3542/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.01.2006
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3579/J vom
4.
November 2005 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen,
betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-
Präsidentschaft,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Beschäftigung
behinderter Menschen hat in meinem Ressort einen sehr
hohen
Stellenwert. Die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht
übersteigt
im Bundesministerium für Finanzen weit das geforderte Ausmaß.
Es wird getrachtet, gerade für die Beschäftigung Behinderter langfristig
gesicherte
Arbeitsplätze einzurichten.
Zu 1.:
Die Frage 1. fällt in
die federführende Zuständigkeit des Herrn
Bundeskanzlers.
Daher verweise ich diesbezüglich auf die Anfrage-
beantwortung
zur Anfrage Nr. 3576/J des Herrn Bundeskanzlers.
Zu 2. und 3.:
In meinem Ressort ist generell nicht
beabsichtigt, Leiharbeitskräfte für die
Vorbereitung
und Durchführung der EU-Präsidentschaft zu verwenden. Die
für
die EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen im
Rahmen
von befristeten Sonderplanstellen aufgenommen.
Da mein Ressort, wie
bereits einleitend erwähnt, bestrebt ist behinderten
Menschen
einen dauerhaften Arbeitsplatz bieten zu können und die für die
EU-Präsidentschaft
zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aber nur befristet verwendet werden, wurde das Vorliegen einer Behinderung
nicht
als notwendiges bzw. vorrangiges Kriterium bei der Auswahl dieser
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter herangezogen. Davon abgesehen, sind
hinsichtlich
der öffentlich ausgeschriebenen EU-Sonderplanstellen keine
Bewerbungsschreiben von behinderten Menschen im Bundesministerium für
Finanzen
eingelangt.