3516/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3557/J der Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Mit der Erstellung eines Pandemieplanes unter Einschluß
namhafter Expert/innen
der
Medizinischen Universitäten wurde im Humanmedizinbereich eine generelle
und
umfassende Risikobewertung und ein Maßnahmenbündel für das ganze
Bundesgebiet vorgenommen. Dieser Österreichische Influenza Pandemieplan
2005
wurde vom Ministerrat am 6. September 2005 zur Kenntnis genommen.
Daneben
gibt es einen zuletzt im August 2005 aktualisierten Österreichischen
Krisenplan aviäre Influenza, also die Geflügelpest, der im Detail alle
veterinärbehördlichen Maßnahmen und umfassenden Risikobewertungen im
Bereich
der Tierseuche Vogelgrippe ausführlich beschreibt. Beide Krisenpläne
sind
auf der Homepage des BMGF abrufbar.
Die österreichischen Gesundheits- und Veterinärbehörden
sind daher im
internationalen
Vergleich sowohl auf die Tierseuche Vogelgrippe als auch auf eine
mögliche
Influenza Pandemie gut vorbereitet.
Darüber hinaus sind humane Fälle von Vogelgrippe (H5N1)
bisher nur bei
Menschen in SO-Asien aufgetreten, welche in sehr engem Kontakt mit Geflügel
lebten;
es gab jedoch keine nachgewiesene Übertragung von Mensch zu Mensch.
Das
ECDC (=Europäisches Zentrum für Seuchenkontrolle,
http://www.ecdc.eu.int/) beschreibt in einer
aktuellen Stellungnahme das Risiko
von humanen Infektionen in Europa als „sehr gering".
Generell möchte ich auf die Homepage des BMGF verweisen,
die nicht nur die
Krisenpläne
bereit hält, sondern auch alle wesentlichen Informationen für
Zielgruppen
und die breite Bevölkerung, die von meinem Haus in den letzten
Wochen und Monaten aufbereitet wurden.
Was die Tierseuche Vogelgrippe betrifft, darf ich auf die Verordnung zur
Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest (BGBl. II Nr. 348/2005 vom
21.
Oktober 2005) hinweisen, die bis zum 15. Dezember eine Stallpflicht für
Geflügel
vorgesehen hatte. Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zu
den
Fragen 9 bis 13.
Frage 4:
Mein Ressort hat - wie die meisten Gesundheitsministerien in den
EU-Ländern -
sowohl mit dem Hersteller von Neuraminidasehemmern als auch mit Herstellern
eines
zukünftigen, im Anlassfall zu produzierenden Pandemieimpfstoffes sowohl
„Letters
of Intent" als auch bereits konkrete Rahmenverträge zum Ankauf der
notwendigen
Medikamente oder Impfstoffe abgeschlossen. Damit sind für
Österreich
die entsprechenden Lieferungen gesichert und es wird in den nächsten
Monaten
ein Lager von Neuraminidasehemmern angelegt werden. Die ersten
Einlagerungen sind bereits Ende September 2005 erfolgt. In Österreich sind
bereits
rund 700.000 Treatments mit Neuraminidasehemmern verfügbar; für
weitere
3,5 Mio liegen garantierte Liefertermine vor. Insgesamt werden in
Österreich
bis Anfang 2007 rund 4,5 Millionen Treatments mit
Neuraminidasehemmern bereit stehen. Österreich ist damit eines der ganz
wenigen
Länder, das sowohl eine ausreichende Menge für die Therapie als auch -
bis
zum Vorhandensein eines Impfstoffes - für die Prophylaxe der medizinischen
Schlüsselkräfte bereit haben wird.
Frage 5:
Die endgültigen Kosten können derzeit nicht genau
beziffert werden. Als
Käufer/innen und Besteller/innen treten Bund, Länder, Gemeinden,
Sozialversicherungen
und Betriebe der Grundversorgung auf, die jeweils die
Kosten
für ihren Bereich gesondert tragen. Damit tragen die Kosten für die
Vorbereitung
gegen eine mögliche Influenza Pandemie alle beteiligten
Käufer/innen und Abrufer/innen gemeinsam, um die budgetären Belastungen
auch
gemeinsam zu teilen.
Frage 6:
Durch den Standort eines internationalen
Impfstoffherstellers in Österreich, der
ein
neues Verfahren der Vero-Celltechnik entwickelt hat, kann der österreichische
Bedarf
an Pandemie-Impfstoff im Land selber gedeckt werden. Zur
Beantwortungsfrist
dieser parlamentarischen Anfrage laufen gerade die
detaillierten
vertraglichen Vorbereitungen zwischen der Repubklik Österreich und
dem
Unternehmen, wodurch um Verständnis gebeten wird, über den vollen
Umfang
der Kosten keine präzisen Antworten geben zu können.
Frage 7:
Abgesehen von der Antwort auf die Frage 6 leistet
Österreich seinen Beitrag
durch
den EU-Forschungsbeitrag.
Frage 8:
Anhand des seitens des Bundes herausgegebenen Pandemieplanes
erstellten
bzw.
erstellen die Länder jeweils für ihre Bereiche Durchführungspläne, in denen
die genauen Ressourcenplanungen und Festlegungen erfolgen. Eine endgültige
Kostenschätzung ist noch nicht möglich.
Frage 9:
EU-weit werden Erhebungen zu Hausgeflügel- und
Wildvögelbeständen bereits
seit
dem Jahr 2003 durchgeführt. Bislang wurde in Österreich im Rahmen dieser
Programme kein positiver Fall festgestellt.
Die Pläne für die Durchführung der aktuellen Probennahme
im Jahr 2005 wurden
bereits
mit GZ 74600/0267-IV/B/8/2005 in den Amtlichen Veterinärnachrichten
Nr.
09c/September 2005 vom 04. November 2005 kundgemacht und können
ebenfalls
der Homepage des BMGF www.bmgf.qv.at entnommen werden.
Von 60 Legehühnerbetrieben und 80 Putenbetrieben werden
jeweils je 10 Blut-
proben
gezogen. Von 41 Gänsebetrieben und zwei Entenbetrieben werden je
40
Proben untersucht. Ebenfalls sind fünf Straußen betriebe mit je 10 Blutproben
im
Programm vorgesehen.
Für das Wildvogelprogramm sieht das nationale EU-Programm
die Probennahme
bei
Wildvögeln, speziell Zugvögeln, vor. Als Orte der Probennahme für die
Wildvögel
wurden unter Einbeziehung von Expert/innen 28 Stellen um den
Neusiedlersee,
zwei Stellen in Wien (Schönbrunn und Baumgartner Höhe) und
das
Bodensee-Gebiet ausgewählt.
Die Ergebnisse werden aller Voraussicht nach als
Gesamtbericht von der Europä-
ischen
Kommission veröffentlicht und auch in benötigten nationalen Statistiken
angeführt.
Bei Gefahr in Verzug werden seitens meines Ressorts
selbstverständlich alle
notwendigen
Schritte, welche auch den Informationsfluss betreffen, eingeleitet.
Hinzuweisen ist noch auf die Verordnung BGBl. II Nr. 348/2005 vom 21. Oktober
2005, in welcher die Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der
Geflügelpest
festgelegt wurden. In der Verordnung ist nicht nur unter anderem
die
Registrierung der Geflügelhalter/innen und Halter/innen anderer Vögel sowie
die
Art der Tierhaltung, sondern auch das Verhalten beim Auffinden toter
Wasservögel
oder die Untersuchung von Laufvögeln geregelt.
Frage 10:
Da die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel oder andere
Vögel von
Expert/innen
unterschiedlich, jedoch grundsätzlich als Gefahrenquelle in jedem
Fall
eingeschätzt wird, hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, wo-
nach
die Mitgliedstaaten auf Grund der Risikolage Vorsichtsmaßnahmen treffen
sollen. Auf Grund der Empfehlungen der AGES habe ich mich zu der bereits
genannten
Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest
entschlossen.
Frage 11:
Die Maßnahmen sind in der Verordnung BGBl. II Nr. 348/2005 festgelegt. Im
Wesentlichen
wird eine Meldepflicht für die Geflügel- und Vogelhaltungen
statuiert, sodass Gefahrenpotenziale der Behörde jedenfalls bekannt zu geben
sind.
Weiters wurden Geflügelhalter/innen während der Zeit des Wildvogel-
Überflugs
verpflichtet, wie Haustiere gehaltenes Geflügel und andere Vögel bis
15. Dezember dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen
Haltungsvorrichtungen so zu halten, dass der Kontakt mit Wildvögeln und deren
Kot hintangehalten wird. Ebenso werden Veranstaltungen, bei denen Vögel
jeglicher
Art getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, in diesem Zeitraum
untersagt,
um auch indirekte Kontakte mit dem Erreger zu vermeiden.
Frage 12:
Das Verfahren zur Erlassung von Einfuhrverboten und
Verkehrsbeschränkungen
aus
Drittstaaten in das Gebiet der Gemeinschaft ist im Gemeinschaftsrecht
vollständig
harmonisiert und streng geregelt.
Die Kommission erlässt je nach Seuchenlage laufend
Entscheidungen hinsichtlich
Einfuhrverboten
und Verkehrsbeschränkungen, die auch laufend aktualisiert
werden.
Die Maßnahmen und Beschränkungen umfassen:
-
lebendes Geflügel, Laufvögel, Zuchtfederwild,
Wildgeflügel und andere
Vögel,
Bruteier
-
frisches Fleisch von Geflügel, Laufvögeln, Zuchtfederwild
und Wildgeflügel
-
Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die Fleisch
der genannten
Arten
enthalten oder daraus hergestellt wurden (ausgenommen
ausreichend
erhitzte Produkte)
-
rohes Heimtierfutter und unbehandelte
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse,
die
Teile jeglicher Art der genannten Arten enthalten
-
Konsumeier
-
unbehandelte Jagdtrophäen von Vögeln jeder Art und
unbehandelte
Federn
und Federteile.
Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der
gegenständlichen
Anfrage
eine Reihe von Entwürfen der Kommission zu weiteren Beschränkungen
in
Arbeit, die generelle Restriktionen für den Reiseverkehr und für den Dritt-
staatenimport
von Vögeln vorsehen.
Ebenfalls zum Zeitpunkt der Beantwortung der
gegenständlichen Anfrage waren
Verkehrsbeschränkungen
und Einfuhrverbote durch Entscheidungen der Kommis-
sion gegenüber einer Reihe von Drittstaaten in Kraft, u.a. eine Reihe von
Staaten
in
Südostasien, Russland, Kasachstan, Rumänien und Kroatien.
Derartige
Sperren werden von den zuständigen österreichischen Behörden, vor
allem
dem grenztierärztlichen Dienst und den Zollorganen, jeweils sofort zur
Anwendung
gebracht.
Weiters wurde an den Flughäfen die Information für Reisende verstärkt.
Frage 13:
Grundsätzlich betrachtet obliegt die Vorsorge des an der
Seuchenbekämpfung
beteiligten
Personenkreises den Landeshauptleuten, die mit Erlass meines
Ressorts
auch darauf hingewiesen wurden. Daneben hat aber sowohl das BMGF,
als
auch einzelne Landesbehörden und Geflügelbetriebe antivirale Medikamente
für
die Mitarbeiterinnen und Mitrarbeiter in der Seuchenbekämpfung für Therapie
und
Prophylaxe eingelagert.
Wie jedes infektiöse Material unterliegen auch verendete
bzw. getötete Tier-
körper,
deren Produkte und anderes Material, das Träger von Viren sein könnte,
den
Bestimmungen des Österreichischen Tierseuchengesetzes.
Es ist - im Falle von Futter, Einstreu, Mist, Dünger, Geräten usw. - am
Gehöft zu
desinfizieren und - im Falle von Tierkadavern - seuchensicher in der
Tierkörper-
verwertungsanstalt zu entsorgen.
Um diese Aufgaben auch optimal zu erfüllen, wurde im
Oktober 2005 von
meinem Haus eine Krisenübung der Veterinärbehörden durchgeführt.
Frage 14:
Der Pandemieplan beinhaltet eine Information für die
Bevölkerung, in der die
Basishygienemaßnahmen
beschrieben werden (S 59-60). Diese Informationen
können der Bevölkerung im Anlassfall in jeder beliebigen Form noch leichter
zugänglich
gemacht werden (z.B. Hotlines etc.). Derzeit sind der Pandemieplan
und
zahlreiche andere Informationsblätter auf der Homepage des BMGF
veröffentlicht
bzw. liegen bei den verschiedensten beteiligten Stellen auf. Um
eine möglichst informierte mediale Berichterstattung sicherzustellen hat das
BMGF
zwei gut besuchte Medienseminare für Journalistinnen und Journalisten in
Salzburg
und Wien veranstaltet.
Frage 15:
Im Jahr 2004 wurde mit BGBl. II Nr. 324/2004 eine Expertenlnnengruppe Tier-
seuchenbekämpfung
durch mein Ressort eingerichtet. Diese Expertlnnenen-
gruppe
hat „im Rahmen ihres Wirkungsbereiches die Bundesministerin für
Gesundheit
und Frauen hinsichtlich der Planung von Maßnahmen zur
Bekämpfung
von Tierseuchen zu beraten sowie im Falle eines Tierseuchenaus-
bruches
auch bei der Durchführung dieser Maßnahmen zu unterstützen".
Im Rahmen der Tierseuchenexpertlnnenengruppe wurden drei
Task Force
Gruppen
eingerichtet, wobei sich eine der Bekämpfung der Geflügelpest widmet.
Die Task Force Gruppe kann bei Bedarf auch Expert/innen einladen. Es fanden
bereits
mehrere Sitzungen unter Beteiligung des BMGF, BMLFUW, der AGES, der
Veterinärmedizinischen
Universität Wien und der Vertreter/innen der
Bundesländer
statt.
Die Zusammenarbeit der Behörden wird auch in
Tierseuchen-Übungen (zuletzt
fand
im Oktober 2005 eine Geflügelpest-Übung statt) gefördert.
An der Erstellung des Bundes-Pandemieplanes waren von
Anfang an die Länder
durch
ihre Landessanitätsdirektoren beteiligt.
Derzeit finden monatlich Koordinationssitzungen zwischen
meinem Ressort, den
anderen Ministerien und den einschlägigen Landesbehörden statt.
Der Pandemie-Krisenstab, welcher aus dem Krisenstab
meines Ressorts, den
Leiterinnen
und Leitern der Krisenstäbe in den Ländern sowie den einschlägigen
Expert/innen
(Virologie, Krankenhaushygiene, Epidemiologie, Influenza-
Referenzzentralen...) besteht, hält monatliche Koordinierungssitzungen ab.
Frage 16:
Derzeit finden im Rat der Europäischen Union Beratungen
über eine neue Richt-
linie
zur Bekämpfung der Geflügelpest statt. Diese Ratsarbeitsgruppe diskutiert
den Entwurf der Kommission und bis Ende 2005 soll eine neue Richtlinie ver-
abschiedet werden. Eine Vertreterin meines Ressorts nimmt regelmäßig an
diesen
Sitzungen teil und vertritt die österreichischen Interessen unter
Bedachtnahme auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber
hinaus
bemühe
ich mich persönlich, dass die Regierungen (Gesundheitsminister/innen)
der
25 EU-MS gegenüber dem teilweise aggressiven Auftreten einzelner
Pharmaunternehmer/innen
gemeinsam vorgehen und gemeinsam die
Verantwortung zur Sicherstellung der Interessen der europäischen Bevölkerung
wahrnehmen. Eines dieser Themen ist z.B. die Implementierung eines
Umwälzplans
für die Bevorratungslager, damit die Ablaufzeiten der Medikamente
möglichst lange aufgeschoben werden können.
Frage 17:
Reisende werden über die Homepage meines Ressorts
informiert, wie sie dazu
beitragen
können, dass die Geflügelpest nicht in die österreichischen Geflügel-
bestände eingeschleppt wird. Wenn erforderlich, werden außerdem Presse-
erklärungen
abgegeben. Darüber hinaus liegt an den Grenzkontrollstellen an
speziellen strategisch gewählten Punkten („Info-Points") entsprechendes
Informationsmaterial
für die Reisenden auf.
Die seitens des BMaA herausgegebenen Reiseinformationen
werden laufend in
Absprache
mit meinem Ressort aktualisiert und sind unter www.bmaa.gv.at
abzurufen.
Auch ist mit den Flughäfen vorbesprochen, bei Bedarf in
ähnlicher Form wie bei
der SARS-Krise Flugblätter sowohl für die Ausreise als auch für die Einreise in
Krisenländer aufzulegen bzw in den Flugzeugen zu verteilen.
Fragen 18 und 19:
In einer durch die WHO in der Zeit vom 7. - 9.11.05 in
Genf einberufenen
Koordinierungssitzung,
an der auch die EU teilgenommen hat, wurden
Unterstützungsmaßnahmen
ausgearbeitet und im Anschluss ihre Finanzierung
diskutiert;
im Übrigen gibt es seitens der EU immer wieder den Aufruf zur
Solidarität.
Im Jänner 2006 wird in Peking eine weltweite Konferenz zur
Finanzierung
von Maßnahmen gegen die Vogelgrippe veranstaltet. Ziel ist es, in
den
betroffenen Seuchengebieten in Asien und Afrika alles zu unternehmen, was
dazu
beitragen kann, eine Mutation des Virus H5N1 zu verhindern.