3457/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: BMI-LR2220/0160-IV/4/2005
An
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1010 Wien
Wien, am . Dezember 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm, Posch und Kolleginnen
und Kollegen haben am 19. Oktober 2005 unter der Nr. 3556/J an mich eine
parlamentarische Anfrage betreffend einer Veranstaltung von militanten
Abtreibungsgegnern im Festsaal des Innenministeriums am 17.10.2005 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Am Abend des 17.10.2005 fand unter dem Titel "Survival of the
Fittest? Eugenische Tendenzen in unserer Gesellschaft" eine Veranstaltung
statt.
Zu Frage 3:
Es wurde bereits im Frühjahr angefragt, die Buchung für eine noch nicht
näher bezeichnete Veranstaltung wurde im Juli vorgenommen.
Zu Frage 4:
Die Anfrage erfolgte telefonisch von einem meinen Mitarbeitern
bekannten Abteilungsleiter des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, der schon öfter Räumlichkeiten reservieren ließ.
Zu Frage 5:
Seitens des Mitarbeiters des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten wurde als inhaltlich und organisatorisch Verantwortlicher Herr
Dr. KUGLER genannt.
Zu Frage 6:
Für die hauseigenen Ressorts (Bundeskanzleramt und
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) erfolgte die
Reservierung über das Referat IV/4/b - Hausaufsicht.
Zu Frage 7:
Solange auch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ein Verfügungsrecht über diese Räumlichkeiten
hatten, wurde nach Priorität und gemäß den jeweiligen Richtlinien
dieser Ressorts vergeben. Nunmehr erfolgt die Entscheidung alleine
durch das Bundesministerium für Inneres nach Maßgabe der
Kapazitäten, des Ersatzes allfälliger Kosten sowie einer allfälligen
Prüfung des Veranstalters und des Veranstaltungsinhaltes.
Zu Frage 8:
Die Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Inneres sind nicht frei
buchbar, sondern werden nur bei Bedarf für andere Ressorts zur Verfügung
gestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei Bestellung durch einen
Angehörigen eines Ressorts, die Räumlichkeiten nicht für Veranstaltungen mit
strafrechtswidrigem bzw. verfassungsfeindlichem Inhalt benutzt werden.
Zu Frage 9:
Nein, da sie vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
angemeldet wurde. Das Thema der Veranstaltung, die Schirmherrschaft des
Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und die eingeladenen Referenten,
ließen keine Verdachtsmomente aufkommen.
Frage 10:
Bei Benutzung der Räumlichkeiten durch andere Ministerien wird
davon ausgegangen, dass dies bereits im eigenen Bereich geprüft wurde.
Frage 11:
Nein