3434/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0114-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3459/J vom »28. September 2005 der Abgeordneten »Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend »Parteispenden der Bundesrechenzentrum GmbH, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist klarzustellen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126 b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat, besteht. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B.: Wahrnehmung der Anteilsrechte in der Haupt-/Generalversammlung einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18. GP, 4f).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmensorgane und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick darauf kann ich mich zu den Fragen nur im Einverständnis mit den diesbezüglichen Unternehmen auf Grundlage der von ihnen dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Informationen wie folgt äußern:

 

Zu 1. bis 4.:

Die Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH vergibt grundsätzlich keine Parteispenden. Dieser Sachverhalt ist auch im Fall der vorliegenden Anfrage gegeben.

 

Die BRZ GmbH betreibt im Rahmen ihrer PR- und Marketingaktivitäten eine zielmarktorientierte Imagepflege, zu der auch Inseratschaltungen in Medien mit BRZ-Kernmarkt- und BRZ-Drittmarkt-Ausrichtung gehören.

 

Diesen Medien ist die Zeitschrift "Agrar Wien Aktuell" zuzurechnen, die auch Vertreter von öffentlichen Einrichtungen im Agrarsektor zu ihren Lesern zählt.

 

Die BRZ GmbH hat in "Agrar Wien Aktuell" im angefragten Zeitraum der Budgetjahre 2003, 2004 und 2005 zwei Inserate für Imagewerbung geschaltet. Einmal im Jahr 2003 und einmal im Jahr 2005 und hat dafür am 21. Oktober 2003 € 3.000,- und am 27. September 2005 € 2.625,- an den Rechnungssteller Bauernbund Österreich bezahlt.

 

Da es sich hier eindeutig und nachweislich um das Entgelt für eine Werbeleistung handelt, liegen keine Umstände vor, die dem Sachverhalt und der Bezeichnung Spende entsprechen.

 

Zu 5.:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden auch von den übrigen ausgelagerten Unternehmen im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen keine Spenden an politische Parteien getätigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.