3519/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0138-I/3/2005
Wien, am 16.Dezember 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3580/J der Abgeordneten Mag. Christine
Lapp und GenossInnen wie folgt:
Frage
1:
Die
Vollziehung von Punkt 3 Abs. 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes liegt
nicht in meinem Kompetenzbereich. Ich darf deshalb auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 3576/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Frage
2:
In
meinem Ressort ist nicht beabsichtigt, Leiharbeitskräfte für die Vorbereitung
und Durchführung der EU-Präsidentschaft zu verwenden.
Frage
3:
Ich
bin der Ansicht, dass behinderten Menschen ein dauerhafter Arbeitsplatz geboten
werden soll. Die für die EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aber nur befristet verwendet werden. Es
wurde daher das Vorliegen einer Behinderung nicht als vorrangiges Kriterium bei
der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin