3516/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3557/J der Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Mit der Erstellung eines Pandemieplanes unter Einschluß namhafter Expert/innen
der Medizinischen Universitäten wurde im Humanmedizinbereich eine generelle
und umfassende Risikobewertung und ein Maßnahmenbündel für das ganze
Bundesgebiet vorgenommen. Dieser Österreichische Influenza Pandemieplan
2005 wurde vom Ministerrat am 6. September 2005 zur Kenntnis genommen.
Daneben gibt es einen zuletzt im August 2005 aktualisierten Österreichischen
Krisenplan aviäre Influenza, also die Geflügelpest, der im Detail alle
veterinärbehördlichen Maßnahmen und umfassenden Risikobewertungen im
Bereich der Tierseuche Vogelgrippe ausführlich beschreibt. Beide Krisenpläne
sind auf der Homepage des BMGF abrufbar.

Die österreichischen Gesundheits- und Veterinärbehörden sind daher im
internationalen Vergleich sowohl auf die Tierseuche Vogelgrippe als auch auf eine
mögliche Influenza Pandemie gut vorbereitet.

Darüber hinaus sind humane Fälle von Vogelgrippe (H5N1) bisher nur bei
Menschen in SO-Asien aufgetreten, welche in sehr engem Kontakt mit Geflügel
lebten; es gab jedoch keine nachgewiesene Übertragung von Mensch zu Mensch.
Das ECDC (=Europäisches Zentrum für Seuchenkontrolle,
http://www.ecdc.eu.int/) beschreibt in einer aktuellen Stellungnahme das Risiko
von humanen Infektionen in Europa als „sehr gering".

Generell möchte ich auf die Homepage des BMGF verweisen, die nicht nur die
Krisenpläne bereit hält, sondern auch alle wesentlichen Informationen für
Zielgruppen und die breite Bevölkerung, die von meinem Haus in den letzten
Wochen und Monaten aufbereitet wurden.


Was die Tierseuche Vogelgrippe betrifft, darf ich auf die Verordnung zur
Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest (BGBl.
II Nr. 348/2005 vom
21. Oktober 2005) hinweisen, die bis zum 15. Dezember eine Stallpflicht für
Geflügel vorgesehen hatte. Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zu
den Fragen 9 bis 13.

Frage 4:

Mein Ressort hat - wie die meisten Gesundheitsministerien in den EU-Ländern -
sowohl mit dem Hersteller von Neuraminidasehemmern als auch mit Herstellern
eines zukünftigen, im Anlassfall zu produzierenden Pandemieimpfstoffes sowohl
„Letters of Intent" als auch bereits konkrete Rahmenverträge zum Ankauf der
notwendigen Medikamente oder Impfstoffe abgeschlossen. Damit sind für
Österreich die entsprechenden Lieferungen gesichert und es wird in den nächsten
Monaten ein Lager von Neuraminidasehemmern angelegt werden. Die ersten
Einlagerungen sind bereits Ende September 2005 erfolgt. In Österreich sind
bereits rund 700.000 Treatments mit Neuraminidasehemmern verfügbar; für
weitere 3,5 Mio liegen garantierte Liefertermine vor. Insgesamt werden in
Österreich bis Anfang 2007 rund 4,5 Millionen Treatments mit
Neuraminidasehemmern bereit stehen. Österreich ist damit eines der ganz
wenigen Länder, das sowohl eine ausreichende Menge für die Therapie als auch -
bis zum Vorhandensein eines Impfstoffes - für die Prophylaxe der medizinischen
Schlüsselkräfte bereit haben wird.

Frage 5:

Die endgültigen Kosten können derzeit nicht genau beziffert werden. Als
Käufer/innen und Besteller/innen treten Bund, Länder, Gemeinden,
Sozialversicherungen und Betriebe der Grundversorgung auf, die jeweils die
Kosten für ihren Bereich gesondert tragen. Damit tragen die Kosten für die
Vorbereitung gegen eine mögliche Influenza Pandemie alle beteiligten
Käufer/innen und Abrufer/innen gemeinsam, um die budgetären Belastungen
auch gemeinsam zu teilen.

Frage 6:

Durch den Standort eines internationalen Impfstoffherstellers in Österreich, der
ein neues Verfahren der Vero-Celltechnik entwickelt hat, kann der österreichische
Bedarf an Pandemie-Impfstoff im Land selber gedeckt werden. Zur
Beantwortungsfrist dieser parlamentarischen Anfrage laufen gerade die
detaillierten vertraglichen Vorbereitungen zwischen der Repubklik Österreich und
dem Unternehmen, wodurch um Verständnis gebeten wird, über den vollen
Umfang der Kosten keine präzisen Antworten geben zu können.

Frage 7:

Abgesehen von der Antwort auf die Frage 6 leistet Österreich seinen Beitrag
durch den EU-Forschungsbeitrag.

Frage 8:

Anhand des seitens des Bundes herausgegebenen Pandemieplanes erstellten
bzw. erstellen die Länder jeweils für ihre Bereiche Durchführungspläne, in denen
die genauen Ressourcenplanungen und Festlegungen erfolgen. Eine endgültige
Kostenschätzung ist noch nicht möglich.


Frage 9:

EU-weit werden Erhebungen zu Hausgeflügel- und Wildvögelbeständen bereits
seit dem Jahr 2003 durchgeführt. Bislang wurde in Österreich im Rahmen dieser
Programme kein positiver Fall festgestellt.

Die Pläne für die Durchführung der aktuellen Probennahme im Jahr 2005 wurden
bereits mit GZ 74600/0267-IV/B/8/2005 in den Amtlichen Veterinärnachrichten
Nr. 09c/September 2005 vom 04. November 2005 kundgemacht und können
ebenfalls der Homepage des BMGF www.bmgf.qv.at entnommen werden.

Von 60 Legehühnerbetrieben und 80 Putenbetrieben werden jeweils je 10 Blut-
proben gezogen. Von 41 Gänsebetrieben und zwei Entenbetrieben werden je
40 Proben untersucht. Ebenfalls sind fünf Straußen betriebe mit je 10 Blutproben
im Programm vorgesehen.

Für das Wildvogelprogramm sieht das nationale EU-Programm die Probennahme
bei Wildvögeln, speziell Zugvögeln, vor. Als Orte der Probennahme für die
Wildvögel wurden unter Einbeziehung von Expert/innen 28 Stellen um den
Neusiedlersee, zwei Stellen in Wien (Schönbrunn und Baumgartner Höhe) und
das Bodensee-Gebiet ausgewählt.

Die Ergebnisse werden aller Voraussicht nach als Gesamtbericht von der Europä-
ischen Kommission veröffentlicht und auch in benötigten nationalen Statistiken
angeführt.

Bei Gefahr in Verzug werden seitens meines Ressorts selbstverständlich alle
notwendigen Schritte, welche auch den Informationsfluss betreffen, eingeleitet.

Hinzuweisen ist noch auf die Verordnung BGBl. II Nr. 348/2005 vom 21. Oktober
2005, in welcher die Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der
Geflügelpest festgelegt wurden. In der Verordnung ist nicht nur unter anderem
die Registrierung der Geflügelhalter/innen und Halter/innen anderer Vögel sowie
die Art der Tierhaltung, sondern auch das Verhalten beim Auffinden toter
Wasservögel oder die Untersuchung von Laufvögeln geregelt.

Frage 10:

Da die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel oder andere Vögel von
Expert/innen unterschiedlich, jedoch grundsätzlich als Gefahrenquelle in jedem
Fall eingeschätzt wird, hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, wo-
nach die Mitgliedstaaten auf Grund der Risikolage Vorsichtsmaßnahmen treffen
sollen. Auf Grund der Empfehlungen der AGES habe ich mich zu der bereits
genannten Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest
entschlossen.

Frage 11:

Die Maßnahmen sind in der Verordnung BGBl. II Nr. 348/2005 festgelegt. Im
Wesentlichen wird eine Meldepflicht für die Geflügel- und Vogelhaltungen
statuiert, sodass Gefahrenpotenziale der Behörde jedenfalls bekannt zu geben
sind. Weiters wurden Geflügelhalter/innen während der Zeit des Wildvogel-
Überflugs verpflichtet, wie Haustiere gehaltenes Geflügel und andere Vögel bis
15. Dezember dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen
Haltungsvorrichtungen so zu halten, dass der Kontakt mit Wildvögeln und deren


Kot hintangehalten wird. Ebenso werden Veranstaltungen, bei denen Vögel
jeglicher Art getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, in diesem Zeitraum
untersagt, um auch indirekte Kontakte mit dem Erreger zu vermeiden.

Frage 12:

Das Verfahren zur Erlassung von Einfuhrverboten und Verkehrsbeschränkungen
aus Drittstaaten in das Gebiet der Gemeinschaft ist im Gemeinschaftsrecht
vollständig harmonisiert und streng geregelt.

Die Kommission erlässt je nach Seuchenlage laufend Entscheidungen hinsichtlich
Einfuhrverboten und Verkehrsbeschränkungen, die auch laufend aktualisiert
werden.

Die Maßnahmen und Beschränkungen umfassen:

-         lebendes Geflügel, Laufvögel, Zuchtfederwild, Wildgeflügel und andere
Vögel, Bruteier

-         frisches Fleisch von Geflügel, Laufvögeln, Zuchtfederwild und Wildgeflügel

-         Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die Fleisch der genannten
Arten enthalten oder daraus hergestellt wurden (ausgenommen
ausreichend erhitzte Produkte)

-         rohes Heimtierfutter und unbehandelte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse,
die Teile jeglicher Art der genannten Arten enthalten

-         Konsumeier

-         unbehandelte Jagdtrophäen von Vögeln jeder Art und unbehandelte
Federn und Federteile.

Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen
Anfrage eine Reihe von Entwürfen der Kommission zu weiteren Beschränkungen
in Arbeit, die generelle Restriktionen für den Reiseverkehr und für den Dritt-
staatenimport von Vögeln vorsehen.

Ebenfalls zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage waren
Verkehrsbeschränkungen und Einfuhrverbote durch Entscheidungen der Kommis-
sion gegenüber einer Reihe von Drittstaaten in Kraft, u.a. eine Reihe von Staaten
in Südostasien, Russland, Kasachstan, Rumänien und Kroatien.
Derartige Sperren werden von den zuständigen österreichischen Behörden, vor
allem dem grenztierärztlichen Dienst und den Zollorganen, jeweils sofort zur
Anwendung gebracht.

Weiters wurde an den Flughäfen die Information für Reisende verstärkt.

Frage 13:

Grundsätzlich betrachtet obliegt die Vorsorge des an der Seuchenbekämpfung
beteiligten Personenkreises den Landeshauptleuten, die mit Erlass meines
Ressorts auch darauf hingewiesen wurden. Daneben hat aber sowohl das BMGF,
als auch einzelne Landesbehörden und Geflügelbetriebe antivirale Medikamente
für die Mitarbeiterinnen und Mitrarbeiter in der Seuchenbekämpfung für Therapie
und Prophylaxe eingelagert.

Wie jedes infektiöse Material unterliegen auch verendete bzw. getötete Tier-
körper, deren Produkte und anderes Material, das Träger von Viren sein könnte,
den Bestimmungen des Österreichischen Tierseuchengesetzes.


Es ist - im Falle von Futter, Einstreu, Mist, Dünger, Geräten usw. - am Gehöft zu
desinfizieren und - im Falle von Tierkadavern - seuchensicher in der Tierkörper-
verwertungsanstalt zu entsorgen.

Um diese Aufgaben auch optimal zu erfüllen, wurde im Oktober 2005 von
meinem Haus eine Krisenübung der Veterinärbehörden durchgeführt.

Frage 14:

Der Pandemieplan beinhaltet eine Information für die Bevölkerung, in der die
Basishygienemaßnahmen beschrieben werden (S 59-60). Diese Informationen
können der Bevölkerung im Anlassfall in jeder beliebigen Form noch leichter
zugänglich gemacht werden (z.B. Hotlines etc.). Derzeit sind der Pandemieplan
und zahlreiche andere Informationsblätter auf der Homepage des BMGF
veröffentlicht bzw. liegen bei den verschiedensten beteiligten Stellen auf. Um
eine möglichst informierte mediale Berichterstattung sicherzustellen hat das
BMGF zwei gut besuchte Medienseminare für Journalistinnen und Journalisten in
Salzburg und Wien veranstaltet.

Frage 15:

Im Jahr 2004 wurde mit BGBl. II Nr. 324/2004 eine Expertenlnnengruppe Tier-
seuchenbekämpfung durch mein Ressort eingerichtet. Diese Expertlnnenen-
gruppe hat „im Rahmen ihres Wirkungsbereiches die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen hinsichtlich der Planung von Maßnahmen zur
Bekämpfung von Tierseuchen zu beraten sowie im Falle eines Tierseuchenaus-
bruches auch bei der Durchführung dieser Maßnahmen zu unterstützen".

