3542/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3579/J vom
4. November 2005 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-
Präsidentschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Beschäftigung behinderter Menschen hat in meinem Ressort einen sehr
hohen Stellenwert. Die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht
übersteigt im Bundesministerium für Finanzen weit das geforderte Ausmaß.
Es wird getrachtet, gerade für die Beschäftigung Behinderter langfristig
gesicherte Arbeitsplätze einzurichten.


Zu 1.:

Die Frage 1. fällt in die federführende Zuständigkeit des Herrn
Bundeskanzlers. Daher verweise ich diesbezüglich auf die Anfrage-
beantwortung zur Anfrage Nr. 3576/J des Herrn Bundeskanzlers.

Zu 2. und 3.:

In meinem Ressort ist generell nicht beabsichtigt, Leiharbeitskräfte für die
Vorbereitung und Durchführung der EU-Präsidentschaft zu verwenden. Die
für die EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen im
Rahmen von befristeten Sonderplanstellen aufgenommen.

Da mein Ressort, wie bereits einleitend erwähnt, bestrebt ist behinderten
Menschen einen dauerhaften Arbeitsplatz bieten zu können und die für die
EU-Präsidentschaft zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aber nur befristet verwendet werden, wurde das Vorliegen einer Behinderung
nicht als notwendiges bzw. vorrangiges Kriterium bei der Auswahl dieser
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen. Davon abgesehen, sind
hinsichtlich der öffentlich ausgeschriebenen EU-Sonderplanstellen keine
Bewerbungsschreiben von behinderten Menschen im Bundesministerium für
Finanzen eingelangt.