3444/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.11.2005
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Bm für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
An den Zl. LE.4.2.4/0081-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 25. NOV. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3526/J, betreffend
Aufkommen Elektroaltgeräte (EAG)
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3526/J, betreffend Aufkommen Elektroaltgeräte (EAG), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Für den Bereich der Elektroaltgeräte liegen lediglich für Kühl-, Gefrier- und Klimageräte sowie für Altlampen gesicherte Daten vor. Für diese beiden Kategorien war eine getrennte Erfassung aufgrund der Vorgaben der Kühlgeräte- bzw. der Lampenverordnung obligat. Für das Jahr 2004 wurden demnach rd. 7500 t Kühl-, Gefrier- und Klimageräte und rd. 1420 t Altlampen erfasst.
Für die übrigen Kategorien der Elektroaltgeräte besteht erst seit 13.8.2005 die Verpflichtung der getrennten Sammlung. In der Abfallverzeichnisverordnung wurde die Grundlage geschaffen, dass Elektroaltgeräte nun als eigenständige Abfallkategorien erfasst werden können und damit zukünftig Auswertungen über den Anfall möglich sind.
In der Praxis wurden Elektroaltgeräte nur im Rahmen von Pilotprojekten oder nur regional begrenzt getrennt gesammelt.
Das aus der Studie „Verwertungsmöglichkeiten für ausgewählte Fraktionen aus der Demontage von Elektroaltgeräten“ zitierte Aufkommen von 124.638 t basiert auf folgenden Grundlagen:
Nach Schätzungen fielen im Jahr 1990 in Österreich rd. 80.000 t Elektroaltgeräte an (SALHOFER und GABRIEL, 1996). Die Verteilung dieser Menge auf
· Geräte aus dem Bereich von privaten Haushalten („Konsumgüter“) und
· Geräte und Anlagen aus dem Bereich des Gewerbes und der Industrie („Investitionsgüter“)
wird allgemein mit 60:40 angenommen. Die aus verschiedenen EU-Ländern vorliegenden Abschätzungen geben ein Potential von 10 bis 14 kg/EW.a (ZVEI, 1992) bis hin zu 20 kg/EW.a (AEA, 1997) an.
Gründe für diese großen Unterschiede (ÖKOPOL, 1998) sind:
· der unterschiedliche Umfang der in das Abfallpotential einbezogenen Gerätegruppen,
· unterschiedliche Durchschnittsgewichte pro Stück,
· unterschiedliche Ansätze bei Annahme der durchschnittlichen Lebensdauer und
· sozio-ökonomische Faktoren, die das Aufkommen in einzelnen Ländern beeinflussen.
Die vorliegenden Arbeiten zu diesem Thema gehen jedoch von einem steigenden Aufkommen aus, das in der Größenordnung von 3 % pro Jahr liegt (AEA, 1997). Unter diesen Annahmen (Potential für 1990 = 80.000 t, 60 % Konsumgüter, jährlicher Zuwachs 3 %) konnte das Potential für 2005 an Elektroaltgeräten in Österreich ermittelt werden:
Jahr |
Konsum- u. Invest.güter (t/a) |
Konsumgüter (t/a) |
spez. Menge Konsumgüter (kg/EW.a) |
1990 |
80.000 |
48.000 |
6,0 |
1991 |
82.400 |
49.440 |
6,2 |
1992 |
84.872 |
50.923 |
6,4 |
1993 |
87.418 |
52.451 |
6,6 |
1994 |
90.041 |
54.024 |
6,8 |
1995 |
92.742 |
55.645 |
7,0 |
1996 |
95.524 |
57.315 |
7,2 |
1997 |
98.390 |
59.034 |
7,4 |
1998 |
101.342 |
60.805 |
7,6 |
1999 |
104.382 |
62.629 |
7,8 |
2000 |
107.513 |
64.508 |
8,1 |
2001 |
110.739 |
66.443 |
8,3 |
2002 |
114.061 |
68.437 |
8,6 |
2003 |
117.483 |
70.490 |
8,8 |
2004 |
121.007 |
72.604 |
9,1 |
2005 |
124.638 |
74.782 |
9,3 |
Die Sammelmengen aus einigen in Österreich durchgeführten Pilotprojekten (in kg/EW.a) sind hier zusammengefasst:
Gerätegruppe |
Bregenz 1) |
Bregenz 2) |
Weiz 3) |
Flachgau 4) |
Jahr |
1995 |
1997/98 |
1995 |
1996/97 |
Bildschirmgeräte |
1,08 |
1,11 |
0,35 |
0,51 |
Elektrokleingeräte |
0,92 |
1,03 |
0,44 |
0,6 |
Großgeräte |
1,81 |
1,88 |
1,76 |
1,59 |
sonstige Geräte |
0,75 |
1,04 |
0,49 |
0,8 |
Summe |
4,56 |
5,06 |
3,04 |
3,5 |
1) Salhofer und Gabriel, 1996
2) Salhofer und Grassinger, 1999
3) Nelles et al., 1996
4) Gabriel und Salhofer, 1998
Erst nach Vorliegen eines kompletten Sammeljahres (2006) wird eine genaue Analyse der Sammeldaten für Österreich erfolgen können.
Zu Frage 7:
Es ist anzunehmen, dass der Anteil derzeit noch bei 100 % liegt. In Abhängigkeit von der zu betrachtenden Gerätekategorie und den geltenden Garantie- und Gewährleistungsfristen ist mit dem Aufkommen von „neuen“ EAG nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen.
Zu Frage 8:
Die Untersuchung des Anteils der historischen Altgeräte hat für die Kategorien "Großgeräte", "Bildschirmgeräte" und "Kühlgeräte" einmal jährlich zu erfolgen und ist zum Stichtag 15. November des dem zu Grunde liegenden Kalenderjahr folgenden Jahres zu veröffentlichen, erstmals am 15. November 2007. Für die restlichen Kategorien hat die Untersuchung zweimal jährlich zu erfolgen und ist für das Kalenderhalbjahr Jänner bis Juni zum nächstfolgenden 15. November und für das Kalenderhalbjahr Juli bis Dezember zum nächstfolgenden 15. Mai zu veröffentlichen, erstmals am 15. November 2006.
Zu Frage 9:
Derzeit existieren in Österreich 31 spezielle Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 35.000 t/a sowie 6 Shredderanlagen, die ebenfalls bestimmte Elektroaltgeräte, insbesondere Großgeräte behandeln, mit einer Gesamtkapazität von rd. 400.000 t/a.
Zu Frage 10:
§ 21 EAG-VO sieht eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten vor. Da der Herstellerbegriff gemäß § 13a AWG 2002 auch Importeure umfasst, ist eine Schätzung der Registrierungspflichtigen schwierig. Schon aufgrund einer Änderung der Lieferfirmen, zB der Wechsel von einem inländischen Großhändler zu einem deutschen Distributor, kann die Begründung einer Herstellerverpflichtung bewirken.
Zu Frage 11:
Mit Stichtag 25.10.2005 sind
· 458 EAG-Hersteller
· 40 EAG-Behandler
· 5 EAG-Sammel- und Verwertungssysteme
· 993 EAG-Sammelstellen
registriert.
Zu Frage 12:
Derzeit gibt es keinen Hersteller, der beabsichtigt, seine Rücknahmeverpflichtung gem. § 7 Abs. 3 Z 1 EAG-VO individuell zu erfüllen.
Zu Frage 13:
In Umsetzung des § 19 Abs. 2 Z 2 EAG-VO wurden im Rahmen der Vereinbarungen zwischen den Sammel- und Verwertungssystemen für Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte und der Koordinierungsstelle Pauschalen für die Benutzungskosten der Sammelinfrastruktur der Gemeinden oder Gemeindeverbände im Rahmen der Abholkoordination festgelegt.
Zu Frage 14:
Der Inhalt von Verträgen zwischen Gemeinden und Sammel- und Verwertungssystemen ist Vereinbarungssache; darunter fallen auch Vereinbarungen, ob bzw. in welcher Höhe Infrastrukturkosten abgegolten werden.
Die im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Koordinierungsstelle und den Sammel- und Verwertungssystemen festgelegten Abgeltungen von Sammelinfrastrukturkosten sind Pauschalbeträge, die aufgrund eines geschätzten Aufwands zur Neuerrichtung der nötigen Sammelinfrastruktur berechnet wurden und unabhängig vom tatsächlich erbrachten, bei jeder Sammelstelle unterschiedlich entstehenden Aufwand einer Neuerrichtung bei Inanspruchnahme der Abholkoordinierung geleistet werden.
Zu Frage 15:
Gemäß Genehmigungsbescheid hat die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH das erste Tätigkeits-Konzept für das Jahr 2006 bis 15.11.2005 zu erstellen. Eine Publizierung erfolgt nicht.
Der Bundesminister: