3457/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMI-LR2220/0160-IV/4/2005

           

 

An

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1010 Wien

           

                       

                                                                       

              

 

Wien, am     . Dezember 2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm, Posch und Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Oktober 2005 unter der Nr. 3556/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend einer Veranstaltung von militanten Abtreibungsgegnern im Festsaal des Innenministeriums am 17.10.2005 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Am Abend des 17.10.2005 fand unter dem Titel "Survival of the Fittest? Eugenische Tendenzen in unserer Gesellschaft" eine Veranstaltung statt. 

 

Zu Frage 3:

Es wurde bereits im Frühjahr angefragt, die Buchung für eine noch nicht näher bezeichnete Veranstaltung wurde im Juli vorgenommen.

 

Zu Frage 4:

Die Anfrage erfolgte telefonisch von einem meinen Mitarbeitern bekannten Abteilungsleiter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der schon öfter Räumlichkeiten reservieren ließ.

Zu Frage 5:

Seitens des Mitarbeiters des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde als inhaltlich und organisatorisch Verantwortlicher Herr Dr. KUGLER genannt. 

 

Zu Frage 6:

Für die hauseigenen Ressorts (Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) erfolgte die Reservierung über das Referat IV/4/b - Hausaufsicht.

 

Zu Frage 7:

Solange auch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ein Verfügungsrecht über diese Räumlichkeiten hatten, wurde nach Priorität und gemäß den jeweiligen Richtlinien dieser Ressorts vergeben. Nunmehr erfolgt die Entscheidung alleine durch das Bundesministerium für Inneres nach Maßgabe der Kapazitäten, des Ersatzes allfälliger Kosten sowie einer allfälligen Prüfung des Veranstalters und des Veranstaltungsinhaltes.  

 

Zu Frage 8:

Die Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Inneres sind nicht frei buchbar, sondern werden nur bei Bedarf für andere Ressorts zur Verfügung gestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei Bestellung durch einen Angehörigen eines Ressorts, die Räumlichkeiten nicht für Veranstaltungen mit strafrechtswidrigem bzw. verfassungsfeindlichem Inhalt benutzt werden. 

 

Zu Frage 9:

Nein, da sie vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten angemeldet wurde. Das Thema der Veranstaltung, die Schirmherrschaft des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und die eingeladenen Referenten, ließen keine Verdachtsmomente aufkommen.

 

Frage 10:

Bei Benutzung der Räumlichkeiten durch andere Ministerien wird davon ausgegangen, dass dies bereits im eigenen Bereich geprüft wurde.

 

Frage 11:

Nein