3432/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.11.2005
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/125-I/A/3/2005
Wien, am 26. November
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3458/J der Abgeordneten Grünewald,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Die
Neurorehabilitation wurde als Gesamtthema in der Studie
"Rehabilitationsplan 2004", die seitens des ÖBIG im Auftrag des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger erstellt wurde,
behandelt. Der Bericht ist auf der Website des Hauptverbands der
österreichischen Sozialversicherungsträger als Download verfügbar
(http://www.hauptverband.at/).
Weiters
hat das ÖBIG im Auftrag des Strukturfonds eine Studie zum Thema
"Neurorehabilitation" verfasst. Die einzelnen, örtlich durchaus
unterschiedlichen, Konzepte wurden
nach medizinisch-wissenschaftlichen sowie nach bio-psycho-sozialen und ökonomischen
Gesichtspunkten gegliedert. Die Mitglieder der damit befassten Projektgruppe
erstellten in Arbeitskreisen Definitionen der Krankheitsphasen, die für die
Unterscheidung intra- und extramuraler Behandlungserfordernisse relevant sind.
Diese Ergebnisdaten ermöglichen es, konkrete Bestimmungen überlappend und je
nach den lokalen Gegebenheiten bzw. Möglichkeiten zu bestimmen. Diese Studie
brachte folgende Ergebnisse:
Im Jahr 2003 wurden rund
770 Betten für Neurorehabilitation im stationären
Akutbereich und insgesamt
775 Betten für Neurorehabilitation in
Rehabilitationszentren
vorgehalten. Bezüglich der ambulanten Neurorehabilitation besteht eine
Heterogenität der vorhandenen Strukturen
hinsichtlich
Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und Kapazitäten.
Die Bedarfsschätzung ergab
einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund
1.600 ambulanten Plätzen
(gegenüber derzeit einigen hundert Plätzen).
Im Rahmen der Studie
wurden auch Vertreter/innen der Länder und der
Sozialversicherung befragt
mit dem Ergebnis, dass der ambulanten
Neurorehabilitation
aufgrund der erwartbaren demographischen Entwicklung ein
hoher Stellenwert
beigemessen wird und in einzelnen Bundesländern
entsprechende Konzepte
bereits in Ausarbeitung bzw. in Planung sind.
Frage
4:
Es ist geplant, die
vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach
deren Abstimmung mit dem
Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in
den Österreichischen
Strukturplan Gesundheit zu integrieren. Die Umsetzung der
Ergebnisse bzw. der Ausbau
der ambulanten Rehabilitation liegt im Zuständigkeitsbereich der
Sozialversicherung und der Länder.
Derzeit gibt es im Bereich
der Neurologie einige Pilotprojekte (zB in Wels und Steyr), in der
Universitätsklinik für Neurologie in Innsbruck sind sechs Behandlungsplätze für
ambulante Schlaganfallnachbehandlung eingerichtet. In Oberösterreich gibt es
bereits ein konkretes Konzept zum Thema "integrierte Versorgung von
Schlaganfällen". Hier wird an der Optimierung der Versorgung sowie dem
passenden Nahtstellenmanagement und einer entsprechenden EDV-Lösung gearbeitet.
Frage
5:
Für
den weiteren Ausbau der ambulanten Rehabilitation müssen noch Grundlagen
geschaffen werden, insbesondere um Nahtstellen zu den angrenzenden
Versorgungsbereichen zu definieren und damit die Versorgung der PatientInnen zu
gewährleisten. Im rechtlichen Sinn scheint mir die Forderung nach einer
Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitation verfehlt, da dies auf
die Gleichstellung ungleicher Sachverhalte und Versorgungseinheiten
hinausliefe.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin