3415/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/126-I/A/3/2005

Wien, am      . November 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3474/J der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

Mögliche gesundheitliche Belastungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag meines Ressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat evaluiert. Die Ergebnisse werden unter anderem dem für den Vollzug des Telekommunikationsgesetzes zuständigen BMVIT zugeleitet.

 

Darüber hinaus widmet mein Ressort auch dem Schutz vor möglichen indirekten Effekten der Mobilfunktechnologie durch die Beeinflussung von Medizinprodukten und insbesondere elektronischen Implantaten beträchtliche Aufmerksamkeit.

 

 

Fragen 2 und 6:

Bisherige Erfahrungen und statistische Grundannahmen zeigen, dass epidemiologische Studien betreffend möglicher Krebs- oder andere Gesundheitsrisiken nur durch große Fallzahlen wissenschaftliche Signifikanz erreichen können. Aus diesem Grund werden erfolgversprechende epidemiologische Studien heute strategisch im Wesentlichen nur mehr in großen gemeinsamen internationalen Forschungsprojekten unter wissenschaftlich einheitlichen Designs abgewickelt.

 

Aus meiner Sicht erscheint es für Österreich vom Ansatz her besonders vordringlich und wünschenswert, vorhandene wissenschaftliche Studien und deren aktuelle Ergebnisse aus allen wesentlichen Studienbereichen (In-vitro-Studien, Tierversuche, experimentelle Studien am Menschen und epidemiologische Studien) kritisch sowie zusammenfassend zu sichten und dann

daraus allfällige Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche gesundheitliche Relevanz für unsere Bevölkerung zu ziehen.

 

Frage 3:

Der zitierte Bericht ist einer von zahlreichen widersprüchlichen Dokumenten zum Thema. Er ist sehr kontroversiell diskutiert worden. Er wurde etwa von einer Expertengruppe der EU, nämlich COST 281, einer massiven Kritik unterzogen, sodass er sich nicht unkritisch zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen der Mobilfunktechnologie heranziehen lässt.

 

STOA Bericht an das Europäische Parlament:

http://www.europarl.eu.int/stoa/publi/pdf/00-07-03_en.pdf

 

Deutsche Kurzversion:

http://www.europarl.eu.int/stoa/publi/pdf/summaries/00-07-03sum_de.pdf

 

Kritischer Kommentar der EU-Expertengruppe COST 281:

http://www.cost281.org/activities/hyland_comment_final23-11-2001.pdf

 

Entgegnung von Prof. Hyland zu COST 281-Kritik:

http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm?http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/biologie/hyland.htm

 

Frage 4:

Im oben ausgeführten Sinn habe ich den Obersten Sanitätsrat (OSR) gebeten, die den Warnungen der Wiener Ärztekammer zugrunde liegende REFLEX - Studie kritisch zu bewerten und daraus fundierte Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise abzuleiten.

 

Frage 5:

Die Stellungnahme des OSR wurde u.a. dem für den Vollzug des Telekommunikationsgesetzes zuständigen BMVIT zur Verfügung gestellt. Entsprechend den aktuellen Empfehlungen des OSR und im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen wissenschaftlichen Fragen verfolge ich unverändert eine vorsichtig vorsorgliche Linie im Hinblick auf die gesundheitliche Bewertung der Mobilfunktechnologie.

 

 

 

Frage 7:

Die jeweils aktuellen Bewertungen der Mobilfunktechnologie durch den OSR werden der Bevölkerung zur Kenntnis gebracht werden.

 

Frage 8:

Ich darf auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verweisen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin