3531/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: BMI-LR2220/0170-II/1/b/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
1017 Wien
Wien, am
2005
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Stoistis, Freundinnen und Freunde haben am
08.11.2005 unter der Zahl 3591/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend
„Hungerstreik-Merkblatt“
gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
zu
Frage 1
Ja;
zu
den Fragen 2, 3 und 4
Menschen,
die in Hungerstreik treten, werden dem Amtsarzt zur medizinischen Untersuchung
vorgeführt; dieser hat das medizinisch Gebotene festzustellen und die
Betroffenen auf die
gesundheitlichen Gefahren der Verweigerung einer Nahrungs- bzw.
Flüssigkeitsaufnahme, erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Dolmetschers
aufmerksam zu machen und dabei das standardisierte „Hungerstreikmerkblatt“
auszuhändigen.
Dazu
ist anzumerken, dass Amtsärzte ausdrücklich auf die medizinischen Aspekte und
die nicht unbeträchtlichen Risiken einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme
hinweisen.
Überdies werden die Betroffenen laufend durch geschultes Personal,
Sanitäter und die Schubhafbetreuungsorganisation betreut.
zu
Frage 5
Die
Schubhaftbedingungen werden laufend verbessert; in diesem Zusammenhang darf
u.a. auf die Novellierung der Anhalteordnung, die laufende Umsetzung von
„Offenen Stationen“ bzw. Stationen mit Zellentüröffnungen, den Verzicht auf
Disziplinierungsmaßnahmen, den permanenter Dialog mit den Menschrechtsbeirat
und den NGO`s, hingewiesen werden.
zu
Frage 6
In
den Polizeianhaltezentren wird den Betroffenen weiterhin von den Amtsärzten, im
Rahmen der persönlichen Aufklärung über die Schädlichkeit von Hungerstreiks,
das „Hungerstreik-Merkblatt“ nachweislich ausgegeben.