Im Rahmen der Tierseuchenexpertlnnenengruppe wurden drei Task Force
Gruppen eingerichtet, wobei sich eine der Bekämpfung der Geflügelpest widmet.
Die Task Force Gruppe kann bei Bedarf auch Expert/innen einladen. Es fanden
bereits mehrere Sitzungen unter Beteiligung des BMGF, BMLFUW, der AGES, der
Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Vertreter/innen der
Bundesländer statt.

Die Zusammenarbeit der Behörden wird auch in Tierseuchen-Übungen (zuletzt
fand im Oktober 2005 eine Geflügelpest-Übung statt) gefördert.

An der Erstellung des Bundes-Pandemieplanes waren von Anfang an die Länder
durch ihre Landessanitätsdirektoren beteiligt.

Derzeit finden monatlich Koordinationssitzungen zwischen meinem Ressort, den
anderen Ministerien und den einschlägigen Landesbehörden statt.

Der Pandemie-Krisenstab, welcher aus dem Krisenstab meines Ressorts, den
Leiterinnen und Leitern der Krisenstäbe in den Ländern sowie den einschlägigen
Expert/innen (Virologie, Krankenhaushygiene, Epidemiologie, Influenza-
Referenzzentralen...) besteht, hält monatliche Koordinierungssitzungen ab.

Frage 16:

Derzeit finden im Rat der Europäischen Union Beratungen über eine neue Richt-
linie zur Bekämpfung der Geflügelpest statt. Diese Ratsarbeitsgruppe diskutiert
den Entwurf der Kommission und bis Ende 2005 soll eine neue Richtlinie ver-
abschiedet werden. Eine Vertreterin meines Ressorts nimmt regelmäßig an
diesen Sitzungen teil und vertritt die österreichischen Interessen unter


Bedachtnahme auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus
bemühe ich mich persönlich, dass die Regierungen (Gesundheitsminister/innen)
der 25 EU-MS gegenüber dem teilweise aggressiven Auftreten einzelner
Pharmaunternehmer/innen gemeinsam vorgehen und gemeinsam die
Verantwortung zur Sicherstellung der Interessen der europäischen Bevölkerung
wahrnehmen. Eines dieser Themen ist z.B. die Implementierung eines
Umwälzplans für die Bevorratungslager, damit die Ablaufzeiten der Medikamente
möglichst lange aufgeschoben werden können.

Frage 17:

Reisende werden über die Homepage meines Ressorts informiert, wie sie dazu
beitragen können, dass die Geflügelpest nicht in die österreichischen Geflügel-
bestände eingeschleppt wird. Wenn erforderlich, werden außerdem Presse-
erklärungen abgegeben. Darüber hinaus liegt an den Grenzkontrollstellen an
speziellen strategisch gewählten Punkten („Info-Points") entsprechendes
Informationsmaterial für die Reisenden auf.

Die seitens des BMaA herausgegebenen Reiseinformationen werden laufend in
Absprache mit meinem Ressort aktualisiert und sind unter www.bmaa.gv.at
abzurufen.

Auch ist mit den Flughäfen vorbesprochen, bei Bedarf in ähnlicher Form wie bei
der SARS-Krise Flugblätter sowohl für die Ausreise als auch für die Einreise in
Krisenländer aufzulegen bzw in den Flugzeugen zu verteilen.

Fragen 18 und 19:

In einer durch die WHO in der Zeit vom 7. - 9.11.05 in Genf einberufenen
Koordinierungssitzung, an der auch die EU teilgenommen hat, wurden
Unterstützungsmaßnahmen ausgearbeitet und im Anschluss ihre Finanzierung
diskutiert; im Übrigen gibt es seitens der EU immer wieder den Aufruf zur
Solidarität. Im Jänner 2006 wird in Peking eine weltweite Konferenz zur
Finanzierung von Maßnahmen gegen die Vogelgrippe veranstaltet. Ziel ist es, in
den betroffenen Seuchengebieten in Asien und Afrika alles zu unternehmen, was
dazu beitragen kann, eine Mutation des Virus H5N1 zu verhindern.