3546/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.01.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0049-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

 

Wien, 4. Jänner 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3596/J-NR/2005 betreffend Auftragsvergaben durch die ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 8. November 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 6:

Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Betriebs AG und wie hoch ist die ihm dafür gebührende jährliche Aufwandsentschädigung?

 

Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und wie hoch ist die ihm dafür gebührende jährliche Aufwandsentschädigung?

 

Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat für die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH und wie hoch ist die ihm dafür gebührende jährliche Aufwandsentschädigung?

 

Von welchen (Tochter)gesellschaften der ÖBB wurden Aufträge an Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer vergeben?

 

Was war der Inhalt dieser Aufträge und wie hoch sind die Honorarzahlungen an Dr. Dieter Böhmdorfer aus diesen Beauftragungen, geordnet nach Auftrag?

 

Welche Vergabeverfahren wurden bei der Ausschreibung dieser Aufträge angewendet, geordnet nach Aufträgen?

 

Antwort:

Zur gegenständlichen Anfrage darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Vorweg ist grundsätzlich auszuführen:

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Im einzelnen ist anzumerken:

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit 1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist. Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht.

 

Zudem wurde organisatorisch eine Holdingstruktur mit eigenständigen Töchtern gewählt. Entsprechende Maßnahmen der Holding gegenüber Ihren Töchtern obliegen ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB und darf durch den Bundesminister kein Einfluss darauf genommen werden.

 

Das bedeutet, dass die von Ihnen gestellten Fragen 1 bis 6 nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, da sie sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher auch von diesen zu beantworten.

 

Frage 7:

Was halten Sie der schiefen Optik entgegen, dass ein früheres Regierungsmitglied Ihrer eigenen Fraktion nunmehr entgeltlich für ein Staatsunternehmen tätig wird. in welchem dieses auch ein Staatsunternehmen tätig wird, in welchem dieses auch Aufsichtsratsfunktionen inne hat?

 

Antwort:

Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer verfügt aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit und seiner einschlägigen Erfahrungen über eine ausgezeichnete Reputation vor allem auch im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wieso seine Mandatierung durch selbstständige wirtschaftliche Tochterunternehmen der ÖBB-Holding AG aufgrund seiner früheren politischen Ämter ihrer Meinung nach eine "schiefe Optik" erzeugt, ist aus meiner Sicht nicht nachzuvollziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach