3544/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3589/J vom
4. November 2005 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zum Zeitpunkt meiner Amtsübernahme stand das Finanzressort vor großen
Herausforderungen. Einerseits galt es den öffentlichen Haushalt nachhaltig
zu sanieren, den Standort Österreich wettbewerbsfähig zu machen und das
Wachstumspotenzial langfristig zu stärken. Auf der anderen Seite stellte sich
die Aufgabe, die österreichische Finanzverwaltung durch eine umfassende
Gesamtreform den heutigen Anforderungen entsprechend zu gestalten.

In beiden Bereichen haben sich die gesetzten Maßnahmen als großer Erfolg

erwiesen:

Die    wirtschaftspolitische    Strategie    der    Bundesregierung    brachte    den

Umschwung,                   Österreich                   weist                   eine                   überdurchschnittliche

Wachstumsperformance sowie eine sinkende Ausgaben- und Schuldenquote

auf.

Diese Bundesregierung hat die größte Steuerreform der zweiten Republik mit

einem Nettoentlastungsvolumen von 3 Mrd. Euro umgesetzt.


Insgesamt haben die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen 2002 und
2006 ein Gesamtvolumen von 5,3 Mrd. Euro und haben bis zu 1,4
Prozentpunkte zusätzliches Wachstum und die Sicherung von bis zu 63.000
Arbeitplätzen erreicht. Ganz im Gegensatz zu vorangegangenen
Regierungsperioden konnte eine nachhaltige Konsolidierung des öffentlichen
Haushaltes erreicht werden.

Innerhalb meines Ressorts umfasste der erforderliche Veränderungsprozess
nicht einzelne punktuelle Maßnahmen wie bei bisherigen
Veränderungsmaßnahmen, sondern eine tief greifende Reform der gesamten
Finanzverwaltung. Durch deren Umsetzung ist es gelungen, eine
serviceorientierte, kostengünstige, flexible und effiziente Organisation zu
schaffen, die die Aufgabe der Aufkommenssicherung optimal erfüllt und den
Anforderungen der Zukunft gewachsen ist. Die erfolgreich durchgeführte
Reform der Finanzverwaltung zeigt, dass effizienter Umgang mit
Steuergeldern und Servicequalität einander nicht ausschließen.

Im Bereich der Finanzämter ergibt sich aus der Reform eine Optimierung der
Abläufe und Strukturen innerhalb der Organisationseinheiten. Die
Einrichtung des Infocenters, die Verbesserung der telefonischen
Erreichbarkeit, die Einführung der elektronischen Abgabenerklärung, die
Nutzung von Synergien bei der Organisationsgestaltung sowie die Einführung
von Teamarbeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen unter Einbeziehung von
Home- und Teleworking seien hier als Beispiele genannt. Diese strukturellen
Änderungen erfordern auch eine Anpassung der Funktionalitäten bei der
Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung
unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit.


Zur optimalen Gestaltung der Arbeitsbedingungen dienen Standards wie
beispielsweise der Einbau von Sozialräumen inklusive Teeküchen, die
Schaffung von Stockwerks-Archivzonen zur Minimierung des
Schrankbedarfes in den Büros, die Berücksichtigung von Kühl- und
Sonnenblendsystemen sowie die Anschaffung von TFT-Bildschirmen,
strukturierten IKT-Verkabelungen und Neumöblierungen.
Durch eine angepasste Belegungsform in den Produktionsbüros werden die
Teamarbeit und die erforderliche Kommunikationsdichte unterstützt. Nicht
zuletzt ist dabei auch eine kostenoptimierte Nutzung der Räumlichkeiten
durch Vermeidung freier Büroflächen möglich.

Das gegenständliche Projekt sieht die räumliche Zusammenführung der
beiden Finanzämter Wien 2/20 und Wien 21/22 am bestehenden Standort
des FA Wien 21/22 in 1220 Wien, Dr. Adolf-Schärf-Platz 2, unter ersatzloser
Aufgabe des Standortes 1200 Wien, Traisengasse 5, vor. Mit dieser
Zusammenführung der beiden Ämter an einen gemeinsamen
Gebäudestandort werden wesentliche Schritte in Richtung der
angesprochenen reformbedingten Modernisierung von Bürostrukturen
gesetzt. Zudem ergeben sich noch zusätzliche Synergieeffekte. Die
Optimierung der Arbeitsabläufe wirkt sich nicht zuletzt positiv auf die
Mitarbeitermotivation und -Zufriedenheit aus.

Zur Umsetzung dieser Standortzusammenführung wurde ein Projektteam der
Geschäftsleitungen beider Finanzämter gebildet. In diesem Team ist das
Regionalmanagement Wien sowie die Personalvertretung beider Ämter
vertreten. Die rechts- und bauvorschriftenkonformen Pläne des durch die
Bundesimmobilien GesmbH (BIG) beauftragten Architekten wurden diesem
Gremium vorgestellt und von diesem für umsetzungsreif erkannt.
Einwendungen der Personalvertretung wurde - soweit im vertretbaren
Kostenrahmen - weitestgehend entsprochen.


Nun zu den konkreten Fragen:

Zu 1.:

Im Erdgeschoß des Gebäudes wird das gemeinsame Infocenter der beiden
Finanzämter untergebracht. Grundsätzlich sind jeweils zwei Stockwerke in
den Obergeschoßen für das Finanzamt Wien 21/22 und das Finanzamt Wien
2/20 vorgesehen.

Vor dem Rollout der Reform am 1. Juli 2005 waren die Bediensteten des
Finanzamtes Wien 21/22 über alle 4 Stockwerke zum Teil mit
Einzelplatzbelegung in Büros von 20 und mehr m2 untergebracht, wobei
jedoch zu berücksichtigen war, dass der gesamte Aktenbestand in den
Zimmer verstaut war (zukünftig wird die Unterbringung der Akten in
Stockwerks-Archiven erfolgen). Die von den Bediensteten des Finanzamtes
Wien 21/22 nicht benötigten Büroräumlichkeiten werden zukünftig von
Bediensteten des Finanzamtes Wien 2/20 benützt.

Zu 2.:

Durch die Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Finanzamtes Wien 2/20 in diesem Gebäude können nachhaltig die jährlichen
Mietaufwendungen für das Gebäude Traisengasse in Höhe von rund
400.000.-- Euro eingespart werden. Darüber hinaus sind durch den
Synergieeffekt des Betriebes zweier Finanzämter an einem Standort
(gemeinsames Infocenter, Beschaffung, Reinigung, etc.) dauerhafte
Einsparungen in noch nicht zu bestimmender Höhe zu erwarten.

Zu 3.:

Die Funktionsoptimierung wird Kosten für den Umbau in Höhe von rund

1,700.000.-- Euro, Aufwendungen für ein elektronisches Zutrittssystem von

rund 100.000,-- Euro und für die Raumkühlung von rund 1,300.000,-- Euro

erfordern.


Zu 4.:

Der Beginn des Umbaus ist im Februar 2006 vorgesehen, die Übersiedelung

des Finanzamtes Wien 2/20 nach Abschluss des Umbaus mit Ende Juni

2006.

Zu 5.:

Selbstverständlich wurde auf die Auswirkungen für die betroffenen
Mitarbeiterinnen     und     Mitarbeiter                  Bedacht     genommen     und     die

Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse auch durch die Präsenz der
Personalvertretung im Projektteam gewährleistet. Ich darf dazu auch auf
meine einleitenden Bemerkungen hinweisen.

Zu 6.:

Gemäß Bundes-Arbeitsstättenverordnung - B-AStV 2002, § 24 (1) gelten als
Arbeitsräume jene Räume, deren Bodenfläche mindestens 8,0 m2 für eine/n
Bedienstete/n plus jeweils mindestens 5,0 m2 für jede/n weitere/n
Bedienstete/n beträgt. Daraus abgeleitet, sowie unter Einhaltung aller
übrigen Vorgaben, wäre die Unterbringung von bis zu drei Bediensteten auf
einer Fläche von 22,0 m2 als grundsätzlich gesetzmäßig anzusehen.
Tatsächlich ist laut Gesamtplanung in keinem Raum mit 22 m2 oder weniger
Grundfläche eine Belegung mit 3 Bediensteten vorgesehen.

Zu 7. und 8.:

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Punkten 5. und 6. erübrigt sich die

Beantwortung dieser Fragen.

Zu 9. bis 11.:

Bereits in der Planungsphase (28. Juni 2005) wurden die Arbeitsmedizinerin

und die  Sicherheitsfachkraft mit den  Entwürfen des Architekten befasst.

Deren   Vorgaben   sind   in   den   weiteren   Plänen   verarbeitet   worden.   Der

endgültige     Entwurf    wurde     ebenfalls     begutachtet    und    Anregungen

berücksichtigt (11. November 2005).

Eine Befassung von Arbeitspsychologinnen ist nicht vorgesehen.


Zu 12. bis 14.:

Es wurde zunächst eine konkrete Grobanalyse (BIG/Architekten) erstellt und

daraus eine Feinanalyse mit Belagsvorschlägen weiterentwickelt, die letztlich

Grundlage für die Einreichpläne sein wird. Darüber hinaus lag eine abstrakte

Büro-Studie „New Office Concepts - Entwicklungen und Anforderungen an

innovative Bürolösungen" des Fraunhofer Institutes für Arbeitswirtschaft und

Organisation in Kooperation mit dem Institut für Arbeitswissenschaft und

Technologiemanagement der Universität Stuttgart vor.

Das   Projektteam   kommt   unter   Berücksichtigung   der  Ausführungen   der

BIG/Architekten zum Schluss, dass die Unterbringung der Finanzämter Wien

21/22 und Wien 2/20 im gegenständlichen Gebäude unter Beachtung der

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften möglich ist.

Die Gestaltung der Räumlichkeiten im  Sinne der genannten Büro-Studie

würde den gegebenen wirtschaftlichen Rahmen überschreiten.

Zu 15. bis 17.:

Die Bildschirmarbeitsplätze in den Finanzämtern entsprechen sehr wohl den

gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet wird es am gegenständlichen

Standort       zu        den        angesprochenen        Verbesserungen       in        der

Arbeitplatzausstattung kommen.

Die   Planung   der   Einrichtung   erfolgt   seitens   der   Verantwortlichen   in

Zusammenarbeit   mit   den    betroffenen    Bediensteten,    dem   DAUS,    den

Behindertenvertreterinnen,                   der         Arbeitsmedizinerin         und                   der

Sicherheitsfachkraft.       Die      Vorschläge       werden       auf      Grund       des

Nutzungskonzepts durch eine Büromöbelfirma erarbeitet.


Zu 18.:

Am 1. November 2005 arbeiteten 162 Bedienstete im Finanzamt Wien 21/22,

am 1. Jänner 1987 wies der Bedarfsstellenplan 218 Bedienstete auf.

Zu 19.:

Im Hinblick auf die zahlreichen unterschiedlichen Arten von Erledigungen

und    Arbeitsabläufen,    die    in    den    verschiedenen    Abteilungen    eines

Finanzamtes        anfallen,        können        seriöse        Informationen        über

Tagesarbeitsleistungen   nicht   lediglich   aus   der   Anzahl   von   bearbeiteten

Steuerakten     abgeleitet    werden,     sondern     erfordern    eine     eingehende

differenzierte Betrachtung der einzelnen Aufgabenbereiche.

Auch auf Grund der völlig unterschiedlichen Aufbau- und Ablauforganisation

sowie der unterschiedlichen Gesetzeslage im Steuerbereich (z. B. Abschaffung

der Gewerbesteuer) in den genannten Zeiträumen wäre eine vergleichende

Betrachtung nicht aussagekräftig.

Zu 20.:

Wie  bereits  ausgeführt,   ergibt  sich  im  Zuge  der  Umstrukturierung  eine

optimierte Nutzung der gegenständlichen Arbeitsräume.

Die zukünftige Arbeitsaufgabenentwicklung wird regionsweit für ganz Wien

betrachtet werden  müssen,   da  insgesamt  nicht  mit  einem  dramatischen

Bevölkerungsanstieg in der Bundeshauptstadt zu rechnen ist.

Zu 21. und 22.:

Es gibt keine derartigen Überlegungen.


Zu 23. und 24.:

Für den Standort Wien werden derzeit Analysen über den Bauzustand der
Gebäude der Finanzverwaltung mit dem Ziel durchgeführt, verbesserte
Unterbringungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Kostenentlastung zu
erreichen. Dabei wird auch untersucht, ob durch bauliche Maßnahmen an
bestehenden Gebäuden Raumreserven sinnvoll genutzt werden können.
Entscheidungen über die konkrete Nutzung dieser Flächen können jedoch
erst nach Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsstudien getroffen werden.