3471/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0069-IV/6/2005                                            Wien, 05.12.2005

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3502/J der Abgeordneten Mag. Ruth Becher u. a. betreffend drohende Schließung des Beschäftigungsprojektes SANSpeed wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Die Bundesregierung hat mit der Beschäftigungsoffensive einen bedeutenden Beitrag zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung geleistet. Mit Mitteln der Beschäftigungsoffensive konnte eine Reihe von bedarfsgerechten Angeboten für Menschen mit Behinderung installiert werden; insbesondere wurde die Möglichkeit geschaffen, Projekte in neuen Bereichen zu starten und dadurch Versorgungslücken zu schließen. Zu diesen Projekten gehörte auch das Beschäftigungsprojekt „SANspeed“ mit der Intention der Schaffung eines zentralen Hilfsmittelpools zur temporären Versorgung mit Hilfsmitteln und Heilbehelfen.

 

Um die Maßnahmen erfolgreich zu gestalten und Fehlentwicklungen zu vermeiden, wird die Umsetzung der Beschäftigungsoffensive begleitend evaluiert. Dadurch soll festgestellt werden, ob die mit den Projektträgern vereinbarten Ziele nachhaltig erreicht und bei der Durchführung der Maßnahmen der Effizienz und der Effektivität des Mitteleinsatzes ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wurde.

 

Bedauerlicherweise konnten beim Projekt „SANspeed“- dessen Kosten um mehr als. ein Viertel höher liegen, als bei vergleichbaren Beschäftigungsprojekten - die erwarteten nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen Effekte nicht erzielt werden. Trotz fortgesetzter Bemühungen, das Projekt entsprechend zu adaptieren, war eine realistische Redimensionierung nicht möglich, sodass das in der Zwischenzeit mit dem Projektträger vereinbarte Schließungskonzept realisiert werden muss.

 

Es wurde zudem übereingekommen, nach Einreichung und Prüfung eines Konzeptes zur Weiterführung der bisher im Rahmen von SANspeed betriebenen erfolgreichen zwei Geschäftsfelder „Matratzenreinigung“ und „Dyson-Staubsaugerservice“ eine endgültige Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Umsetzung dieser Geschäftsfelder künftig erfolgen kann, zu fällen.

 

Selbstverständlich würden allenfalls frei werdende Mittel weiterhin für unmittelbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt, sodass jedenfalls gewährleistet ist, dass keine Nachteile für die Frauen und Männer mit Behinderung entstehen.

 

Frage 5:

 

Primäres Ziel der Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsoffensive ist die Integration von möglichst vielen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen. Deshalb möchte ich besonders betonen, dass alle derzeit im Projekt als Transitarbeitskräfte beschäftigten Menschen mit Behinderung die ursprünglich vorgesehene Zeit im Projekt verbringen werden können. Jene Transitarbeitskräfte, deren befristetes Dienstverhältnis über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Schließung hinausreicht, werden in einem anderen Beschäftigungsprojekt weiterarbeiten können.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen