3415/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/126-I/A/3/2005
Wien, am . November 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3474/J der Abgeordneten Dr. Gabriele
Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Mögliche
gesundheitliche Belastungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag meines
Ressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat evaluiert. Die Ergebnisse
werden unter anderem dem für den Vollzug des Telekommunikationsgesetzes
zuständigen BMVIT zugeleitet.
Darüber
hinaus widmet mein Ressort auch dem Schutz vor möglichen indirekten Effekten
der Mobilfunktechnologie durch die Beeinflussung von Medizinprodukten und
insbesondere elektronischen Implantaten beträchtliche Aufmerksamkeit.
Fragen
2 und 6:
Bisherige
Erfahrungen und statistische Grundannahmen zeigen, dass epidemiologische
Studien betreffend möglicher Krebs- oder andere Gesundheitsrisiken nur durch
große Fallzahlen wissenschaftliche Signifikanz erreichen können. Aus diesem
Grund werden erfolgversprechende epidemiologische Studien heute strategisch im
Wesentlichen nur mehr in großen gemeinsamen internationalen Forschungsprojekten
unter wissenschaftlich einheitlichen Designs abgewickelt.
Aus meiner Sicht erscheint es für Österreich vom Ansatz her besonders
vordringlich und wünschenswert, vorhandene wissenschaftliche Studien und deren
aktuelle Ergebnisse aus allen wesentlichen Studienbereichen (In-vitro-Studien,
Tierversuche, experimentelle Studien am Menschen und epidemiologische Studien)
kritisch sowie zusammenfassend zu sichten und dann
daraus allfällige Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche
gesundheitliche Relevanz für unsere Bevölkerung zu ziehen.
Frage
3:
Der
zitierte Bericht ist einer von zahlreichen widersprüchlichen Dokumenten zum
Thema. Er ist sehr kontroversiell diskutiert worden. Er wurde etwa von einer
Expertengruppe der EU, nämlich COST 281, einer massiven Kritik unterzogen,
sodass er sich nicht unkritisch zur Beurteilung möglicher
gesundheitlicher Auswirkungen der Mobilfunktechnologie heranziehen lässt.
STOA
Bericht an das Europäische Parlament:
http://www.europarl.eu.int/stoa/publi/pdf/00-07-03_en.pdf
Deutsche
Kurzversion:
http://www.europarl.eu.int/stoa/publi/pdf/summaries/00-07-03sum_de.pdf
Kritischer
Kommentar der EU-Expertengruppe COST 281:
http://www.cost281.org/activities/hyland_comment_final23-11-2001.pdf
Entgegnung
von Prof. Hyland zu COST 281-Kritik:
http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm?http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/biologie/hyland.htm
Frage
4:
Im
oben ausgeführten Sinn habe ich den Obersten Sanitätsrat (OSR) gebeten, die den
Warnungen der Wiener Ärztekammer zugrunde liegende REFLEX - Studie kritisch zu
bewerten und daraus fundierte Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die
weitere Vorgangsweise abzuleiten.
Frage
5:
Die
Stellungnahme des OSR wurde u.a. dem für den Vollzug des
Telekommunikationsgesetzes zuständigen BMVIT zur Verfügung gestellt.
Entsprechend den aktuellen Empfehlungen des OSR und im Hinblick auf die
zahlreichen noch offenen wissenschaftlichen Fragen verfolge ich unverändert
eine vorsichtig vorsorgliche Linie im Hinblick auf die gesundheitliche
Bewertung der Mobilfunktechnologie.
Frage
7:
Die
jeweils aktuellen Bewertungen der Mobilfunktechnologie durch den OSR werden der
Bevölkerung zur Kenntnis gebracht werden.
Frage
8:
Ich
darf auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin