3464/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0080-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. DEZ. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3534/J,

betreffend EU-Präsidentschaft Österreichs

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Oktober 2005, Nr. 3534/J, betreffend EU-Präsidentschaft Österreichs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Vorbereitungsarbeiten sind als Projekt organisiert, um mit den hauseigenen, vorhandenen personellen Ressourcen die Arbeit leisten zu können. Unter der Leitung eines politischen  Steuerungsgremiums arbeitet ein Projektkernteam an den strategischen Ausrichtungen. Dieses wird dabei von den vier Arbeitsteams Umwelt/Wasser, Internationales, Landwirt­schaft/Forstwirtschaft/Fischerei und Informelle Räte unterstützt. Vertreter des Projektkernteams und/oder der Arbeitsteams nehmen auch an den Treffen der Gesamtkoordination (ESIAT, Interministerielle Lenkungsgruppe, Webteam) teil und liefern die ressortspezifischen Beiträge.

 

Die gesamten Vorbereitungsarbeiten (inhaltlich und organisatorisch) werden in meinem Ressort in einem alle zuständigen Organisationseinheiten umfassenden Projekt abgewickelt. Für die beiden informellen Räte und alle Konferenzen wurden die jeweils dafür erforderlichen Konferenzräumlichkeiten festgelegt und auch die sonstigen, für die Abwicklungen von  Konferenzen mit derartiger Bedeutung und Größenordnung erforderlichen Vorbereitungen getroffen bzw. in die Wege geleitet, wobei auf die umweltgerechte Organisation der Veranstaltungen ein besonderes Augenmerk gerichtet wird.

 

Zu Frage 2:

 

Auf der Grundlage des dreijährigen Strategieprogramms des Rates arbeiten Österreich und Finnland sehr eng am gemeinsamen Jahresprogramm 2006, welches in den nächsten Wochen fertig gestellt werden soll. Auch mit Großbritannien ist Österreich in regelmäßigem Kontakt, da der Fortgang der laufenden Arbeiten durch Großbritannien für die endgültige Planung von entscheidender Bedeutung ist. Aus ökonomischen und ökologischen Überlegungen wird jedoch auf eine umfangreiche Reisetätigkeit verzichtet, dafür werden moderne Kommunikationsmittel intensiver genützt.

 

Es fanden für den Bereich Landwirtschaft bereits mehrere bilaterale Treffen mit Finnland auf Minister- und Beamtenebene zur Vorbereitung des Österreichischen/Finnischen Jahresprogramms statt. Insbesondere wurde zur Einsparung von Kosten eine Vereinbarung getroffen, auf die ansonsten je Präsidentschaftshalbjahr stattfindenden Generaldirektoren-Treffen für Forst, Fischerei, Zahlstellen und Veterinäre zu verzichten und anstatt dessen diese Treffen entweder in Finnland oder in Österreich zu veranstalten (Österreich führt die GD-Treffen für Forst und Veterinäre durch).

 

Einer weiteren Kooperation zwischen Ö/FIN entspricht der Verzicht der so genannten Tour des Capitales (Besuch aller Mitgliedstaaten), um das Jahresprogramm zu kommunizieren. Anstatt dessen wird das Jahresprogramm beim letzten Rat Landwirtschaft während der britischen Präsidentschaft gemeinsam mit meinem finnischen Amtskollegen vorgestellt werden.

 

Im Bereich Fischerei fand ein Treffen (Troika) am Rande des Rates Landwirtschaft vom Oktober in Luxemburg statt, bei dem das Arbeitsprogramm für die Fischereidossiers abgestimmt wurde.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die übergeordneten Themen während der österreichischen Präsidentschaft für den Bereich Landwirtschaft sind die Entwicklung des ländlichen Raums mit besonderem Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit und Qualität, die Konsolidierung der GAP-Reform, die zu diesem Zeitpunkt in den meisten EU-Mitgliedstaaten bereits umgesetzt sein wird, und das Follow up der WTO-Verhandlungen.

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt während der Österreichischen Ratspräsidentschaft wird die Biologische Landwirtschaft sein. Ich werde die Weiterarbeit am Bioaktionsplan der EU forcieren und in diesem Zusammenhang versuchen, die in Österreich bewährten Bioaktionstage in ganz Europa einzuführen.

 

Schwerpunkte werden sein:

 

·                 GVO-Koexistenz

 

·                 Ökologischer Landbau

 

·                 Biomasse Aktionsplan / Biosprit (wenn entsprechende Mitteilung der EK)

 

·                 Aktionsplan zur Forststrategie

 

·                 Rechtstexte der Zuckermarktordnung finalisieren

 

 

Während seiner Präsidentschaft wird sich Österreich im Umweltbereich besonders um Umwelttechnologien und Klimaschutz annehmen. Als große inhaltliche Themen wird Österreich neben dem Focus auf die thematischen Strategien von Luft und Abfall auch bei der Revision der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und durch die eigene Initiative „Greening the Presidency“ Akzente setzen.

 

Spätestens seit dem Weltgipfel zur Nachhaltigkeit von Johannesburg im Jahr 2002 hat sich die umweltgerechte Ausrichtung politischer Konferenzen und multilateraler Veranstaltungen als internationaler Standard etabliert. Während seiner EU-Präsidentschaft wird Österreich daher auch daran gemessen werden, inwieweit alle seine Konferenzen und Veranstaltungen dieser internationalen Praxis entsprechen. Als Planungshilfe für die ExpertInnentreffen und informellen Räte hat das Lebensministerium daher einen Leitfaden für umweltgerechte Veranstaltungen erarbeitet, der von allen Bundesministerien während der EU-Präsidentschaft und auch darüber hinaus angewendet werden soll.

 

Der Klimaschutz benötigt auch nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls Anfang dieses Jahres unsere volle Aufmerksamkeit als globale Herausforderung der nächsten Jahrzehnte. Österreich wird daher die Thematik Klimaschutz auch auf internationaler Ebene und bei den EU-Gipfeln mit Japan, der Ukraine, Lateinamerika und den USA auf die Tagesordnung setzen.

 

Moderne, innovative Umwelttechnologien  können ebenso wie Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaveränderung nicht nur eine verbesserte Umweltqualität sichern, sondern auch einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Beschäftigung liefern. Österreich wird sich daher engagiert an die Spitze der Arbeiten zur Umsetzung des europäischen Technologieplans ETAP stellen.   

 

Inhaltliches Kernthema des gesamten Jahres 2006 werden im Umweltrat die thematischen Strategien sein, die auf Artikel 4 des 6. Umweltaktionsprogramms (2002-2012) basieren. Österreichs Prioritäten liegen auf Luft, Abfall und städtische Umwelt.   

 

Innerhalb der neuen Vorschläge zu Luft halte ich eine rasche Weiterentwicklung der Emissionsstandards für Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge durch eine zügige Einführung einer neuen Grenzwertstufe EURO 5 zur Abwehr der Gesundheitsgefährdung für dringend erforderlich.

 

Im Rahmen der Abfallstrategie plant die EK eine Revision der Abfallrahmenrichtlinie. Dies ist insbesondere notwendig, um die Definitionen der mehr als 30 Jahre alten Richtlinie mit moderneren Rechtsakten in Einklang zu bringen.

 

Weitere Schwerpunkte werden das Hochwasseraktionsprogramm und die Chemikalienpolitik bilden.

 

Zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie:

 

Die vom Europäischen Rat in Göteborg im Juni 2001 beschlossene EU-Nachhaltigkeitsstrategie behandelt sechs prioritäre Bereiche: Klimawandel, öffentliche Gesundheit, Armut und soziale Ausgrenzung, Überalterung der Gesellschaft, Mobilität und Verkehr sowie das Management natürlicher Ressourcen.

 

Die im Februar 2005 von der Europäischen Kommission auf Basis einer ersten öffentlichen Konsultation vorgelegte Mitteilung beinhaltet eine Bestandsaufnahme hinsichtlich nicht-nachhaltiger Trends und künftige Leitlinien für die EU-Nachhaltigkeitspolitik. Ziel ist eine gestärkte EU-Nachhaltigkeitsstrategie, um die nicht-nachhaltigen Trends effektiv bekämpfen zu können.

 

In Ergänzung dazu haben die Staats- und Regierungschefs im Juni 2005 sog. „Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung“ verabschiedet (Auflistung der vier Hauptziele: Umweltschutz, sozialer Ausgleich und Zusammenhalt, wirtschaftlicher Wohlstand, internationale Verantwortung wahrnehmen sowie zehn Leitprinzipien für die Politik, u. a. Förderung und Schutz der Grundrechte, Gerechtigkeit innerhalb und zw. den Generationen, offene und demokratische Gesellschaft, Einbeziehung der Bürger, Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner, Kohärenz der Politik  und Politikgestaltung, Integration der Politikfelder, Nutzung der besten verfügbaren Kenntnisse, Vorsorgeprinzip und  Verursacherprinzip).

 

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Ende 2005 einen Vorschlag für eine überarbeitete EU-Nachhaltigkeitsstrategie vorlegen. Eine Beschlussfassung erfolgt hier durch den Europäischen Rat im Juni 2006 nach Befassung aller Ratsformationen.

 

Im internationalen Bereich werden in den Bereichen Umwelt/Forst/Wasser Konferenzen zu folgenden Themen stattfinden:

 

·                     Internationale Konferenz zu Chemikalienmanagement SAICM und COP 2 zu den persistenten organischen Verbindungen, 4. - 6. Februar bzw. 1. - 5. Mai 2006

·                     eine Sondersitzung des UN-Umweltprogramms UNEP,  7. - 9. Februar 2006

·                     das 6. UN-Waldforum, 13. - 24. Februar 2006

1.   das COP/MOP3 Vertragsstaatentreffen zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit,13. - 17. März 2006 sowie die daran anschließende

·                     COP 8 zur  Konvention über biologische Vielfalt, 20. - 31. März 2006 

·                     weiters das 4. Weltwasserforum, 16. - 22. März 2006

·                     die 14. Tagung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD 14) , 1. - 12. Mai 2006

·                     und ein Treffen der Unterorgane der Klimarahmenkonvention, 15. - 26. Mai 2006.

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Auf den offiziellen Sitzungskalender des EU-Ratssekretariats darf verwiesen werden. Grundsätzlich werden Veranstaltungen auf Beamtenebene auf ein Mindestmaß beschränkt. Es werden zwei informelle Räte stattfinden, einer für Umwelt in Eisenstadt/Rust und einer für Landwirtschaft in Krems.

 

Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass regelmäßige Treffen, z.B. der Naturschutz- oder WasserdirektorInnen notwendig sind, um gemeinsame Resultate zum Schutz der europäischen Umwelt sowie einen besseren Vollzug der Umweltgesetzgebung, z. B. in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder des Natura 2000-Netzwerks zu erzielen.  

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die angesprochene Konferenz wird vom 4. bis 6. April 2006 in Wien stattfinden. Die Vorbereitungen sind voll im Gange und es gibt regelmäßige Kontakte zwischen der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel mit der Europäischen Kommission.

 

Veranstalter der Konferenz ist die Europäische Kommission. Jedenfalls sollen bereits zu Beginn der Konferenz der Stand der Koexistenzumsetzung in den Mitgliedstaaten anhand  eines Berichtes der Europäischen Kommission sowie kritische Fragen aufgeworfen werden, um das Problem der Koexistenz allen Teilnehmern bewusst zu machen, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich um ein gemeinsames Problem der Mitgliedstaaten handelt. Bisher war seitens der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Bereitschaft, sich zu einer gemeinsamen Vorgangsweise für EU-einheitliche Vorgaben zur Koexistenz zu bekennen, nicht sehr groß. Diese Konferenz soll insbesondere im Hinblick auf einen zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft erwarteten Bericht der Europäischen Kommission über einzelstaatliche Koexistenzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten dazu dienen, den gemeinschaftlichen Aspekt dieses Problems herauszuarbeiten.

 

Zu Frage 8:

 

Derzeit ist keine Revision der EU-Verordnung 1829/2003 seitens der Europäischen Kommission in Vorbereitung oder beabsichtigt, sondern lediglich ein Bericht über die Durchführung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten.

 

 

Zu Frage 9:

 

In der Österreichischen Charta für Gentechnikfreiheit unterstütze ich die Bildung gentechnikfreier Regionen, allerdings bedarf es der freiwilligen Beteiligung der Betroffenen in diesen Regionen. Wie die Entscheidung des EUGH betreffend die Nichtigkeitsklage des Landes Oberösterreich gegen die Europäische Kommission das OÖ Gentechnik-Verbotsgesetz betreffend gezeigt hat, sind gesetzlich vorgesehene Verbote nicht zulässig.

 

Zu Frage 10:

 

Die Gentechnikfreiheit ist derzeit durch das Angebot von gentechnikfreiem Saatgut nach den Vorgaben der Saatgut-Gentechnik-Verordnung abgesichert. Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass nationale Verbote von GVOs aufrecht bleiben können. Diese Bemühung war mit dem Beschluss des EU-Umweltministerrates in Luxemburg am 24.6.2005 von Erfolg gekrönt; der Antrag der Kommission zur Aufhebung nationaler (österreichischer) Import- und Anbauverbote wurde abgelehnt.

 

Abgesehen von der Faktenlage, dass der Anbau von bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten in Österreich nicht erlaubt ist, wäre die Wirkung der Aufnahme eines Verbotes der Verwendung von gentechnisch veränderten Sorten ins ÖPUL von geringer Auswirkung. Es ist davon auszugehen, dass auch künftig nicht alle Landwirte flächendeckend am ÖPUL teilnehmen werden. Der Effekt eines zusätzlichen Verbotes wäre daher nicht befriedigend und außerdem mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden (Nachwies von Saatgutzertifikaten durch die Landwirte; zusätzliche Untersuchungskosten für den Landwirt bei der Verwendung seines eigene Nachbaus, Nachweis der Verschuldensfrage bzw. Verursacherhaftung, wenn der Landwirt irrtümlich gentechnisch verunreinigtes Saatgut angebaut hat).

 

Zu Frage 11:

 

Der Nationalrat wurde bereits in den Ausschüssen über die Ziele des Lebensministeriums im Rahmen der österreichischen  EU-Präsidentschaft informiert.

 

Die Öffentlichkeit wird über die vom BKA eingerichtete Präsidentschaftshomepage der Bundesregierung über die Ziele und Aktivitäten des Ressorts im Rahmen der Ratspräsidentschaft informiert. Darüber hinaus werden zu den in Österreich stattfindenden Veranstaltungen und informellen Ministerräten im Rahmen der Präsidentschaft Pressekonferenzen durchgeführt und Presseaussendungen über die APA abgesetzt.

 

Zudem finden in Brüssel Pressekonferenzen statt, zu denen ebenfalls Pressemeldungen abgesetzt werden. Auch auf der Homepage des Lebensministeriums werden Informationen über die entsprechenden Aktivitäten und Ziele des Ressorts abrufbar sein. Für österreichische und internationale Journalisten soll eine Info-Broschüre zum Arbeitsprogramm des Ressorts im Rahmen der Präsidentschaft aufgelegt werden.

 

Zu Frage 12:

 

Es ist nicht geplant, Sendezeit beim Österreichischen Rundfunk oder privaten Rundfunkanstalten zu kaufen. Die Schaltung von Inseraten in Österreichischen Printmedien ist denkbar. Es wurden aber noch keine diesbezüglichen Entscheidungen getroffen. Daher können auch keine Auskünfte über etwaige Kosten erteilt werden.

 

Ergänzend darf auf die Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfragen 3309/J und 3342/J verwiesen werden.

 

 

Der Bundesminister: