Zu 3414/AB XXII. GP
Eingelangt am
19.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Im Zusammenhang mit der an mich gerichteten und von mir
bereits am
23.
November d.J. zu GZ 11.001/127-I/A/3/2005 beantworteten
schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 3468/J der Abgeordneten
Öllinger,
Freundinnen und Freunde sehe ich mich veranlasst, Folgendes
nachzutragen:
Mein Ressort hat hinsichtlich der Fragen 5c und 5d der in
Rede stehenden
parlamentarischen
Anfrage aus Zeitgründen den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger zunächst fernmündlich um
diesbezügliche
Auskunft ersucht. Auf Grundlage dieser - mündlichen -
Auskunft habe ich die Fragen 5c und 5d der parlamentarischen Anfrage
Nr.
3468/j mit 23. November beantwortet.
Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger hat
nunmehr
- wie zugesagt - auch eine schriftliche Ausfertigung seiner
Stellungnahme
zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage
übermittelt;
dieselbe entspricht jedoch nicht den ursprünglich mündlich
mitgeteilten
Ausführungen des Hauptverbandes.
Aus diesem Grund berichtige ich die Fragen 5c und 5d wie folgt:
Frage 5c:
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger
gibt es derartige Zahlungen derzeit bei der
Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter und bei der Wiener
Gebietskrankenkasse.
Frage 5d:
Der 1. Absatz bleibt unverändert. Sodann ist aber
festzustellen:
Nach
Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger wurden entsprechende Zahlungen von der
Wiener Gebietskrankenkasse - dies ausschließlich auf
Grund einer
Vereinbarung
betreffend den Ärztefunkdienst - vom Jahr 1995 bis
einschließlich
Oktober 2005 in der Höhe von € 2.178.937,30, sowie von
der
Vorarlberger Gebietskrankenkasse ab 1995 bis zum Jahr 2000 in der
Höhe von € 84.082,47 (im Jahr 2000 wurden diese Zahlungen eingestellt)
geleistet.
Die Zahlungen der Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter
zurückgehend
bis ins Jahr 1998 sind aus der Beilage zum Schreiben des
Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger
ersichtlich.
Die in Rede stehende schriftliche
Stellungnahme des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger lege ich samt Beilage in Kopie
diesem Schreiben bei.
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