3436/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.11.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0042-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3457/J-NR/2005 betreffend persönlicher
Involviertheit in den Verkauf der ÖBB-Bodenseeflotte, die die Abgeordneten
Lackner und GenossInnen am 28. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 11:
Mit welcher Begründung wird von den ÖBB die Bodenseeschifffahrt
überhaupt verkauft?
Inwieweit sind Sie persönlich für den Verkauf der
ÖBB-Bodenseeschifffahrt bereits eingetreten?
Wurde dem Land Vorarlberg sowie der Stadt Bregenz und anderen
betroffenen Gemeinden die Gelegenheit geboten, die gemeinsamen Grundlagen und
Bedingungen für den Verkauf zu erarbeiten und festzulegen?
Inwieweit haben Sie persönlich auf die Ausschreibungskriterien Einfluss
genommen?
Haben sich bereits private Unternehmen für den Erwerb der
Bodenseeschifffahrt interessiert? Ist darunter auch die Silvretta Nova Bergbahnen
AG?
In welcher Form wurde das Vermögen der Bodenseeschifffahrts AG,
insbesondere die besonders gut gelegenen Grundstücke entlang des Bodensees
bewertet?
Welchen Wert stellt der Immobilienbesitz der ÖBB-Bodenseeschifffahrt
dar?
Wird in den Ausschreibungsbedingungen ausreichend festgelegt, dass auch
in Zukunft freier Zugang für die BürgerInnen entlang des Bodensees besteht?
Streben Sie einen mehrheitlichen Verkauf an die öffentliche Hand bzw. an
die Vorarlberger Illwerke AG an?
Sind Sie auch bereit, die ÖBB-Bodenseeschifffahrts AG samt
Immobilienbesitz mehrheitlich an Private, auch an die Silvretta Nova Bergbahnen
AG zu übertragen?
Sind Sie nicht der Meinung, dass die Verquickung von Ihrer
ministeriellen Tätigkeit und Ihren privaten Berufsabsichten bei einem Verkauf
der Bodenseeschifffahrts AG gegen jeglichen politischen Anstand verstößt? Was
werden Sie persönlich daraus für Konsequenzen ziehen?
Antwort:
Wie bereits in den Anfragebeantwortungen zu den
parlamentarischen Anfragen 3056/J-NR/2005 und 2317/J-BR/2005 ausgeführt, wurde
das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit 1.1.1993)
und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen.
Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne
Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbahngesetzes und des
Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches und
Anlagenbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.
Demgemäss darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative
Geschäftsführung genommen werden.
Es besteht somit kein Zweifel darüber, dass es Aufgabe der jeweiligen
Gesellschaft ist, die operativen Geschäfte zu planen und den Verkauf der
Bodenseeflotte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Ausschreibung,
Vergabeverfahren etc.) auszuführen.
Auf die Entscheidungen des Managements kann ich in meiner Eigenschaft
als Infrastrukturminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.
Mit freundlichen Grüßen