3473/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.12.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. Dezember 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0128-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3530/J betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle, welche die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist hinsichtlich der
Kennzeichnung von Textilien für die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 (TKV)
zuständig, in der den Marktteilnehmern für den Geschäftsabschluss notwendige
Informationen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden laufend die
im - von der Euro-päischen Kommission eingerichteten - Verwaltungsausschuss für
die Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen vorgenommenen
aktuellen und fachlich fundierten Untersuchungen zu neuen Entwicklungen auf dem
Textilsektor genau verfolgt.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Hinsichtlich Ökolabelling bzw. das Österreichische Umweltzeichen darf
auf die Beantwortung des zuständigen Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen werden.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 (TKV) sieht für
Textilerzeugnisse erforderliche Mindestangaben vor, bei deren Vorhandensein es
zulässig ist, diese in
Österreich in Verkehr zu setzen oder zu verkaufen. Es steht den
Unternehmern frei, darüber hinaus Kennzeichnungen an ihren Produkten vorzusehen,
sofern diese weder gegen die
TKV verstoßen noch irreführend im Sinne des § 2 Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) sind.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Die ILO hat vom 24. bis 26. Oktober 2005 eine dreigliedrige Fachtagung
zu diesem Thema veranstaltet. Sie befasste sich in dieser Tagung mit den
sozialen Auswirkungen und den Auswirkungen auf die Beschäftigung im
Textilsektor, die das Auslaufen des Multifaser-Abkommens am 1. Februar 2005
verursacht hat. Als Ergebnisse
dieser Tagung, bei der auch die Auswirkungen des Beitritts von China zur
WTO angesprochen wurden, wurden multilaterale Maßnahmen für entwickelte Länder,
für Entwicklungsländer und für am wenigsten entwickelte Länder empfohlen, wobei
bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf den WTO-Rechtsbestand Bedacht zu nehmen sein
wird. Insbesondere stimme ich der Aussage der Fachtagung zu, dass ILO,
Weltbank, WTO und "multistakeholder" Initiativen wie Global Compact,
die OECD Leitlinien für
multinationale Unternehmen und das Multifaser-Abkommen - Forum verstärkt
zusammenarbeiten sollen. Ich trete auch für eine kohärente Vorgangsweise von
ILO, WTO, Weltbank und IWF bei der Überprüfung der sozialen und
wirtschaftlichen Auswirkungen des Auslaufens des Mulitifaser-Abkommens
ein, sodass die
Maßnahmen dieser Organisationen stets die menschenwürdige Arbeit in ihre Ziele
mit einbeziehen. Der Vorschlag eines "global social responsibility
forums", also eines internationalen Netzwerks für die soziale
Verantwortung für den Textil-sektor, das einen Dialog zwischen Regierungen,
Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-organisationen und einschlägigen internationalen
Institutionen ermöglichen soll,
erscheint unterstützenswert.