3532/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Univ.Prof.Dr.
Andreas Khol
Parlament
A-1017 Wien
GZ:16.100/657-II/BK/5/05
Wien,
am
Dezember 2005
Die
Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits und FreundInnen und Freunde
haben am 10. November 2005 unter der Nr. 3601/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Operation Spring“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
bis 4
Das Büro 5.4
im Bundeskriminalamt verfügt über kein eigenes Budget.
Zu den
Fragen 5 bis 8
Die
Abteilung II/16 in der Gruppe Kriminalpolizei verfügte ebenfalls über kein eigenes Budget.
Zu den
Fragen 9 und 10
§ 22 Absatz
1 Z 5 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) überantwortet den Sicherheitsbehörden den
Schutz bestimmter Menschen (Zeugen), die über einen gefährlichen Angriff oder
eine kriminelle Verbindung Auskunft erteilen können und deshalb besonders
gefährdet sind.
Durch die
Aussagebereitschaft der Personen, die in einem ordentlichen österreichischen
Gerichtsverfahren aussagen, sind diese Zeugen in ihrem Leben und ihrer
Gesundheit ernstlich und erheblich gefährdet. Die Sicherheitsbehörden haben
daher – unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes – jegliche
Informationsweitergabe der Schutzpersonen betreffende Daten zu unterlassen. Es
wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer inhaltlichen Beantwortung
Abstand genommen wird.