3416/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/129-I/A/3/2005

Wien, am    23  . November 2005

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3494/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

 

Frage 1:

Der Test entspricht dem Gemeinschaftsrecht, in welchem er als Untersuchungs­verfahren primär genannt wird. Alternative Verfahren sollen auch aus der Sicht der Gemeinschaft so bald wie möglich eingesetzt werden. Dabei ergeben sich derzeit oftmals Probleme aufgrund von mangelnder internationaler Validierung der chemischen Untersuchungsverfahren oder dem Nichtvorhandensein aus­reichender Mengen an zertifizierten Referenzmaterialien. Dazu wurde das Kommissions-Referenzlabor in Vigo (Spanien) beauftragt, hinsichtlich der Lösung dieser Probleme Überlegungen anzustellen.

 

Frage 2:

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist in Österreich das einzige amtliche Labor, das Untersuchungen von marinen Biotoxinen durchführt. Gleichzeitig ist die AGES auch das nationale Referenzlabor Österreichs für marine Biotoxine.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf marine Biotoxine wendet die AGES bereits seit längerer Zeit, analog wie Deutschland, chemisch-physikalische Alternativmethoden an. Eine Vorgangsweise, die von meinem Ressort unterstützt wird.

 

Frage 3:

In den letzten fünf Jahren gab es in Österreich keine Fälle von Muschelver-giftungen.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin