3491/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.12.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0091-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3563/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG) III“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die dem Bundesministerium für Justiz zur Verfügung stehende Statistik erfasst die Anzahl der Insassen in den Justizanstalten zum Ersten eines jeden Monats. Da für eine zur gezielten Beantwortung der Anfrage erforderliche (Spezial-) Auswertung nur mit unverhältnismäßig hohem zusätzlichem Ressourceneinsatz möglich wäre, ersuche ich um Verständnis, wenn ich davon Abstand nehme und vorhandenes Datenmaterial vorlege, das aber auch einen Überblick über die Anzahl der Untersuchungshäftlinge in Österreichs Justizanstalten im Jahr 2004 ermöglicht:

 

Gesamt

davon

 

Männer

Frauen

Jugendliche

01.01.2004

2.235

2.092

143

159

01.02.2004

2.268

2.126

142

164

01.03.2004

2.201

2.061

140

156

01.04.2004

2.162

2.032

130

152

01.05.2004

2.221

2.082

139

182

01.06.2004

2.282

2.140

142

174

01.07.2004

2.334

2.201

133

135

01.08.2004

2.354

2.237

117

127

01.09.2004

2.270

2.152

118

141

01.10.2004

2.411

2.276

135

161

01.11.2004

2.466

2.323

143

170

01.12.2004

2.456

2.303

153

136

 

Die Anzahl dieser Untersuchungshäftlinge verteilte sich zum Stichtag 1.12.2004 auf die Justizanstalten wie folgt:

01.12.2004

Gesamt

davon

Justizanstalt

Männer

Frauen

Jugendliche

Eisenstadt

61

61

0

3

Feldkirch

45

42

3

2

Gerasdorf

1

1

0

1

Hirtenberg

27

27

0

0

Innsbruck

118

108

10

14

Graz-Jakomini

207

191

16

11

Wien-Josefstadt

1.041

959

82

71

Klagenfurt

117

100

17

4

Korneuburg

159

159

0

3

Krems

25

23

2

0

Leoben

47

46

1

2

Linz

132

128

4

4

Ried

33

32

1

0

Salzburg

85

77

8

4

Wien-Simmering

101

101

0

0

St. Pölten

99

99

0

1

Stein

3

3

0

0

Steyr

19

19

0

0

Schwarzau

7

0

7

0

Wels

50

50

0

3

Wr. Neustadt

79

77

2

13

 

 

Die Gesamtzahl der Untersuchungshäftlinge verteilt sich zum Stichtag 1.12.2004 auf Österreicher, EU-Bürger (ohne Österreich) und Bürger aus Drittländern (weder Österreicher noch EU Bürger) wie folgt:

01.12.2004

Untersuchungshäftlinge

Österreicher

887

Drittländer

1.207

EU Bürger ohne Ö

362

 

Zu 4, 7, 10 und 12

Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz ist erst seit Juni 2005 in das statistische System der Verfahrensautomation Justiz integriert, sodass ich – wie bisher - zu diesen Fragen noch keine elektronisch generierten Daten anbieten kann. Eine österreichweite manuelle Durchsicht von Gerichtsakten bzw. staatsanwaltschaftlichen Tagebüchern würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsmehraufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mit dieser zusätzlichen Aufgabe belasten kann.

 

Zu 5, 6, 8, 9 und 11:

Es ist für den Anspruch auf Haftentschädigung irrelevant, ob jemand Inländer, EU-Bürger oder Bürger eines Drittstaates ist, weshalb dieses Merkmal nicht statistisch erfasst wird. Das gilt auch für die Unterscheidung, ob ein Ersatzwerber nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, oder ob er nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft bzw. nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird.

Die Tabelle gibt die Anzahl der 2004 gestellten Anträge wieder. Die Anerkennung und Auszahlung der Entschädigungsbeträge erfolgte teilweise im Jahr 2005.

Der Gesamtbetrag der im Kalenderjahr 2004 ausgezahlten Beträge nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz - inklusive Nachentrichtung von Pensionsversicherungsbeiträgen und Judikatschulden - belief sich auf 433.541,88 Euro. Die Differenz zu den in der Tabelle angeführten Beträgen ist darauf zurückzuführen, dass Anerkennung und Auszahlung mitunter in verschiedenen Kalenderjahren erfolgte.

Die in der Tabelle angeführten Auszahlungsbeträge übersteigen die anerkannten Beträge in jenen Fällen, in denen zusätzlich eine Judikatschuld zu begleichen war.

 

 

Fragen 5a, 8a, 11a

Fragen

6a und 6c, 9a und c, 11c

Landesgericht

Anzahl der antragstellenden Personen

Anzahl der positiv erledigten Fälle

Anerkannte

Beträge

Ausgezahlte

Beträge

für Strafsachen Wien

59

59

240.836,76

303.492,34

Eisenstadt

4

2

6.453,64

6.453,64

Korneuburg

5

5

10.140,59

10.140,59

Krems

1

1

262,32

262,32

Wiener Neustadt

9

7

27.837,25

27.837,25

St. Pölten

2

2

13.280,80

13.280,80

Linz

1

1

2.500,--

2.500,--

Wels

7

6

54.754,13

54.754,13

Ried

1

1

281,83

281,83

Leoben

3

3

6.423,69

6.423,69

Steyr

1

1

9.263,--

9.263,--

Salzburg

4

3

8.380,47

8.380,47

für Strafsachen Graz

10

10

58.064,86

59.564,86

Klagenfurt

3

3

32.361,67

32.361,67

Innsbruck

3

3

8.002,46

8.002,46

Feldkirch

1

1

13.024,36

13.024,36

Gesamt

114

108

491.867,83

556.023,41

Zu 13:

Gestützt auf  das  Strafrechtliche  Entschädigungsgesetz,  Amtshaftungsgesetz  und Art 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention waren Ende 2004 insgesamt elf und Ende Mai 2005 zehn gerichtliche Verfahren gegen die Republik Österreich anhängig.

Zu 14:

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren weder Ende 2004 noch Ende Mai 2005 Verfahren gegen die Republik Österreich wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Entschädigung im Fall der rechtswidrigen Entziehung der Freiheit anhängig.

. Dezember 2005

 (Maga. Karin Gastinger)