3544/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3589/J vom
4.
November 2005 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen,
betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22, beehre
ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zum Zeitpunkt meiner
Amtsübernahme stand das Finanzressort vor großen
Herausforderungen.
Einerseits galt es den öffentlichen Haushalt nachhaltig
zu
sanieren, den Standort Österreich wettbewerbsfähig zu machen und das
Wachstumspotenzial
langfristig zu stärken. Auf der anderen Seite stellte sich
die Aufgabe, die österreichische Finanzverwaltung durch eine umfassende
Gesamtreform den heutigen Anforderungen entsprechend zu gestalten.
In beiden Bereichen haben sich die gesetzten Maßnahmen als großer Erfolg
erwiesen:
Die wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung brachte den
Umschwung, Österreich weist eine überdurchschnittliche
Wachstumsperformance sowie eine sinkende Ausgaben- und Schuldenquote
auf.
Diese Bundesregierung hat die größte Steuerreform der zweiten Republik mit
einem Nettoentlastungsvolumen von 3 Mrd. Euro umgesetzt.
Insgesamt haben die
wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen 2002 und
2006
ein Gesamtvolumen von 5,3 Mrd. Euro und haben bis zu 1,4
Prozentpunkte
zusätzliches Wachstum und die Sicherung von bis zu 63.000
Arbeitplätzen
erreicht. Ganz im Gegensatz zu vorangegangenen
Regierungsperioden
konnte eine nachhaltige Konsolidierung des öffentlichen
Haushaltes
erreicht werden.
Innerhalb meines
Ressorts umfasste der erforderliche Veränderungsprozess
nicht
einzelne punktuelle Maßnahmen wie bei bisherigen
Veränderungsmaßnahmen,
sondern eine tief greifende Reform der gesamten
Finanzverwaltung.
Durch deren Umsetzung ist es gelungen, eine
serviceorientierte,
kostengünstige, flexible und effiziente Organisation zu
schaffen,
die die Aufgabe der Aufkommenssicherung optimal erfüllt und den
Anforderungen
der Zukunft gewachsen ist. Die erfolgreich durchgeführte
Reform
der Finanzverwaltung zeigt, dass effizienter Umgang mit
Steuergeldern
und Servicequalität einander nicht ausschließen.
Im Bereich der
Finanzämter ergibt sich aus der Reform eine Optimierung der
Abläufe
und Strukturen innerhalb der Organisationseinheiten. Die
Einrichtung
des Infocenters, die Verbesserung der telefonischen
Erreichbarkeit,
die Einführung der elektronischen Abgabenerklärung, die
Nutzung
von Synergien bei der Organisationsgestaltung sowie die Einführung
von
Teamarbeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen unter Einbeziehung von
Home-
und Teleworking seien hier als Beispiele genannt. Diese strukturellen
Änderungen
erfordern auch eine Anpassung der Funktionalitäten bei der
Unterbringung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung
unter
Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit.
Zur optimalen
Gestaltung der Arbeitsbedingungen dienen Standards wie
beispielsweise
der Einbau von Sozialräumen inklusive Teeküchen, die
Schaffung
von Stockwerks-Archivzonen zur Minimierung des
Schrankbedarfes
in den Büros, die Berücksichtigung von Kühl- und
Sonnenblendsystemen
sowie die Anschaffung von TFT-Bildschirmen,
strukturierten
IKT-Verkabelungen und Neumöblierungen.
Durch
eine angepasste Belegungsform in den Produktionsbüros werden die
Teamarbeit und die erforderliche Kommunikationsdichte unterstützt. Nicht
zuletzt
ist dabei auch eine kostenoptimierte Nutzung der Räumlichkeiten
durch
Vermeidung freier Büroflächen möglich.
Das gegenständliche
Projekt sieht die räumliche Zusammenführung der
beiden Finanzämter Wien 2/20 und Wien 21/22 am bestehenden Standort
des
FA Wien 21/22 in 1220 Wien, Dr. Adolf-Schärf-Platz 2, unter ersatzloser
Aufgabe
des Standortes 1200 Wien, Traisengasse 5, vor. Mit dieser
Zusammenführung
der beiden Ämter an einen gemeinsamen
Gebäudestandort
werden wesentliche Schritte in Richtung der
angesprochenen
reformbedingten Modernisierung von Bürostrukturen
gesetzt.
Zudem ergeben sich noch zusätzliche Synergieeffekte. Die
Optimierung
der Arbeitsabläufe wirkt sich nicht zuletzt positiv auf die
Mitarbeitermotivation
und -Zufriedenheit aus.
Zur Umsetzung dieser
Standortzusammenführung wurde ein Projektteam der
Geschäftsleitungen
beider Finanzämter gebildet. In diesem Team ist das
Regionalmanagement
Wien sowie die Personalvertretung beider Ämter
vertreten.
Die rechts- und bauvorschriftenkonformen Pläne des durch die
Bundesimmobilien
GesmbH (BIG) beauftragten Architekten wurden diesem
Gremium
vorgestellt und von diesem für umsetzungsreif erkannt.
Einwendungen
der Personalvertretung wurde - soweit im vertretbaren
Kostenrahmen
- weitestgehend entsprochen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Im Erdgeschoß des
Gebäudes wird das gemeinsame Infocenter der beiden
Finanzämter
untergebracht. Grundsätzlich sind jeweils zwei Stockwerke in
den
Obergeschoßen für das Finanzamt Wien 21/22 und das Finanzamt Wien
2/20 vorgesehen.
Vor dem Rollout der
Reform am 1. Juli 2005 waren die Bediensteten des
Finanzamtes
Wien 21/22 über alle 4 Stockwerke zum Teil mit
Einzelplatzbelegung
in Büros von 20 und mehr m2 untergebracht, wobei
jedoch
zu berücksichtigen war, dass der gesamte Aktenbestand in den
Zimmer
verstaut war (zukünftig wird die Unterbringung der Akten in
Stockwerks-Archiven
erfolgen). Die von den Bediensteten des Finanzamtes
Wien 21/22 nicht benötigten Büroräumlichkeiten werden zukünftig von
Bediensteten
des Finanzamtes Wien 2/20 benützt.
Zu 2.:
Durch die Unterbringung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Finanzamtes
Wien 2/20 in diesem Gebäude können nachhaltig die jährlichen
Mietaufwendungen
für das Gebäude Traisengasse in Höhe von rund
400.000.--
Euro eingespart werden. Darüber hinaus sind durch den
Synergieeffekt
des Betriebes zweier Finanzämter an einem Standort
(gemeinsames Infocenter, Beschaffung, Reinigung, etc.) dauerhafte
Einsparungen
in noch nicht zu bestimmender Höhe zu erwarten.
Zu 3.:
Die Funktionsoptimierung wird Kosten für den Umbau in Höhe von rund
1,700.000.-- Euro, Aufwendungen für ein elektronisches Zutrittssystem von
rund 100.000,-- Euro und für die Raumkühlung von rund 1,300.000,-- Euro
erfordern.
Zu 4.:
Der Beginn des Umbaus ist im Februar 2006 vorgesehen, die Übersiedelung
des Finanzamtes Wien 2/20 nach Abschluss des Umbaus mit Ende Juni
2006.
Zu 5.:
Selbstverständlich
wurde auf die Auswirkungen für die betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bedacht genommen und die
Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse
auch durch die Präsenz der
Personalvertretung
im Projektteam gewährleistet. Ich darf dazu auch auf
meine
einleitenden Bemerkungen hinweisen.
Zu 6.:
Gemäß
Bundes-Arbeitsstättenverordnung - B-AStV 2002, § 24 (1) gelten als
Arbeitsräume
jene Räume, deren Bodenfläche mindestens 8,0 m2 für eine/n
Bedienstete/n
plus jeweils mindestens 5,0 m2 für jede/n weitere/n
Bedienstete/n
beträgt. Daraus abgeleitet, sowie unter Einhaltung aller
übrigen
Vorgaben, wäre die Unterbringung von bis zu drei Bediensteten auf
einer
Fläche von 22,0 m2 als grundsätzlich gesetzmäßig anzusehen.
Tatsächlich ist laut Gesamtplanung in keinem Raum mit 22 m2 oder
weniger
Grundfläche eine Belegung mit 3 Bediensteten vorgesehen.
Zu 7. und 8.:
Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Punkten 5. und 6. erübrigt sich die
Beantwortung dieser Fragen.
Zu 9. bis 11.:
Bereits in der Planungsphase (28. Juni 2005) wurden die Arbeitsmedizinerin
und die Sicherheitsfachkraft mit den Entwürfen des Architekten befasst.
Deren Vorgaben sind in den weiteren Plänen verarbeitet worden. Der
endgültige Entwurf wurde ebenfalls begutachtet und Anregungen
berücksichtigt (11. November 2005).
Eine Befassung von Arbeitspsychologinnen ist nicht vorgesehen.
Zu 12. bis 14.:
Es wurde zunächst eine konkrete Grobanalyse (BIG/Architekten) erstellt und
daraus eine Feinanalyse mit Belagsvorschlägen weiterentwickelt, die letztlich
Grundlage für die Einreichpläne sein wird. Darüber hinaus lag eine abstrakte
Büro-Studie „New Office Concepts - Entwicklungen und Anforderungen an
innovative Bürolösungen" des Fraunhofer Institutes für Arbeitswirtschaft und
Organisation in Kooperation mit dem Institut für Arbeitswissenschaft und
Technologiemanagement der Universität Stuttgart vor.
Das Projektteam kommt unter Berücksichtigung der Ausführungen der
BIG/Architekten zum Schluss, dass die Unterbringung der Finanzämter Wien
21/22 und Wien 2/20 im gegenständlichen Gebäude unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
Die Gestaltung der Räumlichkeiten im Sinne der genannten Büro-Studie
würde den gegebenen wirtschaftlichen Rahmen überschreiten.
Zu 15. bis 17.:
Die Bildschirmarbeitsplätze in den Finanzämtern entsprechen sehr wohl den
gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet wird es am gegenständlichen
Standort zu den angesprochenen Verbesserungen in der
Arbeitplatzausstattung kommen.
Die Planung der Einrichtung erfolgt seitens der Verantwortlichen in
Zusammenarbeit mit den betroffenen Bediensteten, dem DAUS, den
Behindertenvertreterinnen, der Arbeitsmedizinerin und der
Sicherheitsfachkraft. Die Vorschläge werden auf Grund des
Nutzungskonzepts durch eine Büromöbelfirma erarbeitet.
Zu 18.:
Am 1. November 2005 arbeiteten 162 Bedienstete im Finanzamt Wien 21/22,
am 1. Jänner 1987 wies der Bedarfsstellenplan 218 Bedienstete auf.
Zu 19.:
Im Hinblick auf die zahlreichen unterschiedlichen Arten von Erledigungen
und Arbeitsabläufen, die in den verschiedenen Abteilungen eines
Finanzamtes anfallen, können seriöse Informationen über
Tagesarbeitsleistungen nicht lediglich aus der Anzahl von bearbeiteten
Steuerakten abgeleitet werden, sondern erfordern eine eingehende
differenzierte Betrachtung der einzelnen Aufgabenbereiche.
Auch auf Grund der völlig unterschiedlichen Aufbau- und Ablauforganisation
sowie der unterschiedlichen Gesetzeslage im Steuerbereich (z. B. Abschaffung
der Gewerbesteuer) in den genannten Zeiträumen wäre eine vergleichende
Betrachtung nicht aussagekräftig.
Zu 20.:
Wie bereits ausgeführt, ergibt sich im Zuge der Umstrukturierung eine
optimierte Nutzung der gegenständlichen Arbeitsräume.
Die zukünftige Arbeitsaufgabenentwicklung wird regionsweit für ganz Wien
betrachtet werden müssen, da insgesamt nicht mit einem dramatischen
Bevölkerungsanstieg in der Bundeshauptstadt zu rechnen ist.
Zu 21. und 22.:
Es gibt keine derartigen Überlegungen.
Zu 23. und 24.:
Für den Standort Wien werden derzeit Analysen über den
Bauzustand der
Gebäude der Finanzverwaltung mit dem Ziel durchgeführt, verbesserte
Unterbringungsmöglichkeiten
bei gleichzeitiger Kostenentlastung zu
erreichen.
Dabei wird auch untersucht, ob durch bauliche Maßnahmen an
bestehenden
Gebäuden Raumreserven sinnvoll genutzt werden können.
Entscheidungen
über die konkrete Nutzung dieser Flächen können jedoch
erst
nach Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsstudien getroffen werden.