3439/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.11.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0043-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3475/J-NR/2005 betreffend „Pinzgau-Bahn“-Vertrag
zwischen Bund und Land vor dem Schicksalsjahr 2005, die die Abgeordneten Erika
Scharer und GenossInnen am 28. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3, 4, 5 und 7:
Wie lautet der Vertrag im Detail, der zwischen
Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer und Bundesminister Hubert
Gorbach bezüglich „Pinzgau-Bahn“ abgeschlossen wurde?
Sind im Vertrag Passagen enthalten, welche den
Fortbestand der „Pinzgau-Bahn“ sichern?
a. Wenn ja, wie lauten diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
Welche Vertragspunkte sind nach wie vor aufrecht
und wie lauten diese im Detail?
Welche Vertragspunkte sind nicht mehr aufrecht
und warum nicht?
Wurde der zwischen LHStv. Haslauer und BM Gorbach
abgeschlossene Vertrag nach den Unglücken im Sommer 2005 um Zusatzinhalte
erweitert?
a) Wenn ja, um welche?
b) Wenn nein, wird das noch geschehen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wie lauten die Vertrags-Ausstiegsklauseln aus dem
„Pinzgau-Bahn“-Vertrag für die jeweiligen Vertragspartner im Detail?
Antwort:
Die zwischen dem
Bund, dem Land Salzburg, den seinerzeitigen Österreichischen Bundesbahnen und
der seinerzeitigen Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft m.b.H.
abgeschlossene „Vereinbarung über den Ausbau und die Erhaltung der
Eisenbahninfrastruktur auf der Bahnstrecke Zell am See – Krimml
(„Pinzgaubahn“)“ baut auf dem status quo zum Zeitpunkt der Unterzeichnung auf.
Bisher wurde keine einzige Bestimmung der Vereinbarung verändert.
Auf die in Kopie
beigeschlossene Vereinbarung wird verwiesen.
Fragen 6, 8 und 9:
Ist Ihres Erachtens die Strecke der
„Pinzgau-Bahn“ bis nach Krimml trotz der Unglücke und der enormen
Hochwasserschäden gesichert?
a) Wenn ja, in welchem finanziellen
Rahmen wird dies auf Bundesebene unterstützt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie stehen Sie zum Erhalt der
„Pinzgau-Bahn“ als regionale Notwendigkeit in einem verkehrstechnisch stark
benachteiligten Gebiet?
Wie stehen Sie zu einem Vorschlag
die „Pinzgau-Bahn“ mittels neu erarbeiteten Konzept nach den Schicksalsschlägen
2005 neu aufzubauen und damit zu einer westbahneingebundenen, bevölkerungs-,
wirtschafts- und tourismusorientierten Normalspurbahn zur Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur umzustrukturieren?
Antwort:
Die Hochwasserschäden haben eine
neue Situation geschaffen, welche naturgemäß nicht in der Vereinbarung berücksichtigt
werden konnte und daher derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen allen
beteiligten Institutionen ist.
Mit
freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.