3405/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.11.2005
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben
am 21. September 2005 unter der Nr. 3440/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Besetzung des Aufsichtsrates des Österreichischen Filminstituts ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Besetzung des Aufsichtsrates des Österreichischen Filminstituts erfolgte auf Grund
der in § 5 Abs. 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes, BGBl.
I Nr. 557/1980 idgF, nor-
mierten Vorgaben.

Zu Frage 2:

Der Projektkommission gehören an:

Mag. Roland Teichmann, Jakob Claussen, Dr. Harald Sicheritz, Mag. Elisabeth Gabriel,

Gabriela Bacher als sachkundige Mitglieder sowie Martin Hagemann, Dr. Wolfgang

Ramml, Mag. Andrea Dusl, Mag. Michael Kreihsl, Agnes Pluch, Rupert Henning,

Michael Weber, Andreas Thiem als Ersatzmitglieder.

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Mag. Gerald Grünberger, Vizepräsident Dr. Manfred Kremser, Ministerialrat Dr. Viktor
Lebloch, Wulf Flemming, Dr. Elisabeth Freismuth, Dr. Ingrid Nemec, Mag. Christoph
Papousek, Stefan Ruzowitzky, Heinz Skala, Danny Krausz und Virgil Widrich.

Die Bestellung der Mitglieder des Österreichischen Filmrates wird demnächst abge-
schlossen sein.


Zu den Fragen 3 und 4:

In § 5 Abs. 2 des Filmförderungsgesetzes ist normiert, daß die allgemein anerkannten
Interessensgemeinschaften des Filmwesens jeweils drei fachkundige Vertreter namhaft
zu machen haben, wobei Dachorganisationen ihre Einzelverbände vertreten. Es wurden
daher der Verband österreichischer Filmproduzenten, der Dachverband von Berufsver-
einigungen der österreichischen Filmschaffenden sowie der Verband der Filmregisseure
Österreichs schriftlich eingeladen, personelle Vorschläge für den Aufsichtsrat des Ös-
terreichischen Filminstituts zu erstatten.

Eine gesonderte Befassung des Verbandes der Österreichischen Filmschauspieler bzw.
des Verbandes Film- und Videoschnitt war deswegen nicht erforderlich, da beide ge-
nannten Verbände dem Dachverband von Berufsvereinigungen der österreichischen
Filmschaffenden angehören.

Alle in § 5 Abs. 1 lit.c. leg. cit. angeführten relevanten Berufsgruppen aus dem Film-
schaffen sind durch hervorragende Repräsentanten, welche über eine langjährige be-
rufliche Erfahrung verfügen, im Aufsichtsrat vertreten.