3543/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.01.2006
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3588/J vom
4.
November 2006 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures und
GenossInnen,
betreffend "FPÖ - naher Makler Ernst Karl Plech wieder dick
im
Geschäft", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2
des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Strate-
gischen
Immobilienverwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH
(SIVBEG-EG), BGBl. I Nr. 92/2005, ist ein
Mitglied des Aufsichtsrates
der
Strategischen Immobilienverwertungs-, Beratungs- und Entwicklungs-
gesellschaft
mbH (SIVBEG) vom Bundesminister für Finanzen zu
nominieren.
Gemäß § 2 Abs. 6 des
genannten Bundesgesetzes kommt dem vom Bundes-
minister
für Finanzen nominierten Mitglied des Aufsichtsrates bei Veräuße-
rung
von Liegenschaften sowie bei Gründung und Veräußerung von Anteilen
bei
Tochtergesellschaften der SIVBEG ein Vetorecht zu, wobei dieses Mitglied
an
die Weisungen des Bundesministers für Finanzen gebunden ist.
Herr KR Ernst Karl Plech wurde vom
Bundesministerium für Finanzen zum
Mitglied
des Aufsichtsrates der SIVBEG nominiert und vom Bundes-
ministerium
für Landesverteidigung als Eigentümervertreter der SIVBEG in
den
Aufsichtsrat gewählt.
Grundsätzlich erfordert die Tätigkeit
in einem Aufsichtsrat fundierte fach-
liche Kenntnisse und langjährige Erfahrungen. Eine ideale Besetzung eines
Aufsichtsrates
liegt vor, wenn möglichst alle Unternehmensbereiche einer
Gesellschaft durch die unterschiedlichen Qualifikationen der Mitglieder des
Aufsichtsrates abgedeckt werden können. Über spezifische Fach- und
Branchenerfahrungen
kann jedoch nur jemand verfügen, der in der
jeweiligen
Branche tätig war und ist, was bedeutet, dass in Einzelfällen
berufliche Berührungspunkte der verschiedenen Tätigkeiten nicht aus-
schließbar
sind, was jedoch nicht zwangsläufig einen Interessenskonflikt
oder
eine Unvereinbarkeit zur Folge haben muss.
Herr KR Plech ist ein
in der Immobilienbranche langjährig erfolgreich tätiger
Immobilienexperte
und bringt sein hohes Fachwissen in die Funktion als
Aufsichtsratmitglied
der SIVBEG ein.
Um mögliche
Unvereinbarkeiten bzw. Interessenskollisionen von vornherein
auszuschließen,
wurde von Herrn KR Plech gegenüber dem Bundes-
ministerium
für Finanzen rechtsverbindlich für sich und alle Unternehmen,
an
denen er beteiligt ist oder auf die er sonst einen maßgeblichen Einfluss
ausübt, erklärt, weder für das Unternehmen SIVBEG noch für eine eventuell
als
Kaufbewerber auftretende Firma in seiner Eigenschaft als Makler tätig zu
werden.
Ebenso ausgeschlossen hat er für sich und alle Unternehmen, an
denen
er beteiligt ist oder auf die er sonst einen maßgeblichen Einfluss
ausübt,
die Erstellung von Gutachten oder Machbarkeitsstudien gegen
Honorar
sowohl für SIVBEG als auch für eventuelle Kaufinteressenten. Das
Vorgenannte gilt auch nach einer Beendigung seiner Aufsichtsrattätigkeit bei
der SIVBEG für jene Angelegenheiten,
mit denen der Aufsichtsrat der
SIVBEG
während seiner Organtätigkeit befasst war.
Durch diese rechtsverbindliche
Erklärung ist eine strikte Trennung der
beruflichen Tätigkeit von Herrn KR Plech und seiner Tätigkeit als
Aufsichtsratmitglied
der SIVBEG sichergestellt.
Zu 11. bis 13.:
Herr KR Plech war Kommissionsmitglied
bei der Ausschreibung eines
externen
Beraters beim Verkauf der Wohnbaugesellschaften des Bundes,
wofür
er keinerlei Honorare erhielt; darüber hinaus war bzw. ist Herr
KR
Plech für das Bundesministerium für Finanzen nicht beratend tätig und
erhielt daher auch keine Honorare.
Zu 14. bis 16.:
Herr KR Plech ist in keinen Gremien
des Bundesministeriums für Finanzen
vertreten;
er erhält daher diesbezüglich auch keinerlei Provisionen, Honorare
und/oder
Aufwandsentschädigungen. Weiters hat er keine Funktionen in
ausgegliederten
Unternehmen, bei denen das Bundesministerium für
Finanzen
die Anteilsverwaltung wahrnimmt.
Zu 17.:
Der SIVBEG obliegt gemäß § 2 Abs. 1 Z
1 SIVBEG-EG die Verwertung von im
Eigentum
des Bundes und in der Verwaltung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung
stehenden Liegenschaften über Auftrag des Bundes-
ministers
für Landesverteidigung im Namen und für Rechnung des Bundes
nach
wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen.
Da die tatsächlichen
Veräußerungen nicht durch mein Ressort erfolgen und
ich
es auch nicht für sinnvoll erachte, vor Beginn der Verkaufsgespräche
Erlöserwartungen bekannt zu geben, ersuche ich um Verständnis dafür,
dass
ich derzeit keine konkreten Zahlen nennen möchte.