3533/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0092-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3582/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Justiz ist seit jeher bemüht, die Vorgaben auf Grund des Behinderteneinstellungsgesetzes im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zu erfüllen. Wie zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Zl. 3007/J-NR/2005, erläutert wurde, lassen die Aufgabenstellungen und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, die Beschäftigung begünstigter Behinderter nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang zu.

Die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz nimmt aus Anlass der EU-Präsidentschaft Österreichs im ersten Halbjahr 2006 in einem vergleichsweise geringen Umfang zusätzliche Arbeitskapazitäten in Anspruch, die sich zum überwiegenden Teil aus dem Bereich der Gerichte rekrutieren. Diese Maßnahmen wirken sich auf den Anteil behinderter Personen im Bereich des Justizressorts praktisch nicht aus.

. Dezember 2005

(Maga. Karin Gastinger)