Gabriela Bacher als sachkundige Mitglieder sowie Martin Hagemann, Dr. Wolfgang
Ramml, Mag. Andrea Dusl, Mag. Michael Kreihsl, Agnes Pluch, Rupert Henning,
Michael Weber, Andreas Thiem als Ersatzmitglieder.
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Mag. Gerald Grünberger, Vizepräsident
Dr. Manfred Kremser, Ministerialrat Dr. Viktor
Lebloch, Wulf Flemming, Dr. Elisabeth Freismuth, Dr. Ingrid Nemec, Mag.
Christoph
Papousek, Stefan
Ruzowitzky, Heinz Skala, Danny Krausz und Virgil Widrich.
Die Bestellung der
Mitglieder des Österreichischen Filmrates wird demnächst abge-
schlossen
sein.
Zu den Fragen 3 und 4:
In § 5 Abs. 2 des
Filmförderungsgesetzes ist normiert, daß die allgemein anerkannten
Interessensgemeinschaften
des Filmwesens jeweils drei fachkundige Vertreter namhaft
zu machen haben, wobei Dachorganisationen
ihre Einzelverbände vertreten. Es wurden
daher der Verband österreichischer Filmproduzenten, der Dachverband von
Berufsver-
einigungen der österreichischen
Filmschaffenden sowie der Verband der Filmregisseure
Österreichs schriftlich eingeladen,
personelle Vorschläge für den Aufsichtsrat des Ös-
terreichischen Filminstituts zu erstatten.
Eine gesonderte
Befassung des Verbandes der Österreichischen Filmschauspieler bzw.
des
Verbandes Film- und Videoschnitt war deswegen nicht erforderlich, da beide ge-
nannten Verbände dem Dachverband von Berufsvereinigungen der österreichischen
Filmschaffenden
angehören.
Alle in § 5 Abs. 1 lit.c. leg. cit.
angeführten relevanten Berufsgruppen aus dem Film-
schaffen
sind durch hervorragende Repräsentanten, welche über eine langjährige be-
rufliche
Erfahrung verfügen, im Aufsichtsrat vertreten.