3461/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/137-I/A/3/2005

Wien, am      7. Dezember 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3566/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

 

Frage 1:

Feuerwerkskörper bergen bei unsachgemäßer Handhabung ein erhebliches Verletzungspotential, wobei Verbrennungen, Verletzungen an den Extremitäten (Hand) und Gehörbeeinträchtigungen am häufigsten sind. Wie die vorhandenen Daten über die Häufigkeit und Schwere der Verletzungen allerdings auch zeigen, ist das effektive Gesundheitsrisiko insgesamt eher gering.

Frage 2:

Aus der Österreichischen Freizeitunfallstatistik (EHLASS Austria), die mit einer Stichprobe von ca. 2% spitalsbehandelte Verletzung und deren Ursachen erhebt, liegen folgen konkrete Verletzungen vor:

 

Verletzung

Körperteil

2003

 

Offene Wunde

Ellbogen

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Hand (Finger ausgeschlossen)

Offene Wunde

Hand (Finger ausgeschlossen)

Offene Wunde

Hand (Finger ausgeschlossen)

Offene Wunde

Hand (Finger ausgeschlossen)

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Hand (Finger ausgeschlossen)

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Finger

2004

 

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Augapfel, Augenlid

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Hand (Finger ausgeschlossen)

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Finger

2005

 

Andere Verletzungsart, nb

Ohr

Verbrennung, Verbrühung (thermisch)

Hand (Finger ausgeschlossen)

 

Frage 3:

Aus der Stichprobe der Österreichischen Freizeitunfallstatistik (EHLASS Austria):

2003: 7 Fälle

2004: 3 Fälle

2005: erste Jahreshälfte: 2 Fälle

 

Frage 4:

Die Hochrechnung der in der Österreichischen Freizeitunfallstatistik dokumentierten  Fälle ergibt eine Gesamtzahl von etwa 350 spitalsbehandelten Verletzten pro Jahr.

 

Frage 5:

Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten verfügbar, welche an der Europäischen Freizeitunfallstatistik der DG SANCO (IDB Injury Database, früher EHLASS) teilnehmen. Der Durchschnitt bei diesen Staaten (2002: Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Schweden, Portugal, Niederlande) liegt bei 0,02% aller spitalsbehandelten Freizeitunfälle (Produktgruppe „Fireworks“).

 

Frage 6:

Beim Lärmpegel ist zu unterscheiden zwischen dem Emissions- und dem Immissionspegel. Für Gehörschäden ist der Immissionspegel (direkt am Ohr) entscheidend, der vom Emissionspegel, der Entfernung zum Emissionsort sowie allfälligen Gehörschutzmaßnahmen abhängig ist. Der Gefährdungsbereich kann bei impulsartigen Lärmereignissen, wie dies bei Feuerwerkskörpern der Fall ist, ab etwa 140 dB angesetzt werden.

 

Frage 7:

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II unterliegt gemäß Pyorotechnikgesetz bereits verschiedenen Beschränkungen, wie Verbot des Verkaufes an und der Verwendung durch Personen unter 18, Limitierung der Lautstärke, Verbot des Abfeuerns im Ortsgebiet. Ein gänzliches Verkaufsverbot würde wohl kaum wirksam sein, da es sich bei der „Silvesterknallerei“ um eine überall auf der Welt gehandhabte Tradition handelt, sodass viele Menschen sich Feuerwerkskörper entweder illegal beschaffen oder sogar dazu übergehen würden, sich diese selbst zu basteln. Dies würde das Verletzungsrisiko sicher nicht vermindern.

 

Frage 8:

Die Unfallursachen sind weitgehend bekannt. Sie liegen im sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern und in der Missachtung von Sicherheitsvorschriften. Dies geschieht häufig unter dem Einfluss von Alkohol.

 

Frage 9:

Das Problem ist zum Zeitpunkt des Jahreswechsels von Bedeutung. Zu dieser Zeit erfolgen regelmäßig von verschiedenster Seite Hinweise an die Bevölkerung. So gibt es vom Institut „Sicher leben“ zu dieser Problematik  Presseaussendungen, welche auch über die Medien verbreitet werden. Weiters schreibt das Pyrotechnikgesetz entsprechende Verwendungshinweise auf den Feuerwerkskörpern selbst vor.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin