3536/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0256-I/A/4/2005

Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3585/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Ich verweise auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu Frage 1 der gleich lautend an ihn gerichteten Anfrage Nr. 3576/J, da gemäß Z 6 der Anlage 2 A zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die Zuständigkeit betreffend den „Stellenplan des Bundes“ dem Bundeskanzleramt zufällt.

 

Frage 2:

 

In meinem Ministerium ist nicht beabsichtigt Leiharbeitskräfte einzustellen.

 

Frage 3:

 

In meinem Ministerium werden unabhängig von einer EU‑Präsidentschaft viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen beschäftigt und auch immer wieder aufgenommen. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat die Einstellungspflicht gemäß dem Behinderten-einstellungsgesetz derzeit um 320 übererfüllt. Grundsätzlich besteht mein Interesse jedoch darin, behinderten Menschen eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten; daher habe ich für die befristete Tätigkeit im Zusammenhang mit der EU‑Präsidentschaft bzw. der EU‑Troika keine behinderten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen eingestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen