3501/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0259-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 7:

 

Die Information bezieht sich nicht auf Wohnkosten, Alters- oder Arbeitsverhältnisse, sondern im Sinne der Chancengleichheit für alle Eltern, das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, auf umfassende Information über die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit und auf das Informationsangebot des Ressorts zum Kinderbetreuungsgeld.

 

 

Frage 8:

 

Laut Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2004, betrug die durchschnittliche Zahl der Kinder aller Altersstufen je Familie mit Kindern statistisch gesehen 1,67 Kinder.

 

 

Frage 9:

 

Eine aus Anlass dieser Anfrage in Auftrag gegebene Sonderauswertung des Bundesrechenzentrums ergibt für den 30. November 2005 944 Familien, die für jeweils fünf Kinder unter zwölf Jahren Kinderbeihilfe beziehen. Es gibt noch weitere 589 Familien mit mehr als fünf Kindern unter zwölf Jahren, die Kinderbeihilfe erhalten. In Summe sind es 1.533 Personen, die für mindestens fünf Kinder im Alter von unter zwölf Jahren Familienbeihilfe beziehen.

 

 

Frage 10:

 

Laut Volkszählung 2001 gab es 10.300 Familien mit fünf und mehr Kindern und dar­unter 7.700 Familien mit fünf Kindern.

 

 

Frage 11:

 

Die einzige Datenquelle zu Haushaltseinkommen ist die EU‑harmonisierte Haus­haltsbefragung SILC. Aufgrund der Stichprobengröße für Österreich (ca. 8000 Haushalte) scheinen in der Zelle „Familien mit mindestens 5 Kindern“ nur elf Haushalte auf. Diese geringe Zellenbesetzung verunmöglicht eine seriöse Hoch­rechnung auf alle in Österreich lebenden Haushalte mit fünf Kindern. Bei dieser Zellenbesetzung würde die Schwankungsbreite für die Hochrechnung plus minus 20% betragen.

 

Nach derzeitigem Stand beträgt die Familienförderung neben Gratis-Schulbüchern, Schulfreifahrten, Bildungszugang als Transferzahlungen z.B. für eine Familie mit fünf Kindern (einem Zwillingspaar von einem Jahr sowie Kindern im Alter von 4, 8 und 11 Jahren), wenn die Mutter in Karenz ist, pro Monat € 1.564,60 Kinderbetreuungs­geld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, plus € 109,20 Mehrkindzuschlag, wenn das zu versteuernde Einkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden El­tern den Betrag von € 41.400,-- (2004) nicht übersteigt, plus € 48,66 Alleinverdie­ner/Alleinerzieher-Absetzbetrag.

 

 

Frage 12:

 

18% aller Personen (insgesamt 149.139 Personen), die 2003 in einem Mehrperso­nenhaushalt mit drei oder mehr Kindern lebten, werden als armutsgefährdet be­zeichnet (Quelle: EU‑SILC 2003). Durch das KBG werden laut Evaluierungszwi­schenbericht vom Juli 2003 ein Viertel der Kinder über die Armutsgrenze gehoben.

 

 

Fragen 13 bis 15:

 

Nach einer Schätzung auf der Basis des Mikrozensus 2001 lebten von insgesamt 1,271 Mio. Kindern unter 15 Jahren 1,008 Mio. Kinder mit beiden leiblichen Eltern­teilen zusammen, 170.000 in Elternteilfamilien und 93.000 in Patchwork-Familien.

 

 

Frage 16:

 

Nein.

 

 

Frage 17:

 

Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreu­ungsgeld zur Hebung der Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für die Konzeption EUR 5.000,-- (exkl. USt), die Kosten für die Realisierung EUR 74.990,-- (exkl. USt). Die Konzeption wurde so angelegt und auf Information zugeschnitten, dass die strengen Kriterien des ORF für die Erreichung des Sozialtarifs (minus 60% auf die regulären Kosten) erreicht werden konnten.

 

 

Frage 18:

 

Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreu­ungsgeld zur Hebung der Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für die Ausstrahlung EUR 107.969,-- (exkl. USt). Die Aus­strah­lung des TV-Spots im ORF und in den Privatsendern ist durch die Konzeption und den Informationsgehalt auf Basis des Sozialtarifs erfolgt, was zu einer Einsparung von 60% geführt hat.

 

 

Frage 19:

 

Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreuungsgeld zur Hebung der Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für die Konzeption und Produktion des Hörfunk-Spots EUR 3.480,94 (exkl. USt). Die Konzeption wurde so angelegt und auf Information zugeschnitten, dass die strengen Kriterien des ORF für die Erreichung des Sozialtarifs (minus 60% auf die regulären Kosten) erreicht werden konnten.

 

 

Frage 20:

 

Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbetreu­ungsgeld zur Hebung der Chancengleichheit der Inanspruchnahme für alle Eltern betragen die Kosten für die Ausstrahlung EUR 78.090,50 (exkl. USt). Die Ausstrah­lung der Hörfunk-Spots im ORF und in den Privatsendern ist durch die Konzeption und den Informationsgehalt auf Basis des Sozialtarifs erfolgt, was zu einer Einspa­rung von 60% beim ORF und 45% bei den Privaten geführt hat.

 

 

Frage 21:

 

Im Kommunikationskonzept sind aus medienkompetenten Gründen keine Plakate vorgesehen.

 

 

Fragen 22 und 23:

 

Es ist ausschließlich bekannt, wie viele Personen einen Antrag auf Kinderbetreu­ungsgeld gestellt haben. Damit alle Eltern die Chance wahren, einen Antrag auf Kin­derbetreuungsgeld zu stellen, sieht das Gesetz Informationsmaßnahmen zum Kin­derbetreuungsgeld vor. Diese wurden auch mehrfach von verschiedenen Seiten ein­gefordert  bzw. wurde wegen angeblicher Informationsmängel Kritik geübt.

 

Ich verweise in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Entschließungsan­träge der XXII. GP:

 

·        561/A (E): Entschließungsantrag der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde, betreffend Novellierung des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer Informationspflicht des Arbeitsgebers/ der Arbeitgeberin über das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz sowie

·        324/A (E): Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldes.

 

Aber auch zahlreiche Presseaussendungen von verschiedenen Institutionen fordern verstärkte Informationsmaßnahmen für die Eltern. Seitens der Opposition bzw. von diversen Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren  beanstandet, dass die Bevölkerung zum Thema Kindergeld zu wenig informiert sei: So stellte beispielsweise die AK am 12.5.2005 fest, dass Mütter und Väter in Elternkarenz „Beratung und Information“ bräuchten (OTS 0274) und zum Thema Wochengeld forderte die Anfragestellterin, Frau Abgeordnete Mandak, am 26.4.2005 „Information für betroffene Frauen“ (APA 0416).

 

 

Fragen 24 bis 26:

 

Im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen zum Kinderbe­treuungsgeld und im Sinne der Hebung der Chancengleichheit der Antragstellung für alle Eltern habe ich gemäß BGBl. I Nr. 103/2001 § 39k Abs. 2 Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967 diese Informationspflicht wahrgenommen.

 

Alle Bereiche der Familienförderung und Hilfe für Familien sowie gezielte Maßnahmen gegen die Gewalt in der Familie werden von meinem Ressort insgesamt sehr nachhaltig wahrgenommen.

 

Seit nunmehr zwölf Jahren führt die in meinem Ressort eingerichtete „Plattform gegen die Gewalt in der Familie“ in ganz Österreich von meinem Ressort finanzierte regionale Präventionsprojekte durch. Ziele der Plattform sind die Reduzierung von Gewalt, die Erhöhung der Aufdeckungsrate und eine Optimierung der Interventionen bei Fällen von Gewalt. Derzeit arbeiten in diesem österreichweiten Netzwerk 31 Be­ratungseinrichtungen aus den Bereichen Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Frauen, Gewalt an/unter Jugendlichen, Gewalt gegen ältere Menschen und ge­schlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit themenübergreifend zusammen. Um die Öffentlichkeit über die Arbeit der Plattform und in Fragen der Verhinderung von Gewalt in der Familie zu informieren wird die Website www.plattformgegendiegewalt.at von meinem Ressort finanziert. Weiters erscheint zur Information aller Interessierten viermal jährlich die Zeitung der Plattform gegen die Gewalt in der Familie.

 

Die Förderung dieser Plattform gegen die Gewalt inklusive Bewusstseinsbildung beläuft sich in diesen zwölf Jahren auf insgesamt € 1.905.511,25 und kommt direkt jenen Organisationen zugute, die selbst Projekte und Vernetzung sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchführen.

 

Auch die Täterarbeit wird im Hinblick auf den Schutz der Opfer in meinem Ressort sehr wichtig genommen. Das wichtigste Ziel ist ein verbesserter Opferschutz und die Verhinderung weiterer Opfer. Die Studie „Modellprojekt zur Arbeit mit sexuell missbrauchenden Männern und die Evaluation des Modellprojekts“ hat Grundlagen für die Täterarbeit geschaffen. Aus dem Modellprojekt entstand das „Wiener sozialtherapeutische Programm für Sexualtäter“, das im Jahr 2002 von meinem Ressort veröffentlicht wurde. Insgesamt betrugen die Kosten für diese drei Studien € 128.673,81. Gemeinsam mit dem Justizministerium hat mein Ressort im September 2005 zum Bereich Täterarbeit die Fachenquete „Neue Wege im Opferschutz“ veranstaltet.

 

Für besonders auf Beratung bei Gewalt spezialisierte Beratungsstellen als unmittelbare Anlaufstellen bei Gewalt werden jährlich € 1.127.000,- Fördermittel von meinem Ressort aufgewendet. Insgesamt (inklusive der besonders auf Beratung bei Gewalt spezialisierten Beratungsstellen) weisen 83 Familienberatungsstellen in ganz Österreich in ihren Beratungsschwerpunkten (auch) Beratung bei Gewalt in der Familie oder Missbrauch aus. Aus den Beratungsstatistiken geht hervor, dass bei rund 9 % der Beratungsgespräche (das sind rund 40.000 Beratungsgespräche im Jahr) der Beratungsschwerpunkt auf Gewalt in der Familie-Missbrauch-Misshandlung liegt.

 

Mit dem in meinem Ressort 2001 herausgegebenen Bericht "Gewalt in der Familie" werden umfassend Antworten zu Fragen wie z.B. „Was wissen wir heute über das Ausmaß, die Ursachen und Folgen von Gewalt? Welche Maßnahmen haben wir ergriffen? In welchen Bereichen waren wir erfolgreich? Wo gibt es weiteren Handlungsbedarf?“ gegeben. Weiters wurden von meinem Ressort eine Reihe von Fachtagungen und Enqueten zum Thema Gewalt, wie z.B. „Sexuelle Gewalt an Kindern“, „Enorm in Form - 10 Jahre Plattform gegen die Gewalt in der Familie“, "Gewaltfreie Gesellschaft. Eine Vision?" und im Rahmen der Plattform gegen die Gewalt in der Familie mehrere Regionaltagungen veranstaltet.

 

Um Opfern von familiärer Gewalt die bestmögliche Unterstützung anzubieten, wurde auf Grundlage eines von meinem Ressort finanzierten Modellprojekts in den letzten Jahren mit dem systematischen Aufbau von psychosozialer und juristischer Pro­zessbegleitung begonnen. Um die Qualitätssicherung zu gewährleisten, finanziert mein Ressort seit 2000 in ganz Österreich Schulungen für psychosoziale und juristi­sche Prozessbegleiter/innen, den Aufbau regionaler Kooperationsstrukturen, inter­disziplinäre Seminare und Supervisionsseminare. Zur Information der Bevölkerung über psychosoziale und juristische Prozessbegleitung wird seitens meines Ressorts die Herstellung von Plakaten und Foldern finanziert.

 

Das Wegweiserecht ist eine wichtige rechtliche Maßnahme zum Schutz der Familie vor Gewalt und obliegt dem Bundesministerium für Justiz, das auch eine Opferhot­line unter der Telefonnummer 0800 112 112 eingerichtet hat und über diese auch konsequent informiert.

 

Zur Prävention von Gewalthandlungen ist die Besuchsbegleitung ein Bindeglied zwischen Mediation, Familienberatung sowie Scheidungs- und Trennungsbegleitung. In den Jahren 2003 bis 2005 wurde die Besuchsbegleitung von meinem Ressort mit insgesamt € 390.000,- gefördert. Um Kindern einen stabilen persönlichen Kontakt zu dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, zu ermöglichen, stehen derzeit insgesamt 43 Besuchscafes, in jedem Bundesland mindestens zwei, für Kinder und ihre besuchsberechtigten Elternteile außerhalb der „üblichen Arbeitszeiten“ zur Verfügung.

 

Als zusätzliche Aktivitäten zur Prävention von Gewaltanwendungen rund um Scheidungs- und Trennungssituationen fördert mein Ressort gemeinnützige Einrichtungen, die Projekte der „Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen“ anbieten sowie „Mediationen in familien- und kindschafts­rechtlichen Konfliktfällen“. Für diese Förderbereiche sind im Jahr 2005 je rund € 580.000,- aufgewendet worden. Daneben haben im Jahr 2005 Kinderschutz­zentren und vergleichbare Einrichtungen € 200.000,- an Förderungsmitteln erhalten.

 

Um Kinder und Jugendliche, die vom Scheidungsverfahren ihrer Eltern betroffen sind, zu unterstützen, startet das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz am 1.1.2006 das „Modellprojekt Kinderbeistand“. Kinderbeistände sollen die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Verfahren unterstützen und begleiten und ihnen helfen, Ängste abzubauen und ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. Für das Pilotprojekt, das an den Standorten von vier Bezirksgerichten 18 Monate lang durchgeführt wird, werden von beiden Ressorts insgesamt € 120.000.- zur Verfügung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen