3501/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2005
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0259-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J der Abgeordneten
Mandak, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen
1 bis 7:
Die Information bezieht sich nicht auf Wohnkosten,
Alters- oder Arbeitsverhältnisse, sondern im Sinne der Chancengleichheit für
alle Eltern, das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, auf umfassende Information
über die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit und auf das Informationsangebot des
Ressorts zum Kinderbetreuungsgeld.
Frage
8:
Laut Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2004, betrug
die durchschnittliche Zahl der Kinder aller Altersstufen je Familie mit Kindern
statistisch gesehen 1,67 Kinder.
Frage
9:
Eine aus Anlass dieser Anfrage in Auftrag gegebene
Sonderauswertung des Bundesrechenzentrums ergibt für den 30. November 2005
944 Familien, die für jeweils fünf Kinder unter zwölf Jahren
Kinderbeihilfe beziehen. Es gibt noch weitere 589 Familien mit mehr als fünf
Kindern unter zwölf Jahren, die Kinderbeihilfe erhalten. In Summe sind es
1.533 Personen, die für mindestens fünf Kinder im Alter von unter zwölf
Jahren Familienbeihilfe beziehen.
Frage
10:
Laut Volkszählung 2001 gab es 10.300 Familien
mit fünf und mehr Kindern und darunter 7.700 Familien mit fünf Kindern.
Frage
11:
Die einzige Datenquelle zu Haushaltseinkommen ist
die EU‑harmonisierte Haushaltsbefragung SILC. Aufgrund der Stichprobengröße
für Österreich (ca. 8000 Haushalte) scheinen in der Zelle „Familien
mit mindestens 5 Kindern“ nur elf Haushalte auf. Diese geringe
Zellenbesetzung verunmöglicht eine seriöse Hochrechnung auf alle in Österreich
lebenden Haushalte mit fünf Kindern. Bei dieser Zellenbesetzung würde die
Schwankungsbreite für die Hochrechnung plus minus 20% betragen.
Nach
derzeitigem Stand beträgt die Familienförderung neben Gratis-Schulbüchern,
Schulfreifahrten, Bildungszugang als Transferzahlungen z.B. für eine Familie
mit fünf Kindern (einem Zwillingspaar von einem Jahr sowie Kindern im Alter von
4, 8 und 11 Jahren), wenn die Mutter in Karenz ist, pro Monat
€ 1.564,60 Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag,
plus € 109,20 Mehrkindzuschlag, wenn das zu versteuernde Einkommen der im
gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern den Betrag von € 41.400,-- (2004)
nicht übersteigt, plus € 48,66 Alleinverdiener/Alleinerzieher-Absetzbetrag.
Frage
12:
18%
aller Personen (insgesamt 149.139 Personen), die 2003 in einem Mehrpersonenhaushalt
mit drei oder mehr Kindern lebten, werden als armutsgefährdet bezeichnet
(Quelle: EU‑SILC 2003). Durch das KBG werden laut Evaluierungszwischenbericht
vom Juli 2003 ein Viertel der Kinder über die Armutsgrenze gehoben.
Fragen
13 bis 15:
Nach
einer Schätzung auf der Basis des Mikrozensus 2001 lebten von insgesamt 1,271
Mio. Kindern unter 15 Jahren 1,008 Mio. Kinder mit beiden leiblichen
Elternteilen zusammen, 170.000 in Elternteilfamilien und 93.000 in
Patchwork-Familien.
Frage
16:
Nein.
Frage
17:
Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen
Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld zur Hebung der
Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für
die Konzeption EUR 5.000,-- (exkl. USt), die Kosten für die Realisierung EUR
74.990,-- (exkl. USt). Die Konzeption wurde so angelegt und auf Information
zugeschnitten, dass die strengen Kriterien des ORF für die Erreichung des
Sozialtarifs (minus 60% auf die regulären Kosten) erreicht werden konnten.
Frage
18:
Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen
Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld zur Hebung der
Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für
die Ausstrahlung EUR 107.969,-- (exkl. USt). Die Ausstrahlung des TV-Spots im
ORF und in den Privatsendern ist durch die Konzeption und den
Informationsgehalt auf Basis des Sozialtarifs erfolgt, was zu einer Einsparung
von 60% geführt hat.
Frage
19:
Im Zuge
der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld zur
Hebung der Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die
Kosten für die Konzeption und Produktion des Hörfunk-Spots EUR 3.480,94
(exkl. USt). Die Konzeption wurde so angelegt und auf Information zugeschnitten,
dass die strengen Kriterien des ORF für die Erreichung des Sozialtarifs (minus
60% auf die regulären Kosten) erreicht werden konnten.
Frage
20:
Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen
Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld zur Hebung der
Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für
die Ausstrahlung EUR 78.090,50 (exkl. USt). Die Ausstrahlung der Hörfunk-Spots
im ORF und in den Privatsendern ist durch die Konzeption und den
Informationsgehalt auf Basis des Sozialtarifs erfolgt, was zu einer Einsparung
von 60% beim ORF und 45% bei den Privaten geführt hat.
Frage
21:
Im
Kommunikationskonzept sind aus medienkompetenten Gründen keine Plakate
vorgesehen.
Fragen
22 und 23:
Es ist
ausschließlich bekannt, wie viele Personen einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
gestellt haben. Damit alle Eltern die Chance wahren, einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
zu stellen, sieht das Gesetz Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld
vor. Diese wurden auch mehrfach von verschiedenen Seiten eingefordert bzw. wurde wegen angeblicher
Informationsmängel Kritik geübt.
Ich verweise in diesem Zusammenhang
beispielsweise auf die Entschließungsanträge der XXII. GP:
·
561/A (E): Entschließungsantrag der
Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde, betreffend Novellierung des
Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer Informationspflicht des
Arbeitsgebers/ der Arbeitgeberin über das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz
sowie
·
324/A (E): Entschließungsantrag der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Heidrun Silhavy und GenossInnen
betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldes.
Aber auch zahlreiche Presseaussendungen
von verschiedenen Institutionen fordern verstärkte Informationsmaßnahmen für
die Eltern. Seitens der Opposition bzw. von diversen Einrichtungen wurde in den
vergangenen Jahren beanstandet,
dass die Bevölkerung zum Thema Kindergeld zu wenig informiert sei: So stellte
beispielsweise die AK am 12.5.2005 fest, dass Mütter und Väter in Elternkarenz
„Beratung und Information“ bräuchten (OTS 0274) und zum Thema Wochengeld
forderte die Anfragestellterin, Frau Abgeordnete Mandak, am 26.4.2005
„Information für betroffene Frauen“ (APA 0416).
Fragen
24 bis 26:
Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld und im Sinne der Hebung der Chancengleichheit der Antragstellung für alle Eltern habe ich gemäß BGBl. I Nr. 103/2001 § 39k Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 diese Informationspflicht wahrgenommen.
Alle Bereiche der Familienförderung und
Hilfe für Familien sowie gezielte Maßnahmen gegen die Gewalt in der Familie
werden von meinem Ressort insgesamt sehr nachhaltig wahrgenommen.
Seit
nunmehr zwölf Jahren führt die in meinem Ressort eingerichtete „Plattform
gegen die Gewalt in der Familie“ in ganz Österreich von meinem Ressort
finanzierte regionale Präventionsprojekte durch. Ziele der Plattform sind die
Reduzierung von Gewalt, die Erhöhung der Aufdeckungsrate und eine Optimierung
der Interventionen bei Fällen von Gewalt. Derzeit arbeiten in diesem
österreichweiten Netzwerk 31 Beratungseinrichtungen aus den Bereichen
Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Frauen, Gewalt an/unter Jugendlichen, Gewalt
gegen ältere Menschen und geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit
themenübergreifend zusammen. Um die Öffentlichkeit über die Arbeit der
Plattform und in Fragen der Verhinderung von Gewalt in der Familie zu
informieren wird die Website www.plattformgegendiegewalt.at von meinem Ressort
finanziert. Weiters erscheint zur Information aller Interessierten viermal
jährlich die Zeitung der Plattform gegen die Gewalt in der Familie.
Die
Förderung dieser Plattform gegen die Gewalt inklusive Bewusstseinsbildung
beläuft sich in diesen zwölf Jahren auf insgesamt € 1.905.511,25 und kommt
direkt jenen Organisationen zugute, die selbst Projekte und Vernetzung sowie
eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchführen.
Auch
die Täterarbeit wird im Hinblick auf den Schutz der Opfer in meinem Ressort
sehr wichtig genommen. Das wichtigste Ziel ist ein verbesserter Opferschutz und
die Verhinderung weiterer Opfer. Die Studie „Modellprojekt zur Arbeit mit
sexuell missbrauchenden Männern und die Evaluation des Modellprojekts“ hat
Grundlagen für die Täterarbeit geschaffen. Aus dem Modellprojekt entstand das
„Wiener sozialtherapeutische Programm für Sexualtäter“, das im Jahr 2002 von
meinem Ressort veröffentlicht wurde. Insgesamt betrugen die Kosten für diese
drei Studien € 128.673,81. Gemeinsam mit dem Justizministerium hat mein
Ressort im September 2005 zum Bereich Täterarbeit die Fachenquete „Neue Wege im
Opferschutz“ veranstaltet.
Für besonders auf Beratung bei Gewalt spezialisierte
Beratungsstellen als unmittelbare Anlaufstellen bei Gewalt werden jährlich €
1.127.000,- Fördermittel von meinem Ressort aufgewendet. Insgesamt (inklusive
der besonders auf Beratung bei Gewalt spezialisierten Beratungsstellen) weisen
83 Familienberatungsstellen in ganz Österreich in ihren Beratungsschwerpunkten
(auch) Beratung bei Gewalt in der Familie oder Missbrauch aus. Aus den
Beratungsstatistiken geht hervor, dass bei rund 9 % der Beratungsgespräche (das
sind rund 40.000 Beratungsgespräche im Jahr) der Beratungsschwerpunkt auf
Gewalt in der Familie-Missbrauch-Misshandlung liegt.
Mit dem in meinem Ressort
2001 herausgegebenen Bericht "Gewalt in der Familie" werden umfassend
Antworten zu Fragen wie z.B. „Was wissen wir heute über das Ausmaß, die
Ursachen und Folgen von Gewalt? Welche Maßnahmen haben wir ergriffen? In
welchen Bereichen waren wir erfolgreich? Wo gibt es weiteren Handlungsbedarf?“
gegeben. Weiters wurden von meinem Ressort eine Reihe von Fachtagungen und
Enqueten zum Thema Gewalt, wie z.B. „Sexuelle Gewalt an Kindern“, „Enorm in
Form - 10 Jahre Plattform gegen die Gewalt in der Familie“, "Gewaltfreie
Gesellschaft. Eine Vision?" und im Rahmen der Plattform gegen die Gewalt
in der Familie mehrere Regionaltagungen veranstaltet.
Um
Opfern von familiärer Gewalt die bestmögliche Unterstützung anzubieten, wurde
auf Grundlage eines von meinem Ressort finanzierten Modellprojekts in den
letzten Jahren mit dem systematischen Aufbau von psychosozialer und
juristischer Prozessbegleitung begonnen. Um die Qualitätssicherung zu
gewährleisten, finanziert mein Ressort seit 2000 in ganz Österreich Schulungen
für psychosoziale und juristische Prozessbegleiter/innen, den Aufbau
regionaler Kooperationsstrukturen, interdisziplinäre Seminare und
Supervisionsseminare. Zur Information der Bevölkerung über psychosoziale und
juristische Prozessbegleitung wird seitens meines Ressorts die Herstellung von
Plakaten und Foldern finanziert.
Das Wegweiserecht ist eine wichtige
rechtliche Maßnahme zum Schutz der Familie vor Gewalt und obliegt dem
Bundesministerium für Justiz, das auch eine Opferhotline unter der
Telefonnummer 0800 112 112 eingerichtet hat und über diese auch
konsequent informiert.
Zur
Prävention von Gewalthandlungen ist die Besuchsbegleitung ein Bindeglied
zwischen Mediation, Familienberatung sowie Scheidungs- und Trennungsbegleitung.
In den Jahren 2003 bis 2005 wurde die Besuchsbegleitung von meinem Ressort mit
insgesamt € 390.000,- gefördert. Um Kindern einen stabilen persönlichen Kontakt
zu dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, zu ermöglichen, stehen derzeit insgesamt
43 Besuchscafes, in jedem Bundesland mindestens zwei, für Kinder und ihre
besuchsberechtigten Elternteile außerhalb der „üblichen Arbeitszeiten“ zur
Verfügung.
Als
zusätzliche Aktivitäten zur Prävention von Gewaltanwendungen rund um
Scheidungs- und Trennungssituationen fördert mein Ressort gemeinnützige
Einrichtungen, die Projekte der „Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs-
und Trennungssituationen“ anbieten sowie „Mediationen in familien- und
kindschaftsrechtlichen Konfliktfällen“. Für diese Förderbereiche sind im Jahr
2005 je rund € 580.000,- aufgewendet worden. Daneben haben im Jahr 2005
Kinderschutzzentren und vergleichbare Einrichtungen € 200.000,- an
Förderungsmitteln erhalten.
Um Kinder und
Jugendliche, die vom Scheidungsverfahren ihrer Eltern betroffen sind, zu
unterstützen, startet das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Justiz am 1.1.2006 das „Modellprojekt Kinderbeistand“. Kinderbeistände sollen
die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Verfahren unterstützen und begleiten
und ihnen helfen, Ängste abzubauen und ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu
äußern. Für das Pilotprojekt, das an den Standorten von vier Bezirksgerichten
18 Monate lang durchgeführt wird, werden von beiden Ressorts insgesamt
€ 120.000.- zur Verfügung gestellt.
Mit
freundlichen Grüßen