3454/AB XXII. GP
Eingelangt am
06.12.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am . Dezember 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am 19. Oktober 2005 unter der Nr. 3546/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Vorwürfe gegen Uwe Scheuch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Soweit das BM.I betreffend, wurden nationale-, Schengen- und Interpolfahndungen nach den gestohlenen KFZ eingeleitet.
Betreffend Einleitung geeigneter kriminalpolizeilicher Ermittlungen in Österreich wurde die ungarische Polizei um weiterführende Informationen bezüglich der Verdachtsmomente gegen Uwe Scheuch ersucht. Diesem Ersuchen wurde bis dato nicht entsprochen.
Betreffend
des Diebstahls eines PKW des Uwe Scheuch wurde der Staatsanwaltschaft Leoben
ein Bericht zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung vorgelegt.
Zu Frage 2:
Die Beantwortung der Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz.
Zu Frage 3:
Wird unter Frage 4 beantwortet.
Zu Frage 4:
Ja,
es gab Korrespondenz zwischen dem österreichischen und ungarischen Innenministerium.
4.b.I. nein
4.b.II. nein
4.b.III. nein
4.b.IV. nein
4.b.V. ja, insgesamt 5 informelle
Mitteilungen
1. Information von IP Budapest an Interpol Wien im August 2000 über den
Diebstahl eines KFZ des Zulassungsbesitzers Uwe Scheuch.
2. Information von IP Budapest an
Interpol Wien im September 2000 über den Diebstahl eines KFZ des
Zulassungsbesitzers Uwe Scheuch.
3. Information und Ermittlungsersuchen
der Polizeidirektion Pecs an die Kriminalabteilung Niederösterreich im
September 2000 betreffend Verdacht des schweren Versicherungs-betruges gegen
Uwe Scheuch und andere Mittäter in Ungarn.
4. Antwort der Kriminalabteilung
Niederösterreich an die Polizeidirektion Pecs im Oktober 2000, mit dem
Ersuchen, die genannten Informationen auf offiziellem Weg zu übermitteln.
5. Information von Interpol Budapest im
Juli 2005: Gegen Uwe Scheuch wurde in Ungarn kein Strafverfahren wegen Betruges
eingeleitet. Es bestehen auch keine Eintragungen im ungarischen Strafregister
gegen ihn.