3512/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                        Wien, im Dezember 2005

 

                        Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0132-IK/1a/2005

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3553/J betreffend „Projekt 06/Lehrlingsförderung neu“, welche die Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Seit Aktionsstart wurden bis zum Stichtag 15. November 2005 insgesamt über 8.000 Kontaktaufnahmen wegen der zusätzlichen Lehrstellenförderung vermerkt, bis zu dem genannten Stichtag wurden 5.721 Ansuchen eingebracht, davon entfallen

 

970 auf Wien

445 auf Vorarlberg

615 auf Tirol

829 auf Steiermark

318 auf Salzburg

653 auf Oberösterreich

952 auf Niederösterreich

675 auf Kärnten

264 auf das Burgenland.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bis zum Stichtag 15. November 2005 wurden insgesamt 3.668 Anträge bewilligt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Laut Auskunft des AMS ist es einigen Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices (AMS) bekannt, dass Betriebe bestehende Lehrverträge aufgelöst   haben und diese ab dem 1. September 2005 wieder abgeschlossen wurden. Es gibt im AMS keine zahlenmäßigen Aufzeichnungen über diese Fälle, laut Auskunft der Regionalen Geschäftsstellen liegen diese Fälle deutlich unter 10 % der tatsächlich eingebrachten Anträge. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 6 bis 8.

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 9 der Anfrage:

 

Förderungsvoraussetzung ist, dass die Kontaktnahme rechtzeitig vor Beginn des Lehrverhältnisses erfolgt, der/die einzustellende Jugendliche unmittelbar vor Beginn des Lehrverhältnisses beim AMS vorgemerkt ist und dass dieses Lehrverhältnis gemessen am Stichtag 31. Dezember 2004 als zusätzlich gilt.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Ich bin gegen jede missbräuchliche Inanspruchnahme von Fördergeldern, im Besonderen auch bei der Lukrierung von Beihilfen des AMS. Die Organe des AMS haben die einschlägigen Bestimmungen des AMSG einzuhalten, in denen die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten aufgetragen ist.

 

Dem entsprechend enthält auch die auf einem Beschluss des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice beruhende Bundesrichtlinie „Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach dem BAG, LFBAG“ eine interne Handlungsanweisung für die Bediensteten des AMS zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahmen von Fördergeldern - im Falle einer besonderen Häufung der Inanspruchnahme der Beihilfe etwa durch den Ersatz von geförderten Personen nach Ablauf des Förderungszeitraumes durch neue geförderte Personen, des Abbaus von nicht geförderten Lehrlingen bei gleichzeitiger Aufnahme von geförderten Personen sowie im Falle der Förderung zusätzlicher Lehrstellen mit einer auffällig hohen Anzahl an Auflösungen in der Probezeit oder danach, bei schlechter Ausbildungsqualität. In diesen - im AMS konkret zu entscheidenden - Beihilfenfällen hat die Leitung der Regionalen Geschäftsstelle dem sozialpartnerschaftlich besetzten Regionalbeirat zu berichten, der dann die Entscheidung über ein allfälliges Förderverbot zu treffen hat.