3416/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/129-I/A/3/2005
Wien, am 23 . November 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3494/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Der
Test entspricht dem Gemeinschaftsrecht, in welchem er als Untersuchungsverfahren
primär genannt wird. Alternative Verfahren sollen auch aus der Sicht der Gemeinschaft
so bald wie möglich eingesetzt werden. Dabei ergeben sich derzeit oftmals
Probleme aufgrund von mangelnder internationaler Validierung der chemischen
Untersuchungsverfahren oder dem Nichtvorhandensein ausreichender Mengen an
zertifizierten Referenzmaterialien. Dazu wurde das Kommissions-Referenzlabor in
Vigo (Spanien) beauftragt, hinsichtlich der Lösung dieser Probleme Überlegungen
anzustellen.
Frage
2:
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist in Österreich das einzige amtliche Labor, das Untersuchungen von marinen Biotoxinen durchführt. Gleichzeitig ist die AGES auch das nationale Referenzlabor Österreichs für marine Biotoxine.
Bei
der routinemäßigen Untersuchung auf marine Biotoxine wendet die AGES bereits
seit längerer Zeit, analog wie Deutschland, chemisch-physikalische
Alternativmethoden an. Eine Vorgangsweise, die von meinem Ressort unterstützt
wird.
Frage
3:
In
den letzten fünf Jahren gab es in Österreich keine Fälle von
Muschelver-giftungen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin