3443/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.11.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0074-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. NOV. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidemarie Rest-Hinterseer,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 29. September 2005,

                        Nr. 3479/J, betreffend Kleinbetriebsregelung im Biolandbau

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom 29. September  2005, Nr. 3479/J, betreffend Kleinbetriebsregelung im Biolandbau, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen keine Daten vor, wie viele Biobetriebe von der Kleinbetriebsregelung Gebrauch machen. Eine Analyse der für das Jahr 2004 vorhandenen Daten weist ca. 11.100 Biobetriebe mit bis zu 15 Kühen aus.

 

Zu Frage 2:

 

Derzeit beschäftigt sich die Europäische Kommission nicht mit der angesprochenen Definition "kleine Betriebe". Auf europäischer Ebene ist noch nicht entschieden, ob die Definition der „kleinen Betriebe“ EU-einheitlich oder auf Ebene der Mitgliedsstaaten erfolgen soll.

 

Sollte es künftig keine EU-weite Definition im Rahmen der VO 2092/91 geben, wird in Österreich im Rahmen der Bio-Förderung die bestehende Auslegung weitergeführt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Da Laufställe als besonders tiergerecht im Rahmen der Investitionsförderung gelten, ist die Förderungsintensität für diese höher. Sowohl die Landwirtschaftskammern, das ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) als auch die Bioverbände beraten auf den Betrieben sowie im Rahmen einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen über tiergerechte Ställe. Weiters liefert das ÖKL detaillierte Planungshilfen für Laufställe. Die Gumpensteiner Bautagung und die Nutztierschutztagung, die jährlich abwechselnd in Gumpenstein veranstaltet werden und die Verfügungsstellung von Unterlagen sowie eine direkte Beratung sind wichtige Leistungen der Bundesanstalt  für alpenländische Landwirtschaft.

 

Zu Frage 5:

 

Das trifft nicht generell zu, da das ÖPUL als Förderungsvoraussetzung die Einhaltung der VO 2092/91 festsetzt und diese eben für Kleinbetriebe keine Laufstall-Verpflichtung vorsieht.

 

Zu Frage 6:

 

Dies trifft zu, sofern der Betrieb die VO 2092/91 oder die förderrelevante Kleinbetriebsdefinition nicht einhält.

 

 

Der Bundesminister: