3461/AB XXII. GP
Eingelangt am
09.12.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/137-I/A/3/2005
Wien, am 7. Dezember 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3566/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Feuerwerkskörper bergen
bei unsachgemäßer Handhabung ein erhebliches Verletzungspotential, wobei
Verbrennungen, Verletzungen an den Extremitäten (Hand) und
Gehörbeeinträchtigungen am häufigsten sind. Wie die vorhandenen Daten über die
Häufigkeit und Schwere der Verletzungen allerdings auch zeigen, ist das
effektive Gesundheitsrisiko insgesamt eher gering.
Frage 2:
Aus
der Österreichischen Freizeitunfallstatistik (EHLASS Austria), die mit einer
Stichprobe von ca. 2% spitalsbehandelte Verletzung und deren Ursachen erhebt,
liegen folgen konkrete Verletzungen vor:
Verletzung |
Körperteil |
2003 |
|
Offene Wunde |
Ellbogen |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Offene Wunde |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Offene Wunde |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Offene Wunde |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Finger |
2004 |
|
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Augapfel,
Augenlid |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Finger |
2005 |
|
Andere Verletzungsart, nb |
Ohr |
Verbrennung, Verbrühung
(thermisch) |
Hand
(Finger ausgeschlossen) |
Frage 3:
Aus der Stichprobe der Österreichischen
Freizeitunfallstatistik (EHLASS Austria):
2003:
7 Fälle
2004:
3 Fälle
2005:
erste Jahreshälfte: 2 Fälle
Frage
4:
Die
Hochrechnung der in der Österreichischen Freizeitunfallstatistik
dokumentierten Fälle ergibt eine
Gesamtzahl von etwa 350 spitalsbehandelten Verletzten pro Jahr.
Frage 5:
Verletzungszahlen
aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten
verfügbar, welche an der Europäischen Freizeitunfallstatistik der DG SANCO (IDB
Injury Database, früher EHLASS) teilnehmen. Der Durchschnitt bei diesen Staaten
(2002: Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Schweden, Portugal,
Niederlande) liegt bei 0,02% aller spitalsbehandelten Freizeitunfälle
(Produktgruppe „Fireworks“).
Frage 6:
Beim
Lärmpegel ist zu unterscheiden zwischen dem Emissions- und dem Immissionspegel.
Für Gehörschäden ist der Immissionspegel (direkt am Ohr) entscheidend, der vom
Emissionspegel, der Entfernung zum Emissionsort sowie allfälligen
Gehörschutzmaßnahmen abhängig ist. Der Gefährdungsbereich kann bei
impulsartigen Lärmereignissen, wie dies bei Feuerwerkskörpern der Fall ist, ab
etwa 140 dB angesetzt werden.
Frage
7:
Die
Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II unterliegt gemäß
Pyorotechnikgesetz bereits verschiedenen Beschränkungen, wie Verbot des
Verkaufes an und der Verwendung durch Personen unter 18, Limitierung der
Lautstärke, Verbot des Abfeuerns im Ortsgebiet. Ein gänzliches Verkaufsverbot
würde wohl kaum wirksam sein, da es sich bei der „Silvesterknallerei“ um eine
überall auf der Welt gehandhabte Tradition handelt, sodass viele Menschen sich
Feuerwerkskörper entweder illegal beschaffen oder sogar dazu übergehen würden,
sich diese selbst zu basteln. Dies würde das Verletzungsrisiko sicher nicht
vermindern.
Frage 8:
Die
Unfallursachen sind weitgehend bekannt. Sie liegen im sorglosen Umgang mit
Feuerwerkskörpern und in der Missachtung von Sicherheitsvorschriften. Dies
geschieht häufig unter dem Einfluss von Alkohol.
Frage
9:
Das
Problem ist zum Zeitpunkt des Jahreswechsels von Bedeutung. Zu dieser Zeit
erfolgen regelmäßig von verschiedenster Seite Hinweise an die Bevölkerung. So
gibt es vom Institut „Sicher leben“ zu dieser Problematik Presseaussendungen, welche auch über
die Medien verbreitet werden. Weiters schreibt das Pyrotechnikgesetz
entsprechende Verwendungshinweise auf den Feuerwerkskörpern selbst vor.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin