3432/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/125-I/A/3/2005

Wien, am      26. November 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3458/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

Die Neurorehabilitation wurde als Gesamtthema in der Studie "Rehabilitationsplan 2004", die seitens des ÖBIG im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger erstellt wurde, behandelt. Der Bericht ist auf der Website des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger als Download verfügbar (http://www.hauptverband.at/).

 

Weiters hat das ÖBIG im Auftrag des Strukturfonds eine Studie zum Thema "Neurorehabilitation" verfasst. Die einzelnen, örtlich durchaus unterschiedlichen,  Konzepte wurden nach medizinisch-wissenschaftlichen sowie nach bio-psycho-sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten gegliedert. Die Mitglieder der damit befassten Projektgruppe erstellten in Arbeitskreisen Definitionen der Krankheitsphasen, die für die Unterscheidung intra- und extramuraler Behandlungserfordernisse relevant sind. Diese Ergebnisdaten ermöglichen es, konkrete Bestimmungen überlappend und je nach den lokalen Gegebenheiten bzw. Möglichkeiten zu bestimmen. Diese Studie brachte folgende Ergebnisse:

Im Jahr 2003 wurden rund 770 Betten für Neurorehabilitation im stationären

Akutbereich und insgesamt 775 Betten für Neurorehabilitation in

Rehabilitationszentren vorgehalten. Bezüglich der ambulanten Neurorehabilitation besteht eine Heterogenität der vorhandenen Strukturen

hinsichtlich Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und Kapazitäten.

Die Bedarfsschätzung ergab einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund

1.600 ambulanten Plätzen (gegenüber derzeit einigen hundert Plätzen).

 

Im Rahmen der Studie wurden auch Vertreter/innen der Länder und der

Sozialversicherung befragt mit dem Ergebnis, dass der ambulanten

Neurorehabilitation aufgrund der erwartbaren demographischen Entwicklung ein

hoher Stellenwert beigemessen wird und in einzelnen Bundesländern

entsprechende Konzepte bereits in Ausarbeitung bzw. in Planung sind.

 

Frage 4:

Es ist geplant, die vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach

deren Abstimmung mit dem Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in

den Österreichischen Strukturplan Gesundheit zu integrieren. Die Umsetzung der

Ergebnisse bzw. der Ausbau der ambulanten Rehabilitation liegt im Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung und der Länder.

 

Derzeit gibt es im Bereich der Neurologie einige Pilotprojekte (zB in Wels und Steyr), in der Universitätsklinik für Neurologie in Innsbruck sind sechs Behandlungsplätze für ambulante Schlaganfallnachbehandlung eingerichtet. In Oberösterreich gibt es bereits ein konkretes Konzept zum Thema "integrierte Versorgung von Schlaganfällen". Hier wird an der Optimierung der Versorgung sowie dem passenden Nahtstellenmanagement und einer entsprechenden EDV-Lösung gearbeitet.

 

Frage 5:

Für den weiteren Ausbau der ambulanten Rehabilitation müssen noch Grundlagen geschaffen werden, insbesondere um Nahtstellen zu den angrenzenden Versorgungsbereichen zu definieren und damit die Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten. Im rechtlichen Sinn scheint mir die Forderung nach einer Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitation verfehlt, da dies auf die Gleichstellung ungleicher Sachverhalte und Versorgungseinheiten hinausliefe.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin