3418/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2005
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Oktober 2005 unter der Nr.
3513/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Fortschritte in der Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien
(„Tsunami-
Hilfe)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und
2:
Mit Stand 4. November 2005 hat die Austrian Development
Agency (ADA) vom Betrag von
2,1 Mio. Euro aus
Kofinanzierungsmitteln der OEZA insgesamt 1.052.448 Euro in zwölf
Projekten gebunden. Weitere vier Projekte mit einem Umfang von 800.000 Euro
sind in
Vorbereitung.
Der verbleibende Betrag kann nach Maßgabe der auf der
ADA-Homepage veröffentlichten
Wiederaufbaurichtlinie
noch vergeben werden.
Zu Frage 3:
Mit den folgenden Trägerorganisationen wurden Verträge
abgeschlossen:Jugend eine Welt,
Missio, Caritas Vorarlberg, Hilfswerk Austria, Diakonie, Österreichisches Rotes
Kreuz, One
World Foundation,
Samhathi - Hilfe für Indien, Volkshilfe Österreich, GAK, Give Hope.
Zu Frage 4:
Von
Seiten meines Ressorts wurde Botschaftsrat Georg Bittner-Buddenbrock nach
Colombo
entsandt, um die in Sri Lanka im Einsatz befindlichen Hilfsorganisationen und
privaten
Hilfsteams in administrativen Belangen zu
unterstützen. Botschafter Wiesner wurde nach Phuket
entsandt. Die Genannten befinden sich im Personalstand des Bundesministeriums
für auswärtige
Angelegenheiten.
Zu den
Fragen 5 bis 9:
Durch das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgte 2005 bis dato keine
über
die oben genannten Beiträge hinausgehende Katastrophenhilfe für die vom Tsunami
betroffenen
Länder.
Zu den Fragen 10 bis
14:
Die
Bundesregierung hat mit Ministerratsvortrag vom 11. Jänner 2005 ein
projektorientiertes
Finanzierungsziel für Soforthilfe und Wiederaufbau von 50 Mio. Euro gemeinsam
mit den
Ländern und Städten/Gemeinden festgelegt,
wobei der Bund insgesamt 34 Mio. Euro für einen
Zeitraum von 3 Jahren bereit stellen wird.
Ebenso mit Ministerratsvortrag vom
11. Jänner 2005 hat die Bundesregierung die Errichtung des
Auslandskatastrophenfonds beschlossen, der rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in
Kraft getreten ist
und mit bis zu 100
Mio. Euro jährlich für Katastrophenfälle dotiert werden kann.
Die Abwicklung der Tsunami Hilfe erfolgt im Wege des
Auslandskatastrophenfonds. Es ist
daher von Seiten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das
Jahr 2006
keine
eigene Dotierung für die Tsunami Hilfe vorgesehen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat
die Erstellung einer unabhängigen
Studie im September 2005 in Auftrag gegeben, auf deren Basis und Empfehlungen
die nächsten
Schritte im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für die vom
Tsunami betroffenen Länder gesetzt
werden können. Die
Studie soll Ende 2005 abgeschlossen werden.
Zu den Fragen 15 bis
17:
Die Evaluierung der Projekte, die aus Mitteln der OEZA
kofinanziert und von der ADA
abgewickelt werden,
liegt im Kompetenzbereich der ADA.
Die ADA verwendet bei Durchführung von Projekten im
Rahmen des Projektmanagementzyklus
eine Reihe von Mechanismen, die u.a. eine genaue Projektprüfung zu Beginn,
laufendes internes
Monitoring (Berichtslegung und Abrechnung) für alle geförderten Projekte - auch
im Bereich der
Tsunami-Hilfe
- und Evaluierungen im Anschluss an die Projektumsetzung vorsehen.
Zu Frage 18:
Die
einzelnen Fachressorts (wie auch alle anderen öffentlichen Geldgeber) sind für
die
ordnungsgemäße Durchführung, Abrechnung und
Qualitätssicherung der von ihnen finanzierten
Projekte jeweils selbst verantwortlich.
In diesem Sinne ist die ADA ausschließlich für die aus
Mitteln der OEZA finanzierten und von
ihr vergebenen
Projekte verantwortlich.