3423/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0141-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                            Wien, 27. November 2005                             

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3488/J-NR/2005 betreffend standortbezogenes Förderkonzept, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 29. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 9.:

Die Anfrage geht von einigen grundlegenden Missverständnissen aus, was den Lehrberuf, aber auch was die bereits bisher geleistete Qualität der pädagogischen Arbeit an den Schulen betrifft.

 

Die Individualisierung des Unterrichts wird von den Lehrer/innen seit Jahren engagiert vorgenommen. Das Konzept „Starke fordern – Schwache fördern“ verfolgt das Ziel, allen Schüler/innen eine entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gestaltete, zielgerichtete und somit optimale Förderung zukommen zu lassen. Die Umsetzung dieses Ziels setzt deshalb nicht nur an der inhaltlichen Ebene, sondern vor allem an der Prozessebene an, indem ein umfassendes Qualitätssystem geschaffen wurde, welches alle Ebenen der Schulverwaltung umfasst.

 

So hat zum Beispiel die Zentralstelle die wesentlichen Ziele vorzugeben (was insbesondere durch die ergangenen Erlässe vollzogen wurde), die Schulaufsicht für ihren Bereich Ziele zu definieren und diese auch zu evaluieren, und die Schulen haben insbesondere die erwähnten Förderkonzepte zu erstellen. Vielfach handelt es sich dabei wie eingangs festgestellt um Aktivitäten, die schon in der Vergangenheit von den Schulen und den übrigen Behörden durchgeführt wurden. Die bestmögliche Förderung zählte nämlich schon bisher zum Aufgabenspektrum von Schulen, Schulaufsicht und Zentralstelle.

 

Die wesentliche Innovation des Konzepts „Starke fordern – Schwache fördern“ liegt darin, dass diese wichtigen Prozesse nun nach einem einheitlichen Muster ablaufen, transparent gemacht und damit evaluierbar werden, was die wesentliche Voraussetzung für eine weitere Qualitätssteigerung in diesem Bereich darstellt.

 

Zusätzlich ist im Pflichtschulbereich das 2001 geschaffene innovative Dienstrecht zu erwähnen, das die Möglichkeit bietet, den unterschiedlichen Arbeitsbereichen Rechnung zu tragen und damit beispielsweise auch die Schwerpunktsetzung einer Lehrkraft im Bereich des Förderkonzeptes zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der Ressourcen erhalten die Schulen schon jetzt die nötigen Mittel für die entsprechenden Fördermaßnahmen. Im Rahmen der Lehrpläne sind 36 Jahresstunden pro Klasse in der Volksschule und 72 Jahresstunden je Klasse in der Hauptschule an Förderstunden möglich. Zur Evaluierung des tatsächlichen Personaleinsatzes wurde eine entsprechende Analyse für das kommende Schuljahr vorgesehen. Auch das Berichtwesen über den Einsatz der Förderstunden soll verbessert werden. Diese Vorhaben wurden in einem Erlass, der bereits an alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien versendet wurde, festgehalten.

 

Weiters wurde schon bei den Finanzausgleichsverhandlungen erreicht, dass die Pflichtschulen zusätzlich 12 Mio. Euro für Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen erhalten. Selbstverständlich stehen den Schulen aber auch die Unterstützungsleistungen der jeweiligen Schulaufsicht zur Verfügung, und auch das Bildungsministerium wird bei der Ausarbeitung und Umsetzung beratend mitwirken. Wesentliche Erkenntnisse werden die Erfahrungen der ersten Umsetzung nach dem Schuljahr 2005/06 bringen, die in die weitere Verbesserung der Abläufe einfließen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.