Zu 3414/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Im Zusammenhang mit der an mich gerichteten und von mir bereits am
23. November d.J. zu GZ 11.001/127-I/A/3/2005 beantworteten
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3468/J der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde sehe ich mich veranlasst, Folgendes
nachzutragen:

Mein Ressort hat hinsichtlich der Fragen 5c und 5d der in Rede stehenden
parlamentarischen Anfrage aus Zeitgründen den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger zunächst fernmündlich um
diesbezügliche Auskunft ersucht. Auf Grundlage dieser - mündlichen -
Auskunft habe ich die Fragen 5c und 5d der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3468/j mit 23. November beantwortet.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat
nunmehr - wie zugesagt - auch eine schriftliche Ausfertigung seiner
Stellungnahme zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage
übermittelt; dieselbe entspricht jedoch nicht den ursprünglich mündlich
mitgeteilten Ausführungen des Hauptverbandes.

Aus diesem Grund berichtige ich die Fragen 5c und 5d wie folgt:

Frage 5c:

Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger gibt es derartige Zahlungen derzeit bei der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und bei der Wiener
Gebietskrankenkasse.

Frage 5d:

Der 1. Absatz bleibt unverändert. Sodann ist aber festzustellen:
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger wurden entsprechende Zahlungen von der


Wiener Gebietskrankenkasse - dies ausschließlich auf Grund einer
Vereinbarung betreffend den Ärztefunkdienst - vom Jahr 1995 bis
einschließlich Oktober 2005 in der Höhe von € 2.178.937,30, sowie von
der Vorarlberger Gebietskrankenkasse ab 1995 bis zum Jahr 2000 in der
Höhe von € 84.082,47 (im Jahr 2000 wurden diese Zahlungen eingestellt)
geleistet.

Die Zahlungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
zurückgehend bis ins Jahr 1998 sind aus der Beilage zum Schreiben des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
ersichtlich.

Die in Rede stehende schriftliche Stellungnahme des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger lege ich samt Beilage in Kopie
diesem Schreiben bei.