3451/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 7. Oktober 2005 unter der Nr. 3498/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Bericht zur Wörtherseebühne gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Nachweisunterlagen wurden vorgelegt und beinhalten sowohl einen Tätigkeits-
bericht als auch die Dokumentation des künstlerischen Erfolges und eine Bilanz
2004.

Zu den Fragen 3, 5, und 6:

Die Überprüfung der übermittelten Nachweisunterlagen hat ergeben, daß alle für
2004 eingereichten Projekte im genannten Jahr durchgeführt wurden. Somit kann für
den 2004 betreffenden Teil der Bundesförderung von einer widmungsgemäßen Ver-
wendung ausgegangen werden.

Zur Verbuchung des gesamten Förderbetrages in der Bilanz 2004 ist zu bemerken,
daß die bilanztechnische Verbuchung der Förderung aus handelsrechtlicher Sicht
Sache der Gesellschaft ist. Das Bundeskanzleramt hat den Förderungsnehmer aber
bereits darauf hingewiesen, daß der Bund für den Fall, daß die Gesellschaft ihrer
Verpflichtung zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel bis zum
Jahr 2008 nicht nach käme, einen aliquoten Rückforderungsanspruch geltend
machen müßte.


Zur Frage 4:

Der Bilanz 2004 ist ein Verlustvortrag in einem Ausmaß von weniger als der Hälfte

der angegebenen Umsatzerlöse 2004 zu entnehmen.

Zur den Fragen 7 und 8:

Der Bericht beinhaltet keine Planungsrechnung bzw. Vorschau für die Jahre 2005 bis
2008. Ob und inwieweit ein Kulturveranstalter Tätigkeitsberichte veröffentlicht, liegt in
seinem Ermessen.