3431/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

                      

 

DVR:0000051

 

GZ: BMI-SI1810/0043-II/2/e/2005

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017   W i e n

                     

                     

 

                                                                                                Wien, am      . November 2005

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Posch und GenossInnen haben am 29.09.2005 unter der Nr. 3493/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterstützung des Fußballvereines „FC Sans Papiers – Die Bunten“ durch die Frau BM mittels Ausstellung einer (deklarativen) Bestätigung“" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Beurteilungen, Ansichten und sonstige subjektiven Meinungen sind kein Gegenstand der von mir zur verantwortenden Vollziehung und fallen daher auch nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zur Frage 3:

 

Nein

 

 

 

 

Zu den Fragen 4 und 6

 

Soweit mit der angesprochenen deklarativen Bestätigung eine Art „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gemeint ist, die den Inhaber vor (fremden)polizeilichen Kontrollen, insbesondere im Rahmen von Reisetätigkeiten im Inland,  schützen soll, ist festzuhalten, dass eine solche jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt.

                       

Das FrG und AsylG normieren die Voraussetzungen für die Ausstellung bestimmter Dokumente für Fremde, deren Umfang vom Nachweis der Identität bis zur Reiseberechtigung reicht.

 

Ob im Falle der Spieler des FC Sans Papiers solche Dokumente beantragt und ausgestellt wurden bzw. inwieweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann ohne Überprüfung des Einzelfalls nicht gesagt werden.

 

 Zu den Fragen 5 und 7:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.