3547/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.01.2006
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0140-I/3/2005
Wien, am 23. Dezember 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3594/J der Abgeordneten Bettina
Stadlbauer und GenossInnen wie folgt:
Fragen
1 und 2:
Die
Herstellung des Werbespots wurde mit € 10.000,-- gefördert, damit waren
folgende Kosten gedeckt:
Vorarbeiten
Darsteller
Stab
Technik
Ausstattung
Studiodreh
Location
Filmmaterial
Postproduction
Musik
Senderechte
1 Jahr TV
Frage
3:
Puls
TV
vom
1.9. – 30.9.2005 insgesamt 54 Schaltungen;
Pro
Sieben
vom
10.9. – 30.9.2005 und 31.10.2005 insgesamt 7 Schaltungen;
Kabel
1 Austria
vom
10.9. – 30.9.2005 insgesamt 4 Schaltungen;
Sat
1 Austria
vom
7.9. – 11.9.2005 insgesamt 3 Schaltungen;
ORF
2
vom
1.9. – 5.9.2005 insgesamt 5 Schaltungen.
Frage
4:
Die
Mittel wurden aus dem Budget des Frauenministeriums zur Verfügung gestellt.
Fragen
5 und 6:
Die
Österreichische Lebensbewegung erhielt 2004 und 2005 jeweils eine Unterstützung
in Höhe von € 2.000,-- für Beratungstätigkeit aus dem Budget der Frauensektion.
Frage
7:
Der
Verein wird für Beratungen bei ungewollter oder belasteter Schwangerschaft, bei
unerfülltem Kinderwunsch, bei Verlust eines Babys (z.B. Fehlgeburt, SID) und
bei psychischen Problemen nach Schwangerschaftsabbruch gefördert. Mit dem TV‑Spot
sollen Männer auf ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind hingewiesen werden.
Frage
8:
Mädchen
und Frauen sollten im Falle von ungewollten Schwangerschaften auf die
Möglichkeit von Hilfestellung und auf die Einforderung der Verantwortung der
Väter hingewiesen werden.
Frage
9:
Ja.
Fragen
10 bis 14:
Als
Erstanlaufstellen für Mädchen und Frauen mit belasteten Schwangerschaften
agieren auch neben anderen Beratungsstellen die vom meinem Ressort über die
Frauensektion geförderten 33 Frauenservicestellen, 5 Notrufe und die Helpline
gegen Männergewalt, die über die Möglichkeiten der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
ebenso wie über Hilfestellungen im Falle einer Fortsetzung der Schwangerschaft
und Möglichkeiten der Prävention Auskunft geben. In diesem Zusammenhang sind
auch von meinem Ressort aus dem Frauenbudget geförderte Vereine wie „TAMAR“, der
Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“, der Verein „NANAYA“, der
Diözesane Hilfsfonds und der Verein „NINLIL“ zu erwähnen, die in persönlichen
Gesprächen situations- und problemorientiert beraten. Der Verein „Selbstlaut“
setzt schwerpunktmäßig Aktivitäten zur Gewaltprävention vor allem an Schulen
und spricht auch das Thema Schwangerschaftsprävention an. Frauenservicestellen
und Notrufe werden vom für Frauenangelegenheiten zuständigen Ressort seit mehr
als 10 Jahren mit nunmehr insgesamt jährlich rund € 1,7 Mio., die Helpline
gegen Männergewalt seit 1991 mit nunmehr jährlich rund € 300.000,--, TAMAR seit
1995 mit nunmehr € 18.000,--, „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen
seit 1991 mit nunmehr € 18.500,--, NANAYA seit 1991 mit nunmehr € 4.500,--,
der Diözesane Hilfsfonds seit 2005 mit € 3.000,--, NINLIL seit 1998 mit nunmehr
€ 20.000,-- und der Verein „Selbstlaut“ seit 1993 mit nunmehr
€ 15.500,-- aus dem Frauenbudget gefördert.
Weiters
wird auf das entsprechende Kapitel in der aktuellen Ausgabe der
„Frauenratgeberin“ hingewiesen.
Fragen
15 und 16:
Es
werden derzeit keine diesbezüglichen Infokampagnen an Schulen unterstützt.
Das Institut für Sozialpädagogik und Kinderschutz,
das sexualpädagogische Aufklärungsarbeit an einzelnen Schulen durchführt, wurde
von meinem Ressort im Jahr 2005 mit einem Betrag von € 7000,-- gefördert.
Frage
17:
An
das Frauenministerium wurden während meiner Amtszeit keine derartigen
spezifischen Unterstützungsanträge für Infokampagnen an Schulen herangetragen.
Frage
18:
Als
Gesundheitsministerin habe ich den Gesundheitspass für Jugendliche eingeführt,
den alle Schüler/innen der 8. Schulstufe erhalten. In der Begleitbroschüre
„Feel Good!“ werden Jugendliche unter anderem auch über Verhütung und die
Problematik unerwünschter Schwangerschaften informiert. Auch Links und
Telefonnummern von Beratungsstellen zur weiterführenden persönlichen Beratung
werden angegeben.
Die
Einrichtungen, die durch die Frauensektion unterstützt werden und
Hilfestellungen in Form von Beratungen anbieten, sind der Auflistung der
Beantwortung der Fragen 10 bis 14 zu entnehmen.
Frage
19:
Nach
§ 97 StGB ist ein strafloser Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei
Monate nach Beginn der Schwangerschaft u.a. möglich, wenn der
Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten
Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder
seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht,
dass das Kind geistig und körperlich schwer geschädigt sein wird oder die
Schwangere zur Zeit der Empfängins unmündig gewesen ist und in allen diesen
Fällen ein Abbruch von einem Arzt/einer Ärztin vorgenommen wird.
Frage
20:
Der
empfängnisverhütende Effekt der Minipille beruht vornehmlich darauf, dass der
Schleim im Gebärmutterhals zähflüssig wird und ihn die Spermien dann nur schwer
durchdringen können. Außerdem wird die Gebärmutterschleimhaut unzureichend
aufgebaut, sodass die Voraussetzungen für eine Einnistung nicht gegeben sind.
Manche Minipillen bewirken auch eine Hemmung des Eisprungs.
Herkömmliche
Spiralen bewirken eine lokale Reaktion an der Gebärmutterschleimhaut. In die
veränderte Schleimhaut kann sich eine befruchtete Eizelle nicht einnisten. Dem
in der Spirale enthaltenen Kupfer wird auch eine Wirkung hinsichtlich Störung
des Spermientransportes zugeschrieben. Hormonspiralen setzen kontinuierlich
geringe Mengen an Hormonen frei, die ähnliche Effekte wie die Minipille
hervorrufen.
Fragen 21 sowie 22 d:
Wie
bereits aus der Bezeichnung „Krankenversicherung“ hervorgeht, bietet sie Hilfe
im Fall einer Krankheit. Dabei wird unter „Krankheit“ ein regelwidriger Körper-
oder Geisteszustand verstanden, der einer Krankenbehandlung bedarf. Die Verhütung
einer Schwangerschaft ist – gemäß der Definition des § 120 ASVG - keine
Behandlung einer Krankheit.
Frage
22 a und e:
Es wird auf die Zuständigkeit des BMBWK verwiesen.
Frage
22 b und c :
Ich möchte betonen, dass ich Information in
Verbindung mit Beratung über die richtige Anwendung von Kontrazeptiva für sehr
wichtig erachte.
Ansprechstellen
zur kostenlosen Information und Beratung über Kontrazeptiva sind die
Familienberatungsstellen, darüber hinaus darf ich, was von meinem Ressort
geförderte Beratungsstellen anlangt, auch auf meine Ausführungen zu den Fragen
10 bis 14 verweisen.
First-Love-Ambulanzen
sind besonders auf die Bedürfnisse junger Mädchen und Frauen eingestellt, damit
wurden auch ohne Vorlage eines Krankenscheins Untersuchung und Verordnung von
Kontrazeptiva möglich.
Im
Übrigen entfällt mit der Einführung der E-Card auch, dass sich Jugendliche für
die ärztliche Hilfe einer Gynäkologin/eines Gynäkologen von ihren Eltern einen
Krankenschein besorgen müssen.
Frage
22 f:
Für
die „Pille danach“ Vikela 0,75 mg Tabletten wurde seitens des
Zulassungsinhabers (vertreten in Österreich durch die Firma Gerot) ein Antrag
auf Rezeptfreistellung in meinem Ressort eingebracht. Die vorgelegte Dokumentation
wird im Auftrag der dafür zuständigen Rezeptpflichtkommission von einer
externen Sachverständigen geprüft. Erst danach wird entschieden, ob einer
Rezeptfreistellung zugestimmt werden kann oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin