3436/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0042-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 28. November 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3457/J-NR/2005 betreffend persönlicher Involviertheit in den Verkauf der ÖBB-Bodenseeflotte, die die Abgeordneten Lackner und GenossInnen am 28. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 11:

Mit welcher Begründung wird von den ÖBB die Bodenseeschifffahrt überhaupt verkauft?

 

Inwieweit sind Sie persönlich für den Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt bereits eingetreten?

 

Wurde dem Land Vorarlberg sowie der Stadt Bregenz und anderen betroffenen Gemeinden die Gelegenheit geboten, die gemeinsamen Grundlagen und Bedingungen für den Verkauf zu erarbeiten und festzulegen?

 

Inwieweit haben Sie persönlich auf die Ausschreibungskriterien Einfluss genommen?

 

Haben sich bereits private Unternehmen für den Erwerb der Bodenseeschifffahrt interessiert? Ist darunter auch die Silvretta Nova Bergbahnen AG?

 

In welcher Form wurde das Vermögen der Bodenseeschifffahrts AG, insbesondere die besonders gut gelegenen Grundstücke entlang des Bodensees bewertet?

 

Welchen Wert stellt der Immobilienbesitz der ÖBB-Bodenseeschifffahrt dar?

 

Wird in den Ausschreibungsbedingungen ausreichend festgelegt, dass auch in Zukunft freier Zugang für die BürgerInnen entlang des Bodensees besteht?

 

Streben Sie einen mehrheitlichen Verkauf an die öffentliche Hand bzw. an die Vorarlberger Illwerke AG an?

 

Sind Sie auch bereit, die ÖBB-Bodenseeschifffahrts AG samt Immobilienbesitz mehrheitlich an Private, auch an die Silvretta Nova Bergbahnen AG zu übertragen?

 

Sind Sie nicht der Meinung, dass die Verquickung von Ihrer ministeriellen Tätigkeit und Ihren privaten Berufsabsichten bei einem Verkauf der Bodenseeschifffahrts AG gegen jeglichen politischen Anstand verstößt? Was werden Sie persönlich daraus für Konsequenzen ziehen?

 

Antwort:

Wie bereits in den Anfragebeantwortungen zu den parlamentarischen Anfragen 3056/J-NR/2005 und 2317/J-BR/2005 ausgeführt, wurde das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit 1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen.

 

Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbahngesetzes und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches und Anlagenbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB. Demgemäss darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden.

 

Es besteht somit kein Zweifel darüber, dass es Aufgabe der jeweiligen Gesellschaft ist, die operativen Geschäfte zu planen und den Verkauf der Bodenseeflotte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Ausschreibung, Vergabeverfahren etc.) auszuführen.

Auf die Entscheidungen des Managements kann ich in meiner Eigenschaft als Infrastrukturminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen