3425/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates                                                                                                   GZ 10.000/0143-III/4a/2005

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, 27. November 2005

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3490/J-NR/2005 betreffend Ausbau der Nachmittagsbetreuung, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 29. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Ausweitung der Tagesbetreuung schon im Schuljahr 2004/05 gestartet wurde. Der Bund stellte 10.000 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung, die jedoch nicht alle in Anspruch genommen worden sind. In diesem Schuljahr werden weitere 10.000 Tagesbetreuungsplätze vom Bund zur Verfügung gestellt, da es mir wichtig ist, dass jedes Kind, das eine Betreuung braucht, sie auch erhält.

Damit die neue gesetzliche Bestimmung ab dem Schuljahr 2005/06 erfolgreich umgesetzt werden kann, fanden zwischen dem Bildungsministerium sowie dem Städte- und Gemeindebund entsprechende Gespräche statt. Gemeinsam wurde ein Informationsblatt zur Durchführung der Tagesbetreuung erstellt, dass allen Bürgermeister/innen übermittelt wurde. Mit dem Gemeindebund wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, aufgrund der der Gemeindebund den Konsultationsmechanismus zurückgezogen hat.

 

Ad 1.:

Als Grundlage dienen die gesetzlichen Bestimmungen (§ 8j SchOG) und die Lehrplanbestimmungen der einzelnen Schularten. Darüber hinaus wurden in einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Schulpraktiker/innen unter wissenschaftlicher Begleitung von Frau Univ. Prof. Ulrike Popp, Universität Klagenfurt, Unterrichtsbeispiele gesammelt und aufbereitet.

 

Ad 2.:

Der zitierte Leitfaden/Handreichung für Schulen wurde von der oben genannten ARGE „Tagesbetreuung“ erstellt. Dieser Leitfaden, der jeder Pflichtschule zur Verfügung gestellt und auch auf der Homepage www.dieneueschule.gv.at abrufbar sein wird, enthält Administrativ-Rechtliches (einschlägige Bestimmungen, Checklisten für Schulerhalter und Schulleiter/innen etc.) und Pädagogisches, d.h. eine Sammlung von Unterrichtsbeispielen, pädagogischen Anregungen usw., welche laufend ergänzt und erweitert werden.

 

Parallel zu diesem Leitfaden wurde eine Broschüre mit dem Titel „Psychologische Empfehlungen zur Tagesbetreuung, eine Handreichung für alle Schulpartner“ erstellt, die bereits als download unter www.schulpsychologie.at verfügbar gemacht wurde. Sie enthält Tipps zur fachspezifischen Lernbetreuung, zur individuellen Lerngestaltung sowie zur betreuten Freizeit und zur individuellen Förderung/Freizeitgestaltung.

 

Ad.3.:

Es handelt sich um keine Aufteilung von Geldmitteln, sondern um Lehrer/innenstellen, die den Bundesländern im Rahmen des Stellenplans als zweckgebundene Zuschläge zum Stellenplan zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt aufgrund der Verteilung der Schüler/innenzahlen, d.h. es ergeben sich andere Verteilungen als bei der Volkszahl des Finanzausgleichsgesetzes. Im Schuljahr 2004/05 wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Lehrer/innenstellen von den Bundesländern eingesetzt.

Die zur Verfügung stehenden Lehrer/innenstellen wurden, wie eingangs dargelegt, nicht in vollem Ausmaß benötigt. Wenn ein Bundesland die Stellen nicht vollständig benötigt, so stehen diese dem betreffenden Bundesland für das nächstfolgende Schuljahr zusätzlich zur Verfügung. Eine Entscheidung über allfällige Umschichtungen zwischen den Bundesländern kann erst nach der Evaluierung des Ausbaues vorgenommen werden.

 

Ad 4. und 5.:

Wie sich im Zuge der Ausweitung der Tagesbetreuung gezeigt hat, wurden nicht alle vorgesehenen Lehrer/innenstellen benötigt. Eine verbesserte und verstärkte Information, wie sie auch andere Themenbereiche betreffend von den Schulpartnern gewünscht und eingefordert wurde, wird im Zuge der Service- und Informationskampagne verwirklicht.

 

Die tatsächlich aus der Betreuung entstehenden Kosten hängen von den standortspezifischen Faktoren ab. So haben beispielsweise die Gruppengröße (Anzahl der teilnehmenden Kinder) und die Anzahl der Tage, an welchen an der Tagesbetreuung teilgenommen wird, sowie die eingesetzten Lehrkräfte (z.B. Alter, dienstrechtliche Stellung, Gehaltsstufe) einen Einfluss auf die jeweilige Kostenstruktur.

 

Die Bundesministerin:

Elisabeth Gehrer eh.