3444/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.11.2005
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Bm für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0081-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. NOV. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3526/J, betreffend

Aufkommen Elektroaltgeräte (EAG)

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3526/J, betreffend Aufkommen Elektroaltgeräte (EAG), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Für den Bereich der Elektroaltgeräte liegen lediglich für Kühl-, Gefrier- und Klimageräte sowie für Altlampen gesicherte Daten vor. Für diese beiden Kategorien war eine getrennte Erfassung aufgrund der Vorgaben der Kühlgeräte- bzw. der Lampenverordnung obligat. Für das Jahr 2004 wurden demnach rd. 7500 t Kühl-, Gefrier- und Klimageräte und rd. 1420 t Altlampen erfasst.

 

Für die übrigen Kategorien der Elektroaltgeräte besteht erst seit 13.8.2005 die Verpflichtung der getrennten Sammlung. In der Abfallverzeichnisverordnung wurde die Grundlage geschaffen, dass Elektroaltgeräte nun als eigenständige Abfallkategorien erfasst werden können und damit zukünftig Auswertungen über den Anfall möglich sind.

In der Praxis wurden Elektroaltgeräte nur im Rahmen von Pilotprojekten oder nur regional begrenzt getrennt gesammelt.

Das aus der Studie „Verwertungsmöglichkeiten für ausgewählte Fraktionen aus der Demontage von Elektroaltgeräten“ zitierte Aufkommen von 124.638 t basiert auf folgenden Grundlagen:

 

Nach Schätzungen fielen im Jahr 1990 in Österreich rd. 80.000 t Elektroaltgeräte an (SALHOFER und GABRIEL, 1996). Die Verteilung dieser Menge auf

·         Geräte aus dem Bereich von privaten Haushalten („Konsumgüter“) und

·         Geräte und Anlagen aus dem Bereich des Gewerbes und der Industrie („Investitionsgüter“)

wird allgemein mit 60:40 angenommen. Die aus verschiedenen EU-Ländern vorliegenden Abschätzungen geben ein Potential von 10 bis 14 kg/EW.a (ZVEI, 1992) bis hin zu 20 kg/EW.a (AEA, 1997) an.

 

Gründe für diese großen Unterschiede (ÖKOPOL, 1998) sind:

·         der unterschiedliche Umfang der in das Abfallpotential einbezogenen Gerätegruppen,

·         unterschiedliche Durchschnittsgewichte pro Stück,

·         unterschiedliche Ansätze bei Annahme der durchschnittlichen Lebensdauer und

·         sozio-ökonomische Faktoren, die das Aufkommen in einzelnen Ländern beeinflussen.

 

Die vorliegenden Arbeiten zu diesem Thema gehen jedoch von einem steigenden Aufkommen aus, das in der Größenordnung von 3 % pro Jahr liegt (AEA, 1997). Unter diesen Annahmen (Potential für 1990 = 80.000 t, 60 % Konsumgüter, jährlicher Zuwachs 3 %) konnte das Potential für 2005 an Elektroaltgeräten in Österreich ermittelt werden:

 

Jahr

Konsum- u. Invest.güter

(t/a)

Konsumgüter

(t/a)

spez. Menge Konsumgüter

(kg/EW.a)

1990

80.000

48.000

6,0

1991

82.400

49.440

6,2

1992

84.872

50.923

6,4

1993

87.418

52.451

6,6

1994

90.041

54.024

6,8

1995

92.742

55.645

7,0

1996

95.524

57.315

7,2

1997

98.390

59.034

7,4

1998

101.342

60.805

7,6

1999

104.382

62.629

7,8

2000

107.513

64.508

8,1

2001

110.739

66.443

8,3

2002

114.061

68.437

8,6

2003

117.483

70.490

8,8

2004

121.007

72.604

9,1

2005

124.638

74.782

9,3

 

Die Sammelmengen aus einigen in Österreich durchgeführten Pilotprojekten (in kg/EW.a) sind hier zusammengefasst:

 

Gerätegruppe

Bregenz 1)

Bregenz 2)

Weiz 3)

Flachgau 4)

Jahr

1995

1997/98

1995

1996/97

Bildschirmgeräte

1,08

1,11

0,35

0,51

Elektrokleingeräte

0,92

1,03

0,44

0,6

Großgeräte

1,81

1,88

1,76

1,59

sonstige Geräte

0,75

1,04

0,49

0,8

Summe

4,56

5,06

3,04

3,5

 

1)     Salhofer und Gabriel, 1996

2)    Salhofer und Grassinger, 1999

3)   Nelles et al., 1996

4)   Gabriel und Salhofer, 1998

 

Erst nach Vorliegen eines kompletten Sammeljahres (2006) wird eine genaue Analyse der Sammeldaten für Österreich erfolgen können.

 

Zu Frage 7:

 

Es ist anzunehmen, dass der Anteil derzeit noch bei 100 % liegt. In Abhängigkeit von der zu betrachtenden Gerätekategorie und den geltenden Garantie- und Gewährleistungsfristen ist mit dem Aufkommen von „neuen“ EAG nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen.

 

Zu Frage 8:

 

Die Untersuchung des Anteils der historischen Altgeräte hat für die Kategorien "Großgeräte", "Bildschirmgeräte" und "Kühlgeräte" einmal jährlich zu erfolgen und ist zum Stichtag 15. November des dem zu Grunde liegenden Kalenderjahr folgenden Jahres zu veröffentlichen, erstmals am 15. November 2007. Für die restlichen Kategorien hat die Untersuchung zweimal jährlich zu erfolgen und ist für das Kalenderhalbjahr Jänner bis Juni zum nächstfolgenden 15. November und für das Kalenderhalbjahr Juli bis Dezember zum nächstfolgenden 15. Mai zu veröffentlichen, erstmals am 15. November 2006.

 

Zu Frage 9:

 

Derzeit existieren in Österreich 31 spezielle Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 35.000 t/a sowie 6 Shredderanlagen, die ebenfalls bestimmte Elektroaltgeräte, insbesondere Großgeräte behandeln, mit einer Gesamtkapazität von rd. 400.000 t/a.

 

Zu Frage 10:

 

§ 21 EAG-VO sieht eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten vor. Da der Herstellerbegriff gemäß § 13a AWG 2002 auch Importeure umfasst, ist eine Schätzung der Registrierungspflichtigen schwierig. Schon aufgrund einer Änderung der Lieferfirmen, zB der Wechsel von einem inländischen Großhändler zu einem deutschen Distributor, kann die Begründung einer Herstellerverpflichtung bewirken.

 

Zu Frage 11:

 

Mit Stichtag 25.10.2005 sind

·                     458 EAG-Hersteller

·                       40 EAG-Behandler

·                         5 EAG-Sammel- und Verwertungssysteme

·                     993 EAG-Sammelstellen

 

registriert.

 

Zu Frage 12:

 

Derzeit gibt es keinen Hersteller, der beabsichtigt, seine Rücknahmeverpflichtung gem. § 7 Abs. 3 Z 1 EAG-VO individuell zu erfüllen.

 

Zu Frage 13:

 

In Umsetzung des § 19 Abs. 2 Z 2 EAG-VO wurden im Rahmen der Vereinbarungen zwischen den Sammel- und Verwertungssystemen für Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte und der Koordinierungsstelle Pauschalen für die Benutzungskosten der Sammelinfrastruktur der Gemeinden oder Gemeindeverbände im Rahmen der Abholkoordination festgelegt.

 

 

Zu Frage 14:

 

Der Inhalt von Verträgen zwischen Gemeinden und Sammel- und Verwertungssystemen ist Vereinbarungssache; darunter fallen auch Vereinbarungen, ob bzw. in welcher Höhe Infrastrukturkosten abgegolten werden.

 

Die im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Koordinierungsstelle und den Sammel- und Verwertungssystemen festgelegten Abgeltungen von Sammelinfrastrukturkosten sind Pauschalbeträge, die aufgrund eines geschätzten Aufwands zur Neuerrichtung der nötigen Sammelinfrastruktur berechnet wurden und unabhängig vom tatsächlich erbrachten, bei jeder Sammelstelle unterschiedlich entstehenden Aufwand einer Neuerrichtung bei Inanspruchnahme der Abholkoordinierung geleistet werden.

 

Zu Frage 15:

 

Gemäß Genehmigungsbescheid hat die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH das erste Tätigkeits-Konzept für das Jahr 2006 bis 15.11.2005 zu erstellen. Eine Publizierung erfolgt nicht.

 

Der Bundesminister: