3539/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.01.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. November 2005 unter der Nr. 3576/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsident-
schaft gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Kontingent der im Allgemeinen Teil des Stellenplanes geschaffenen Behinder-
tenplanstellen (750) ist derzeit nahezu erschöpft.

Es wurde daher vereinbart, das Kontingent mit der nächsten Stellenplananpassung
im Dezember 2005 um weitere 200 Behindertenplanstellen zu erhöhen.

Eine Erhöhung des Kontingents erfolgt seit 1985 in unregelmäßigen Abständen.

Es wird getrachtet, gerade für die Beschäftigung Behinderter langfristig gesicherte
Arbeitsplätze einzurichten. Die Schaffung zusätzlicher Behindertenplanstellen nur für
die kurze Dauer der EU-Präsidentschaft erscheint daher nicht als erstrebenswert.

Zu Frage 2:

In meinem Ressort ist nicht beabsichtigt, Leiharbeitskräfte für die Vorbereitung und

Durchführung der EU-Präsidentschaft zu verwenden.

Zu Frage 3:

Da das Bundeskanzleramt bestrebt ist, behinderten Menschen einen dauerhaften Ar-
beitsplatz bieten zu können, die für die EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nur befristet verwendet werden, wurde das Vor-
liegen einer Behinderung nicht als vorrangiges Kriterium bei der Auswahl der Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter herangezogen.