3529/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 10. November 2005 unter der Nummer 3599/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „mangelnde UN-Erdbebenopferhilfe für
Pakistan" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Pakistan liegt in einer der Schwerpunktregionen der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Durch das Erdbeben wurden zwei von der OEZA
geförderte Projekte schwer zerstört. Es handelt sich hierbei um die Augenklinik von "Licht für
die Welt" in Battagram sowie ein multisektorales Projekt im Siran-Tal, welches in
unmittelbarer Nähe des Epizentrums liegt.

Österreich hat aus diesem Grund seine Hilfe für Pakistan zunächst ausschließlich bilateral
abgewickelt. Im Wege der Austrian Development Agency (ADA) wurden am 10. Oktober
EUR 200.000,-- für Nothilfe- und Wiederinstandsetzungsmaßnahmen für diese Projekte zur


Verfügung gestellt. Zu dem von Ihnen zitierten Medienbericht ist daher klarzustellen, dass
durch den Weg der bilateralen Hilfe zunächst keine Finanzierungszusagen an die UNO
gemacht wurden.

Weiters haben das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundesministerium für
Landesverteidigung unmittelbar nach der Katastrophe Hilfe für Pakistan geleistet. Das
Bundesministerium für Inneres hat Katastrophenhilfe im Ausmaß von insgesamt
EUR 200.000,-- bereitgestellt; die Hilfslieferungen kamen insbesondere dem schwer
zerstörten SOS Kinderdorf in Muzzafarabad zugute.

Das BMLV hat wenige Tage nach der Erdbebenkatastrophe vier Wasseraufbereitungsanlagen
zur Verfügung gestellt, die von zunächst 65 österreichischen SoldatInnen nach Pakistan
begleitet und vor Ort betrieben wurden. Der ursprünglich auf vier Wochen anberaumte
Einsatz wurde bis zum 13. Dezember verlängert. Insgesamt versorgte das Kontingent der
AFDRU (Austrian Forces Disaster Relief Unit) an die 40.000 Menschen 47 Tage lang mit
Trinkwasser. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Landesverteidigung aufgrund einer
direkten Anfrage von pakistanischer Seite nicht mehr benötigte Ausrüstungsgegenstände
einem privaten Hilfsflug beigegeben (u.a. Felddecken, Feldzelte und Öfen), die der
Unterstützung der Errichtung von Lagern für die betroffene Bevölkerung dienen.

Aufgrund der humanitären Notwendigkeiten und in Anbetracht des Ausmaßes der Zerstörung
hat die Bundesregierung am 22. November 2005 auf meinen Antrag hin die Bereitstellung
von zusätzlich EUR 1 Mio. im Wege der ADA für die Erdbebenopfer in Pakistan beschlossen.
Davon wurden EUR 400.000,-- zur Unterstützung der Operation "Winter Race" verwendet,
welche im Kontext des Notaufrufs der Vereinten Nationen ("South Asia Flash Appeal 2005 -
Earthquake" vom 11. Oktober 2005) in Kooperation zwischen der International Organisation
for Migration (IOM), dem UN Joint Logistics Centre (UNJLC), dem UN Humanitarian Air
Service (UNHAS) und dem pakistanischen Militär erfolgt. Ziel ist die Versorgung von
1380 Familien in schwer zugänglichen Gebirgsregionen mit Materialen, mit denen
beschädigte Unterkünfte winterfest gemacht werden können. Weitere EUR 200.000,-- werden
zur Fortführung der Winterhilfe in den OZEA-Projektgebieten aufgewendet, die restlichen
EUR 400.000,-- stehen für die Abwicklung von Hilfsmaßnahmen über das Internationale Rote
Kreuz zur Verfügung.


Zu Frage 4:

Österreich kommt seiner Verpflichtung zur internationalen Solidarität nach und hat Pakistan
aus Anlass der Erdbebenkatastrophe in dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs bis dato
Hilfsleistungen im Ausmaß von EUR 3.581.074,40 zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der
oben erwähnten EUR 400.000, die in den Notaufruf der Vereinten Nationen geflossen sind,
wurde die Hilfe bilateral abgewickelt.

Die Nationalfeiertagsparade betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.