3451/AB XXII. GP
Eingelangt am
05.12.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 7. Oktober 2005 unter der Nr. 3498/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Bericht zur Wörtherseebühne gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Nachweisunterlagen wurden
vorgelegt und beinhalten sowohl einen Tätigkeits-
bericht
als auch die Dokumentation des künstlerischen Erfolges und eine Bilanz
2004.
Zu den Fragen 3, 5, und 6:
Die Überprüfung der
übermittelten Nachweisunterlagen hat ergeben, daß alle für
2004 eingereichten
Projekte im genannten Jahr durchgeführt wurden. Somit kann für
den 2004 betreffenden Teil der Bundesförderung von einer widmungsgemäßen Ver-
wendung ausgegangen werden.
Zur Verbuchung des gesamten
Förderbetrages in der Bilanz 2004 ist zu bemerken,
daß die bilanztechnische Verbuchung der Förderung aus handelsrechtlicher Sicht
Sache der
Gesellschaft ist. Das Bundeskanzleramt hat den Förderungsnehmer aber
bereits darauf hingewiesen, daß der Bund für
den Fall, daß die Gesellschaft ihrer
Verpflichtung zur widmungsgemäßen
Verwendung der Förderungsmittel bis zum
Jahr 2008 nicht nach käme, einen
aliquoten Rückforderungsanspruch geltend
machen müßte.
Zur Frage 4:
Der Bilanz 2004 ist ein Verlustvortrag in einem Ausmaß von weniger als der Hälfte
der angegebenen Umsatzerlöse 2004 zu entnehmen.
Zur den Fragen 7 und 8:
Der Bericht beinhaltet keine
Planungsrechnung bzw. Vorschau für die Jahre 2005 bis
2008. Ob und inwieweit ein Kulturveranstalter Tätigkeitsberichte
veröffentlicht, liegt in
seinem
Ermessen.