3519/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0138-I/3/2005

Wien, am 16.Dezember 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3580/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Vollziehung von Punkt 3 Abs. 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes liegt nicht in meinem Kompetenzbereich. Ich darf deshalb auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3576/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Frage 2:

In meinem Ressort ist nicht beabsichtigt, Leiharbeitskräfte für die Vorbereitung und Durchführung der EU-Präsidentschaft zu verwenden.

 

Frage 3:

Ich bin der Ansicht, dass behinderten Menschen ein dauerhafter Arbeitsplatz geboten werden soll. Die für die EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aber nur befristet verwendet werden. Es wurde daher das Vorliegen einer Behinderung nicht als vorrangiges Kriterium bei der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin