3418/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Oktober 2005 unter der Nr. 3513/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Fortschritte in der Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien („Tsunami-
Hilfe)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Mit Stand 4. November 2005 hat die Austrian Development Agency (ADA) vom Betrag von
2,1 Mio. Euro aus Kofinanzierungsmitteln der OEZA insgesamt 1.052.448 Euro in zwölf
Projekten gebunden. Weitere vier Projekte mit einem Umfang von 800.000 Euro sind in
Vorbereitung.

Der verbleibende Betrag kann nach Maßgabe der auf der ADA-Homepage veröffentlichten
Wiederaufbaurichtlinie noch vergeben werden.

Zu Frage 3:

Mit den folgenden Trägerorganisationen wurden Verträge abgeschlossen:Jugend eine Welt,
Missio, Caritas Vorarlberg, Hilfswerk Austria, Diakonie, Österreichisches Rotes Kreuz, One
World Foundation, Samhathi - Hilfe für Indien, Volkshilfe Österreich, GAK, Give Hope.


Zu Frage 4:

Von Seiten meines Ressorts wurde Botschaftsrat Georg Bittner-Buddenbrock nach Colombo
entsandt, um die in Sri Lanka im Einsatz befindlichen Hilfsorganisationen und privaten
Hilfsteams in administrativen Belangen zu unterstützen. Botschafter Wiesner wurde nach Phuket
entsandt. Die Genannten befinden sich im Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgte 2005 bis dato keine über
die oben genannten Beiträge hinausgehende Katastrophenhilfe für die vom Tsunami betroffenen
Länder.

Zu den Fragen 10 bis 14:

Die Bundesregierung hat mit Ministerratsvortrag vom 11. Jänner 2005 ein projektorientiertes
Finanzierungsziel für Soforthilfe und Wiederaufbau von 50 Mio. Euro gemeinsam mit den
Ländern und Städten/Gemeinden festgelegt, wobei der Bund insgesamt 34 Mio. Euro für einen
Zeitraum von 3 Jahren bereit stellen wird.

Ebenso mit Ministerratsvortrag vom 11. Jänner 2005 hat die Bundesregierung die Errichtung des
Auslandskatastrophenfonds beschlossen, der rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist
und mit bis zu 100 Mio. Euro jährlich für Katastrophenfälle dotiert werden kann.

Die Abwicklung der Tsunami Hilfe erfolgt im Wege des Auslandskatastrophenfonds. Es ist
daher von Seiten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das Jahr 2006
keine eigene Dotierung für die Tsunami Hilfe vorgesehen.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat die Erstellung einer unabhängigen
Studie im September 2005 in Auftrag gegeben, auf deren Basis und Empfehlungen die nächsten


Schritte im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für die vom Tsunami betroffenen Länder gesetzt
werden können. Die Studie soll Ende 2005 abgeschlossen werden.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Die Evaluierung der Projekte, die aus Mitteln der OEZA kofinanziert und von der ADA
abgewickelt werden, liegt im Kompetenzbereich der ADA.

Die ADA verwendet bei Durchführung von Projekten im Rahmen des Projektmanagementzyklus
eine Reihe von Mechanismen, die u.a. eine genaue Projektprüfung zu Beginn, laufendes internes
Monitoring (Berichtslegung und Abrechnung) für alle geförderten Projekte - auch im Bereich der
Tsunami-Hilfe - und Evaluierungen im Anschluss an die Projektumsetzung vorsehen.

Zu Frage 18:

Die einzelnen Fachressorts (wie auch alle anderen öffentlichen Geldgeber) sind für die
ordnungsgemäße Durchführung, Abrechnung und Qualitätssicherung der von ihnen finanzierten
Projekte jeweils selbst verantwortlich.

In diesem Sinne ist die ADA ausschließlich für die aus Mitteln der OEZA finanzierten und von
ihr vergebenen Projekte verantwortlich.