3532/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof.Dr. Andreas Khol

Parlament

A-1017 Wien

 

 

GZ:16.100/657-II/BK/5/05

 

 

Wien, am      Dezember 2005

 

 

Die Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits und FreundInnen und Freunde haben am 10. November 2005 unter der Nr. 3601/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Operation Spring“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

Zu Frage 1 bis 4

 

Das Büro 5.4 im Bundeskriminalamt verfügt über kein eigenes Budget.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 8

 

Die Abteilung II/16 in der Gruppe Kriminalpolizei verfügte ebenfalls  über kein eigenes Budget.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10

 

§ 22 Absatz 1 Z 5 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) überantwortet den Sicherheitsbehörden den Schutz bestimmter Menschen (Zeugen), die über einen gefährlichen Angriff oder eine kriminelle Verbindung Auskunft erteilen können und deshalb besonders gefährdet sind.

 

Durch die Aussagebereitschaft der Personen, die in einem ordentlichen österreichischen Gerichtsverfahren aussagen, sind diese Zeugen in ihrem Leben und ihrer Gesundheit ernstlich und erheblich gefährdet. Die Sicherheitsbehörden haben daher – unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes – jegliche Informationsweitergabe der Schutzpersonen betreffende Daten zu unterlassen. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand genommen wird.