3434/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.11.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0114-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend ist klarzustellen, dass
gemäß Art. 52 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ein Interpellationsrecht
des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen,
für die der Rechnungshof (nach Art. 126 b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat,
besteht. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht
allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B.: Wahrnehmung der Anteilsrechte
in der Haupt-/Generalversammlung einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen,
nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18. GP, 4f).
Die vorliegenden Fragen betreffen
ausschließlich operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmensorgane und
somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden
Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im §
90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im
Hinblick darauf kann ich mich zu den Fragen nur im Einverständnis mit den
diesbezüglichen Unternehmen auf Grundlage der von ihnen dem Bundesministerium
für Finanzen erteilten Informationen wie folgt äußern:
Zu 1. bis 4.:
Die Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH
vergibt grundsätzlich keine Parteispenden. Dieser Sachverhalt ist auch im Fall
der vorliegenden Anfrage gegeben.
Die BRZ GmbH betreibt im Rahmen ihrer
PR- und Marketingaktivitäten eine zielmarktorientierte Imagepflege, zu der auch
Inseratschaltungen in Medien mit BRZ-Kernmarkt- und BRZ-Drittmarkt-Ausrichtung
gehören.
Diesen Medien ist die Zeitschrift
"Agrar Wien Aktuell" zuzurechnen, die auch Vertreter von öffentlichen
Einrichtungen im Agrarsektor zu ihren Lesern zählt.
Die BRZ GmbH hat in "Agrar Wien
Aktuell" im angefragten Zeitraum der Budgetjahre 2003, 2004 und 2005 zwei
Inserate für Imagewerbung geschaltet. Einmal im Jahr 2003 und einmal im Jahr
2005 und hat dafür am 21. Oktober 2003 € 3.000,- und am 27. September
2005 € 2.625,- an den Rechnungssteller Bauernbund Österreich bezahlt.
Da es sich hier eindeutig und
nachweislich um das Entgelt für eine Werbeleistung handelt, liegen keine
Umstände vor, die dem Sachverhalt und der Bezeichnung Spende entsprechen.
Zu 5.:
Nach den mir vorliegenden Informationen
wurden auch von den übrigen ausgelagerten Unternehmen im Bereich des
Bundesministeriums für Finanzen keine Spenden an politische Parteien getätigt.