3503/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0155-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                            Wien, 15.. Dezember 2005                           

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3547/J-NR/2005 betreffend Baumängel an Gebäuden der Universität Innsbruck, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bekannt, dass die Universität Innsbruck Begehungen der von ihr genutzten Gebäude mit dem Arbeitsinspektorat und der Bundesimmobiliengesellschaft zur Bestandsaufnahme und Mängelfeststellung durchgeführt hat, deren Resultat schriftliche Beanstandungen des Arbeitsinspektorates waren. Nur ein Teil der Beanstandungen bezieht sich allerdings auf Baumängel, vielfach sind organisatorische Maßnahmen zur Mängelbehebung zu setzen. Die Universität Innsbruck steht, soweit erforderlich, gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft in einem Umsetzungsprozess zur Mängelbehebung.

 

 

Ad 2.:

Ja, soweit die durchgeführte Bestandsaufnahme die Notwendigkeit der Generalsanierung von Gebäuden dokumentiert hat.

 

 

Ad 3.:

Die Bundesimmobiliengesellschaft ist in der Lage, die von ihr bereits durchgeführten oder in Vorbereitung stehenden Maßnahmen für rasche Sanierungen, soweit sie in ihren Bereich als Vermieterin fallen, ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Sofortmittel zu finanzieren.

 

 

Ad 4.:

Bei Baumängeln, die ein Sicherheitsrisiko für die Benützer darstellen, ist überwiegend die Bundesimmobiliengesellschaft als Vermieterin gefordert. Sie setzt auch in Absprache mit den betroffenen Universitäten die dafür notwendigen Schritte.

 

 

Ad 5.:

Die im November 2004 abgeschlossene, im Einvernehmen mit den Universitäten und in Abstimmung mit der Bundesimmobiliengesellschaft erfolgte Erhebung gemäß § 112 Universitätsgesetz 2002 hat einen finanziellen Gesamtaufwand von € 593,000.000,-- ergeben. Projekte im Gesamtausmaß von € 500,000.000,-- werden in einer ersten Tranche in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.