3531/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

GZ: BMI-LR2220/0170-II/1/b/2005

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas KHOL

 

1017 Wien

 

 

 

 

 

                       

 

 

 

 

Wien, am                    2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Stoistis, Freundinnen und Freunde haben am 08.11.2005 unter der Zahl 3591/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend

„Hungerstreik-Merkblatt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

zu Frage 1

Ja;

 

zu den Fragen 2, 3 und 4

Menschen, die in Hungerstreik treten, werden dem Amtsarzt zur medizinischen Untersuchung vorgeführt; dieser hat das medizinisch Gebotene festzustellen und die Betroffenen auf die  gesundheitlichen Gefahren der Verweigerung einer Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsaufnahme, erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Dolmetschers aufmerksam zu machen und dabei das standardisierte „Hungerstreikmerkblatt“ auszuhändigen.

Dazu ist anzumerken, dass Amtsärzte ausdrücklich auf die medizinischen Aspekte und die nicht unbeträchtlichen Risiken einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme hinweisen.     Überdies werden die Betroffenen laufend durch geschultes Personal, Sanitäter und die Schubhafbetreuungsorganisation betreut.

 

 

zu Frage 5

Die Schubhaftbedingungen werden laufend verbessert; in diesem Zusammenhang darf u.a. auf die Novellierung der Anhalteordnung, die laufende Umsetzung von „Offenen Stationen“ bzw. Stationen mit Zellentüröffnungen, den Verzicht auf Disziplinierungsmaßnahmen, den permanenter Dialog mit den Menschrechtsbeirat und den NGO`s, hingewiesen werden.

 

zu Frage 6

In den Polizeianhaltezentren wird den Betroffenen weiterhin von den Amtsärzten, im Rahmen der persönlichen Aufklärung über die Schädlichkeit von Hungerstreiks, das „Hungerstreik-Merkblatt“ nachweislich ausgegeben.