3471/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2005
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0069-IV/6/2005 Wien, 05.12.2005
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3502/J der Abgeordneten Mag. Ruth Becher u. a. betreffend drohende Schließung
des Beschäftigungsprojektes SANSpeed wie folgt:
Fragen 1
bis 4:
Die Bundesregierung hat mit der Beschäftigungsoffensive
einen bedeutenden Beitrag zur beruflichen Integration von Menschen mit
Behinderung geleistet. Mit Mitteln der Beschäftigungsoffensive konnte eine
Reihe von bedarfsgerechten Angeboten für Menschen mit Behinderung installiert
werden; insbesondere wurde die Möglichkeit geschaffen, Projekte in neuen
Bereichen zu starten und dadurch Versorgungslücken zu schließen. Zu diesen
Projekten gehörte auch das Beschäftigungsprojekt „SANspeed“ mit der Intention
der Schaffung eines zentralen Hilfsmittelpools zur temporären Versorgung mit
Hilfsmitteln und Heilbehelfen.
Um die Maßnahmen erfolgreich zu gestalten und
Fehlentwicklungen zu vermeiden, wird die Umsetzung der Beschäftigungsoffensive
begleitend evaluiert. Dadurch soll festgestellt werden, ob die mit den
Projektträgern vereinbarten Ziele nachhaltig erreicht und bei der Durchführung
der Maßnahmen der Effizienz und der Effektivität des Mitteleinsatzes ein
entsprechender Stellenwert eingeräumt wurde.
Bedauerlicherweise konnten beim Projekt „SANspeed“- dessen
Kosten um mehr als. ein Viertel höher liegen, als bei vergleichbaren
Beschäftigungsprojekten - die erwarteten nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen
Effekte nicht erzielt werden. Trotz fortgesetzter Bemühungen, das Projekt
entsprechend zu adaptieren, war eine realistische Redimensionierung nicht
möglich, sodass das in der Zwischenzeit mit dem Projektträger vereinbarte
Schließungskonzept realisiert werden muss.
Es wurde zudem übereingekommen, nach Einreichung und
Prüfung eines Konzeptes zur Weiterführung der bisher im Rahmen von SANspeed
betriebenen erfolgreichen zwei Geschäftsfelder „Matratzenreinigung“ und
„Dyson-Staubsaugerservice“ eine endgültige Entscheidung darüber, ob und in
welcher Form die Umsetzung dieser Geschäftsfelder künftig erfolgen kann, zu
fällen.
Selbstverständlich würden allenfalls frei werdende
Mittel weiterhin für unmittelbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt,
sodass jedenfalls gewährleistet ist, dass keine Nachteile für die Frauen und
Männer mit Behinderung entstehen.
Frage 5:
Primäres Ziel der Maßnahmen im Rahmen der
Beschäftigungsoffensive ist die Integration von möglichst vielen Menschen mit
Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf qualitativ hochwertigen
Arbeitsplätzen. Deshalb möchte ich besonders betonen, dass alle derzeit im
Projekt als Transitarbeitskräfte beschäftigten Menschen mit Behinderung die
ursprünglich vorgesehene Zeit im Projekt verbringen werden können. Jene
Transitarbeitskräfte, deren befristetes Dienstverhältnis über den
voraussichtlichen Zeitpunkt der Schließung hinausreicht, werden in einem
anderen Beschäftigungsprojekt weiterarbeiten können.
Mit
freundlichen Grüßen