3536/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn |
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Präsidenten des Nationalrates |
(5-fach) |
Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSG-10001/0256-I/A/4/2005 |
Wien,
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3585/J der Abgeordneten Mag.
Christine Lapp und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung des
Herrn Bundeskanzlers zu Frage 1 der gleich lautend an ihn gerichteten Anfrage
Nr. 3576/J, da gemäß Z 6 der Anlage 2 A zu § 2
Bundesministeriengesetz 1986 die Zuständigkeit betreffend den „Stellenplan des
Bundes“ dem Bundeskanzleramt zufällt.
Frage 2:
In meinem Ministerium ist nicht
beabsichtigt Leiharbeitskräfte einzustellen.
Frage 3:
In meinem Ministerium werden unabhängig
von einer EU‑Präsidentschaft viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit
Behinderungen beschäftigt und auch immer wieder aufgenommen. Das Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat die
Einstellungspflicht gemäß dem Behinderten-einstellungsgesetz derzeit um 320
übererfüllt. Grundsätzlich besteht mein Interesse jedoch darin, behinderten
Menschen eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten; daher habe ich
für die befristete Tätigkeit im Zusammenhang mit der EU‑Präsidentschaft bzw.
der EU‑Troika keine behinderten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen eingestellt.
Mit
freundlichen Grüßen