3465/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0242-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3510/J der Abgeordneten Petra
Bayr und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Unmittelbar nach der Flutkatastrophe im Jänner 2005
stand ein Betrag von 1 Mio. € als Beitrag meines Ressort zur Diskussion,
der dann auch in die Zwischenbilanz März 2005 aufgenommen wurde. Im Zuge der
näheren Prüfung hat sich der in der erwähnten Anfragebeantwortung (die aus dem
Juni und nicht, wie in der Anfrage falsch angeführt, aus dem Februar 2005
stammt) ergebene Ressortbeitrag in der Höhe von 750.000 € ergeben, der
dann schließlich auch in den Beschluss der Bundesregierung zur Flutkatastrophe
in Südost-Asien einging. Der Betrag von insgesamt 750.000 € kann
jedenfalls für die Jahre 2005 und 2006 aus dem Kapitel 15 bereit-
gestellt werden. Bei der Erwähnung von 150.000 € im zweiten Bericht wurde
dann auf den Betrag, der zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich als Förderung
gewährt wurde, Bezug genommen.
Frage 2:
Von meinem Ressort wurde im Rahmen der Tsunami-Hilfe
bisher ein Betrag von 200.000 € aufgewendet.
Frage 3:
Der Betrag wurde für zwei Projekte in Indien
eingesetzt, die vor allem der Hilfe zur Selbsthilfe für Familien ‑ in
erster Linie Frauen und Kinder ‑ dienen. Die Projekte umfassen
insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Frauenkooperativen,
Ausbildungsmaßnahmen in Form von Workshops, Trainings für die Stärkung der
Gemeinschaften, Unterstützung bei der Gründung von Kleinunternehmen sowie die
psychosoziale Betreuung und die Traumabewältigung für Frauen und Kinder.
Frage 4:
Die beiden Projekte werden von der Organisation
"Frauen ohne Grenzen" abgewickelt.
Fragen 5, 6 und 8:
Sollte der zur Verfügung stehende Betrag von 750.000
€ im Jahr 2005 nicht zur Gänze vergeben werden können, wird der Restbetrag im
Jahr 2006 zur Vergabe gelangen. Dies hängt aber auch davon ab, ob bei meinem
Ressort weitere förderungswürdige Projekte eingereicht und diese auch bewilligt
werden können.
Frage 7:
Die Projekte der Tsunami-Hilfe, die im Jahr 2006
abgewickelt werden, orientieren sich an den Kompetenzen des Ressorts
(insbesondere Familie, Jugend, Menschen mit Behinderung und soziale
Angelegenheiten). Die Bekanntgabe der Trägerorganisationen ist noch nicht
möglich, da dies natürlich von den konkreten durchzuführenden Projekten
abhängig ist.
Fragen 9 bis 11:
Die durchführenden Organisationen stehen mit meinem
Ressort in Kontakt und haben die vertragliche Verpflichtung, bei Abweichungen
vom Projektplan entsprechende Meldungen zu erstatten. Auch ist die Vorlage von
Zwischenberichten vertraglich vorgesehen. Da die Projekte noch nicht so lange
laufen, sind Zwischenergebnisse bisher noch nicht eingelangt, die
Zwischenberichte sind aber in Kürze zu erwarten. Seitens des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten wurde eine Studie betreffend die Tsunami-Hilfe
in Auftrag gegeben. Diese Studie wird von meinem Ressort als zusätzliche
Entscheidungshilfe für die weiteren Projektvergaben herangezogen werden.
Frage 12:
Mein Ressort wird mit Sicherheit die Effektivität der
eingesetzten Mittel auf der Basis der vorzulegenden Zwischenberichte einer
Überprüfung zuführen.
Mit freundlichen Grüßen