3512/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2005
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BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien,
im Dezember 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0132-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3553/J betreffend „Projekt 06/Lehrlingsförderung neu“, welche die Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Seit Aktionsstart wurden bis zum Stichtag 15. November 2005 insgesamt über
8.000 Kontaktaufnahmen wegen der zusätzlichen Lehrstellenförderung vermerkt,
bis zu dem genannten Stichtag wurden 5.721 Ansuchen eingebracht, davon
entfallen
970 auf Wien
445 auf Vorarlberg
615 auf Tirol
829 auf Steiermark
318 auf Salzburg
653 auf Oberösterreich
952 auf Niederösterreich
675 auf Kärnten
264 auf das Burgenland.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Bis zum Stichtag 15. November 2005 wurden insgesamt 3.668 Anträge
bewilligt.
Antwort
zu Punkt 3 der Anfrage:
Laut Auskunft des AMS ist es einigen Regionalen Geschäftsstellen des
Arbeitsmarktservices (AMS) bekannt, dass Betriebe bestehende Lehrverträge
aufgelöst haben und diese ab
dem 1. September 2005 wieder abgeschlossen wurden. Es gibt im AMS keine
zahlenmäßigen Aufzeichnungen über diese Fälle, laut Auskunft der Regionalen
Geschäftsstellen liegen diese Fälle deutlich unter 10 % der tatsächlich
eingebrachten Anträge. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen
6 bis 8.
Antwort zu
den Punkten 4, 5 und 9 der Anfrage:
Förderungsvoraussetzung ist, dass die Kontaktnahme rechtzeitig vor
Beginn des Lehrverhältnisses erfolgt, der/die einzustellende Jugendliche
unmittelbar vor Beginn des Lehrverhältnisses beim AMS vorgemerkt ist und dass
dieses Lehrverhältnis gemessen am Stichtag 31. Dezember 2004 als zusätzlich
gilt.
Antwort zu
den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Ich bin gegen jede
missbräuchliche Inanspruchnahme von Fördergeldern, im Besonderen auch bei der
Lukrierung von Beihilfen des AMS. Die Organe des AMS haben die einschlägigen
Bestimmungen des AMSG einzuhalten, in denen die Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung unter
arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten aufgetragen ist.
Dem entsprechend enthält auch
die auf einem Beschluss des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice beruhende
Bundesrichtlinie „Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach dem
BAG, LFBAG“ eine interne Handlungsanweisung für die Bediensteten des AMS zur
Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahmen von Fördergeldern - im Falle
einer besonderen Häufung der Inanspruchnahme der Beihilfe etwa durch den Ersatz
von geförderten Personen nach Ablauf des Förderungszeitraumes durch neue
geförderte Personen, des Abbaus von nicht geförderten Lehrlingen bei
gleichzeitiger Aufnahme von geförderten Personen sowie im Falle der Förderung
zusätzlicher Lehrstellen mit einer auffällig hohen Anzahl an Auflösungen in der
Probezeit oder danach, bei schlechter Ausbildungsqualität. In diesen - im AMS
konkret zu entscheidenden - Beihilfenfällen hat die Leitung der Regionalen
Geschäftsstelle dem sozialpartnerschaftlich besetzten Regionalbeirat zu
berichten, der dann die Entscheidung über ein allfälliges Förderverbot zu
treffen hat.