3538/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.01.2006
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051
GZ: 4013/22/1-II/BVT/1/05
Wien, am Dezember 2005
Die Abgeordneten Parnigoni, Krainer und GenossInnen haben am 18. November 2005 unter der Nummer 3637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „‘Tierschutzpassagen‘ im Verfassungsschutzbericht 2005“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Unter „Militantem Tierschutz“ sind ausschließlich Aktivitäten zu
verstehen, die sich außerhalb des Rechtsrahmens bewegen. In der Diktion des
Verfassungsschutzberichtes wird mit den Begriffen der „Tierrechtsbewegung“ bzw.
„Tierrechtsgruppe“ eine Abgrenzung zum allgemein anerkannten Tierschutz, der
innerhalb der Rechtsnormen ausgeübt wird, gezogen. Den gewonnen Erkenntnissen
zufolge, ziehen die im Verfassungsschutzbericht beschriebenen
„Tierrechtsgruppen“ selbst eine Grenze zu den aus ihrer Überzeugung zu
zurückhaltend bzw. zu einseitig agierenden Tierschutzorganisationen. Militante
Tierrechtsgruppen planen zur Umsetzung ihrer Vorstellungen zum Tierschutz
vorsätzlich und bewusst den Rechtsbruch in ihre Aktivitäten bis hin zur
Verwirklichung strafrechtlich relevanter Tatbestände ein.
Zu den Fragen 3 und 4
Da die Intention der österreichischen Sicherheitsbehörden keinesfalls
die allgemeine Kriminalisierung des Tierschutzes ist, werden die in der
Beantwortung der vorhergehenden Fragen gemachten Klarstellungen in geeigneter
Form Eingang in künftige Verfassungsschutzberichte finden, um eventuelle
Missverständnisse zu vermeiden.
Zu Frage 5
Es ist evident, dass es in den vergangenen Jahren diverse Verbindungen
und Kontakte zwischen der militanten Tierrechtsszene und der linksextremen
Szene gegeben hat.
Zu den Fragen 6 und 7
Der jährliche Verfassungsschutzbericht erscheint seit 1997. In allen
bisherigen Verfassungsschutzberichten wurde dem „Militanten Tierschutz“ ein
eigenes Kapitel gewidmet. Gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sind seitens der rund 200 in Österreich tätigen
Tierschutzorganisationen bis dato keine konkreten Befürchtungen geäußert
worden, dass die Behandlung der Militanten Tierschutzszene im
Verfassungsschutzbericht negative Auswirkungen auf das Sammeln von Spenden und
das Werben von Mitgliedern haben könnte. Im Übrigen darf auf die Beantwortung
zu den Fragen 3 und 4 verwiesen werden.