3465/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

 

 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0242-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3510/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe im Jänner 2005 stand ein Betrag von 1 Mio. € als Beitrag meines Ressort zur Diskussion, der dann auch in die Zwischenbilanz März 2005 aufgenommen wurde. Im Zuge der näheren Prüfung hat sich der in der erwähnten Anfragebeantwortung (die aus dem Juni und nicht, wie in der Anfrage falsch angeführt, aus dem Februar 2005 stammt) ergebene Ressortbeitrag in der Höhe von 750.000 € ergeben, der dann schließlich auch in den Beschluss der Bundesregierung zur Flutkatastrophe in Südost-Asien einging. Der Betrag von insgesamt 750.000 € kann jedenfalls für die Jahre 2005 und 2006 aus dem Kapitel 15 bereit-
gestellt werden. Bei der Erwähnung von 150.000 € im zweiten Bericht wurde dann auf den Betrag, der zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich als Förderung gewährt wurde, Bezug genommen.

Frage 2:

Von meinem Ressort wurde im Rahmen der Tsunami-Hilfe bisher ein Betrag von 200.000 € aufgewendet.

 

Frage 3:

Der Betrag wurde für zwei Projekte in Indien eingesetzt, die vor allem der Hilfe zur Selbsthilfe für Familien ‑ in erster Linie Frauen und Kinder ‑ dienen. Die Projekte umfassen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Frauenkooperativen, Ausbildungsmaßnahmen in Form von Workshops, Trainings für die Stärkung der Gemeinschaften, Unterstützung bei der Gründung von Kleinunternehmen sowie die psychosoziale Betreuung und die Traumabewältigung für Frauen und Kinder.

Frage 4:

Die beiden Projekte werden von der Organisation "Frauen ohne Grenzen" abgewickelt.

Fragen 5, 6 und 8:

Sollte der zur Verfügung stehende Betrag von 750.000 € im Jahr 2005 nicht zur Gänze vergeben werden können, wird der Restbetrag im Jahr 2006 zur Vergabe gelangen. Dies hängt aber auch davon ab, ob bei meinem Ressort weitere förderungswürdige Projekte eingereicht und diese auch bewilligt werden können.

Frage 7:

Die Projekte der Tsunami-Hilfe, die im Jahr 2006 abgewickelt werden, orientieren sich an den Kompetenzen des Ressorts (insbesondere Familie, Jugend, Menschen mit Behinderung und soziale Angelegenheiten). Die Bekanntgabe der Trägerorganisationen ist noch nicht möglich, da dies natürlich von den konkreten durchzuführenden Projekten abhängig ist.

Fragen 9 bis 11:

Die durchführenden Organisationen stehen mit meinem Ressort in Kontakt und haben die vertragliche Verpflichtung, bei Abweichungen vom Projektplan entsprechende Meldungen zu erstatten. Auch ist die Vorlage von Zwischenberichten vertraglich vorgesehen. Da die Projekte noch nicht so lange laufen, sind Zwischenergebnisse bisher noch nicht eingelangt, die Zwischenberichte sind aber in Kürze zu erwarten. Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde eine Studie betreffend die Tsunami-Hilfe in Auftrag gegeben. Diese Studie wird von meinem Ressort als zusätzliche Entscheidungshilfe für die weiteren Projektvergaben herangezogen werden.

Frage 12:

Mein Ressort wird mit Sicherheit die Effektivität der eingesetzten Mittel auf der Basis der vorzulegenden Zwischenberichte einer Überprüfung zuführen.

Mit freundlichen Grüßen