3439/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.11.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0043-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

 

Wien, 28. November 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3475/J-NR/2005 betreffend „Pinzgau-Bahn“-Vertrag zwischen Bund und Land vor dem Schicksalsjahr 2005, die die Abgeordneten Erika Scharer und GenossInnen am 28. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2, 3, 4, 5 und 7:

Wie lautet der Vertrag im Detail, der zwischen Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer und Bundesminister Hubert Gorbach bezüglich „Pinzgau-Bahn“ abgeschlossen wurde?

 

Sind im Vertrag Passagen enthalten, welche den Fortbestand der „Pinzgau-Bahn“ sichern?

a. Wenn ja, wie lauten diese?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

Welche Vertragspunkte sind nach wie vor aufrecht und wie lauten diese im Detail?

 

Welche Vertragspunkte sind nicht mehr aufrecht und warum nicht?

 

Wurde der zwischen LHStv. Haslauer und BM Gorbach abgeschlossene Vertrag nach den Unglücken im Sommer 2005 um Zusatzinhalte erweitert?

a) Wenn ja, um welche?

b) Wenn nein, wird das noch geschehen?

c) Wenn nein, warum nicht?

 

Wie lauten die Vertrags-Ausstiegsklauseln aus dem „Pinzgau-Bahn“-Vertrag für die jeweiligen Vertragspartner im Detail?

 

Antwort:

Die zwischen dem Bund, dem Land Salzburg, den seinerzeitigen Österreichischen Bundesbahnen und der seinerzeitigen Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft m.b.H. abgeschlossene „Vereinbarung über den Ausbau und die Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur auf der Bahnstrecke Zell am See – Krimml („Pinzgaubahn“)“ baut auf dem status quo zum Zeitpunkt der Unterzeichnung auf. Bisher wurde keine einzige Bestimmung der Vereinbarung verändert.

Auf die in Kopie beigeschlossene Vereinbarung wird verwiesen.

 

Fragen 6, 8 und 9:

Ist Ihres Erachtens die Strecke der „Pinzgau-Bahn“ bis nach Krimml trotz der Unglücke und der enormen Hochwasserschäden gesichert?

a) Wenn ja, in welchem finanziellen Rahmen wird dies auf Bundesebene unterstützt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

Wie stehen Sie zum Erhalt der „Pinzgau-Bahn“ als regionale Notwendigkeit in einem verkehrstechnisch stark benachteiligten Gebiet?

 

Wie stehen Sie zu einem Vorschlag die „Pinzgau-Bahn“ mittels neu erarbeiteten Konzept nach den Schicksalsschlägen 2005 neu aufzubauen und damit zu einer westbahneingebundenen, bevölkerungs-, wirtschafts- und tourismusorientierten Normalspurbahn zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur umzustrukturieren?

 

Antwort:

Die Hochwasserschäden haben eine neue Situation geschaffen, welche naturgemäß nicht in der Vereinbarung berücksichtigt werden konnte und daher derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen allen beteiligten Institutionen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.