3420/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0138-III/4a/2005

 

                                                                                                            Wien, 27. November 2005     

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3483/J-NR/2005 betreffend Studienplatz - skandalöser Umgang mit Studienbewerber/innen in Graz, die die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen am 29. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Aufgrund des EuGH-Urteils wurde vom Nationalrat am 8. Juli 2005 eine Novelle des Universitätsgesetzes beschlossen. Diese Änderung wurde umgehend allen Rektoren mitgeteilt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Universitäten bei der Umsetzung durch entsprechende Hilfestellung sowie Informationen unterstützt.

 

Ad 2. und 3.:

Ziel des Qualitätsverfahrens an der Medizinischen Universität Graz ist es, transparente und für alle Studienbewerber/innen gleiche Aufnahmekriterien anzuwenden. Ein Anbieten von Lehrveranstaltungen auf der Grundlage neuer Medien ist durch das Universitätsgesetz 2002 nicht ausgeschlossen. Die Medizinische Universität Graz führt das erste Semester im Wintersemester 2005/2006 ausschließlich virtuell durch. Das heißt, dass es keine Präsenzveranstaltungen in Form klassischer Vorlesungen, Übungen oder Seminare gibt. Stattdessen wird die gesamte Information über den Lernstoff über das Internet angeboten. Auch die Kommunikation findet weitgehend über das Internet statt. Die praxisnahe Ausbildung durch forcierten Kleingruppenunterricht wird ab dem zweiten Semester angeboten.

 

Über den beschriebenen virtuellen medizinischen Campus hinaus, wird für ausgewählte Übungen ein freiwilliges Präsenzangebot mit Tutoren-Betreuung zur Verfügung gestellt. So bietet die Medizinische Universität Graz am Institut für Anatomie zum besseren Verständnis der Osteologie (Anatomie der Knochen) in der Zeit vom 15. November bis 13. Dezember 2005 ein Knochenstudium mit Lernbetreuung in den Seziersälen an. Genaue Termine sind der Homepage der Medizinischen Universität Graz bzw. des Institutes für Anatomie zu entnehmen.

 

Ad 4. und 5.:

§ 124b Universitätsgesetz 2002 sieht vor, dass in bestimmten Studien der Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränkt werden kann.

Das von der Medizinischen Universität Graz gewählte Verfahren, keine Beschränkungen vor Beginn des Studiums vorzusehen und eine Prüfung am Ende des ersten Semesters durchzuführen ist gesetzeskonform.

Durch dieses Qualitätsverfahren wird allen Bewerbern eine Chance auf ein Studium ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass Schulabsolvent/innen mit ausgezeichneten Maturanoten auch bei diesem Verfahren hohe Erfolgschancen haben. Auf Grund der erwähnten weiteren Angebote der Medizinischen Universität Graz ist auch eine Anwesenheit in Graz durchaus sinnvoll.

 

Ad 6.:

Im Hinblick darauf, dass auch ein Lehrangebot, welches über das Internet kommuniziert wird, ein Lehrangebot der Universität ist, sowie im Hinblick auf die erwähnten zusätzlichen Angebote ist die Einhebung des Studienbeitrages gerechtfertigt.

 

Ad 7. und 8.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass von den 170 unterschiedlichen Studienrichtungen in Österreich nur 8 von der Neuregelung auf Grund des EuGH-Urteils betroffen sind. In allen anderen Studienrichtungen hat sich hinsichtlich des Studienzugangs nichts geändert.

An der Medizinischen Universität Graz wird ein transparentes und qualitätsvolles Aufnahmeverfahren durchgeführt, das bei entsprechender Leistung die Fortsetzung des Studiums nach dem ersten Semester ermöglicht. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren bei den Medizinischen Universitäten anstrebt und in diesem Sinne auch schon tätig geworden ist. Es ist zu erwarten, dass im nächsten Studienjahr alle drei Medizinischen Universitäten aufeinander abgestimmte Zulassungsverfahren anwenden werden.

 

Darüber hinaus wurden zahlreiche Verhandlungen auf europäischer Ebene geführt, um die Sicherstellung eines ausreichenden Studienplatzangebots für österreichische Studierende im Bereich der Medizin zu gewährleisten. Ziel ist es, bis zum Frühjahr 2006 gemeinsam mit der Europäischen Kommission einen entsprechenden Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.