3529/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 10. November 2005
unter der Nummer 3599/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „mangelnde UN-Erdbebenopferhilfe für
Pakistan" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Pakistan
liegt in einer der Schwerpunktregionen der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Durch das Erdbeben wurden zwei von der OEZA
geförderte Projekte schwer zerstört. Es handelt
sich hierbei um die Augenklinik von "Licht für
die Welt" in Battagram sowie ein multisektorales Projekt im
Siran-Tal, welches in
unmittelbarer Nähe des Epizentrums liegt.
Österreich hat aus diesem Grund seine
Hilfe für Pakistan zunächst ausschließlich bilateral
abgewickelt. Im Wege der Austrian Development Agency (ADA) wurden am 10.
Oktober
EUR 200.000,-- für Nothilfe- und
Wiederinstandsetzungsmaßnahmen für diese Projekte zur
Verfügung gestellt. Zu dem von Ihnen zitierten Medienbericht
ist daher klarzustellen, dass
durch den Weg der
bilateralen Hilfe zunächst keine Finanzierungszusagen an die UNO
gemacht wurden.
Weiters
haben das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundesministerium für
Landesverteidigung unmittelbar nach der
Katastrophe Hilfe für Pakistan geleistet. Das
Bundesministerium für Inneres hat Katastrophenhilfe im Ausmaß von
insgesamt
EUR 200.000,-- bereitgestellt; die Hilfslieferungen kamen insbesondere dem
schwer
zerstörten SOS Kinderdorf in Muzzafarabad zugute.
Das BMLV hat wenige Tage nach der Erdbebenkatastrophe
vier Wasseraufbereitungsanlagen
zur Verfügung
gestellt, die von zunächst 65 österreichischen SoldatInnen nach Pakistan
begleitet und vor Ort betrieben wurden. Der ursprünglich auf vier Wochen
anberaumte
Einsatz wurde bis zum 13. Dezember verlängert. Insgesamt versorgte das
Kontingent der
AFDRU (Austrian Forces Disaster Relief Unit) an die 40.000 Menschen 47 Tage
lang mit
Trinkwasser. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Landesverteidigung
aufgrund einer
direkten Anfrage von pakistanischer Seite nicht mehr benötigte
Ausrüstungsgegenstände
einem privaten Hilfsflug beigegeben (u.a. Felddecken, Feldzelte und Öfen), die
der
Unterstützung der Errichtung von Lagern für die betroffene Bevölkerung dienen.
Aufgrund der humanitären Notwendigkeiten und in
Anbetracht des Ausmaßes der Zerstörung
hat die
Bundesregierung am 22. November 2005 auf meinen Antrag hin die Bereitstellung
von zusätzlich EUR 1 Mio. im Wege der ADA
für die Erdbebenopfer in Pakistan beschlossen.
Davon wurden EUR 400.000,-- zur Unterstützung der Operation "Winter
Race" verwendet,
welche im Kontext des Notaufrufs der Vereinten Nationen ("South Asia Flash
Appeal 2005 -
Earthquake" vom 11. Oktober 2005) in Kooperation zwischen der
International Organisation
for Migration (IOM), dem UN Joint Logistics Centre (UNJLC), dem UN Humanitarian
Air
Service (UNHAS) und dem pakistanischen Militär erfolgt. Ziel ist die Versorgung
von
1380 Familien in schwer zugänglichen Gebirgsregionen mit Materialen, mit denen
beschädigte Unterkünfte winterfest gemacht
werden können. Weitere EUR 200.000,-- werden
zur Fortführung der Winterhilfe in den OZEA-Projektgebieten aufgewendet,
die restlichen
EUR 400.000,-- stehen für die Abwicklung von
Hilfsmaßnahmen über das Internationale Rote
Kreuz zur Verfügung.
Zu Frage 4:
Österreich
kommt seiner Verpflichtung zur internationalen Solidarität nach und hat
Pakistan
aus Anlass der Erdbebenkatastrophe in dem
von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs bis dato
Hilfsleistungen im Ausmaß von EUR 3.581.074,40 zur Verfügung gestellt. Mit
Ausnahme der
oben erwähnten EUR 400.000, die in den Notaufruf der Vereinten Nationen
geflossen sind,
wurde die Hilfe bilateral abgewickelt.
Die Nationalfeiertagsparade betrifft keinen Gegenstand
der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.