3431/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.11.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
GZ:
BMI-SI1810/0043-II/2/e/2005
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2005
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Posch und GenossInnen haben am 29.09.2005 unter der Nr. 3493/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterstützung
des Fußballvereines „FC Sans Papiers – Die Bunten“ durch die Frau BM mittels
Ausstellung einer (deklarativen) Bestätigung“" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den
Fragen 1 und 2:
Beurteilungen,
Ansichten und sonstige subjektiven Meinungen sind kein Gegenstand der von mir
zur verantwortenden Vollziehung und fallen daher auch nicht unter das
parlamentarische Interpellationsrecht.
Zur Frage
3:
Nein
Zu den
Fragen 4 und 6
Soweit mit der
angesprochenen deklarativen Bestätigung eine Art
„Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gemeint ist, die den Inhaber vor
(fremden)polizeilichen Kontrollen, insbesondere im Rahmen von Reisetätigkeiten
im Inland, schützen soll, ist
festzuhalten, dass eine solche jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt.
Das FrG und AsylG
normieren die Voraussetzungen für die Ausstellung bestimmter Dokumente für
Fremde, deren Umfang vom Nachweis der Identität bis zur Reiseberechtigung
reicht.
Ob im Falle der
Spieler des FC Sans Papiers solche Dokumente beantragt und ausgestellt wurden
bzw. inwieweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann ohne Überprüfung
des Einzelfalls nicht gesagt werden.
Zu den Fragen 5 und 7:
Diese Fragen
betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres,
weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.