3547/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.01.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0140-I/3/2005

Wien, am  23. Dezember 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3594/J der Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Herstellung des Werbespots wurde mit € 10.000,-- gefördert, damit waren folgende Kosten gedeckt:

Vorarbeiten

Darsteller

Stab

Technik

Ausstattung

Studiodreh

Location

Filmmaterial

Postproduction

Musik

Senderechte 1 Jahr TV

 

Frage 3:

Puls TV

vom 1.9. – 30.9.2005 insgesamt 54 Schaltungen;

Pro Sieben

vom 10.9. – 30.9.2005 und 31.10.2005 insgesamt 7 Schaltungen;

Kabel 1 Austria

vom 10.9. – 30.9.2005 insgesamt 4 Schaltungen;

Sat 1 Austria

vom 7.9. – 11.9.2005 insgesamt 3 Schaltungen;

ORF 2

vom 1.9. – 5.9.2005 insgesamt 5 Schaltungen.

 

 

Frage 4:

Die Mittel wurden aus dem Budget des Frauenministeriums zur Verfügung gestellt.

 

Fragen 5 und 6:

Die Österreichische Lebensbewegung erhielt 2004 und 2005 jeweils eine Unterstützung in Höhe von € 2.000,-- für Beratungstätigkeit aus dem Budget der Frauensektion.

 

Frage 7:

Der Verein wird für Beratungen bei ungewollter oder belasteter Schwangerschaft, bei unerfülltem Kinderwunsch, bei Verlust eines Babys (z.B. Fehlgeburt, SID) und bei psychischen Problemen nach Schwangerschaftsabbruch gefördert. Mit dem TV‑Spot sollen Männer auf ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind hingewiesen werden.

 

Frage 8:

Mädchen und Frauen sollten im Falle von ungewollten Schwangerschaften auf die Möglichkeit von Hilfestellung und auf die Einforderung der Verantwortung der Väter hingewiesen werden.

 

Frage 9:

Ja.

 

Fragen 10 bis 14:

Als Erstanlaufstellen für Mädchen und Frauen mit belasteten Schwangerschaften agieren auch neben anderen Beratungsstellen die vom meinem Ressort über die Frauensektion geförderten 33 Frauenservicestellen, 5 Notrufe und die Helpline gegen Männergewalt, die über die Möglichkeiten der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ebenso wie über Hilfestellungen im Falle einer Fortsetzung der Schwangerschaft und Möglichkeiten der Prävention Auskunft geben. In diesem Zusammenhang sind auch von meinem Ressort aus dem Frauenbudget geförderte Vereine wie „TAMAR“, der Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“, der Verein „NANAYA“, der Diözesane Hilfsfonds und der Verein „NINLIL“ zu erwähnen, die in persönlichen Gesprächen situations- und problemorientiert beraten. Der Verein „Selbstlaut“ setzt schwerpunktmäßig Aktivitäten zur Gewaltprävention vor allem an Schulen und spricht auch das Thema Schwangerschaftsprävention an. Frauenservicestellen und Notrufe werden vom für Frauenangelegenheiten zuständigen Ressort seit mehr als 10 Jahren mit nunmehr insgesamt jährlich rund € 1,7 Mio., die Helpline gegen Männergewalt seit 1991 mit nunmehr jährlich rund € 300.000,--, TAMAR seit 1995 mit nunmehr € 18.000,--, „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen seit 1991 mit nunmehr € 18.500,--, NANAYA seit 1991 mit nunmehr € 4.500,--, der Diözesane Hilfsfonds seit 2005 mit € 3.000,--, NINLIL seit 1998 mit nunmehr € 20.000,-- und der Verein „Selbstlaut“ seit 1993 mit nunmehr € 15.500,-- aus dem Frauenbudget gefördert.

 

Weiters wird auf das entsprechende Kapitel in der aktuellen Ausgabe der „Frauenratgeberin“ hingewiesen.

 

Fragen 15 und 16:

Es werden derzeit keine diesbezüglichen Infokampagnen an Schulen unterstützt.

 

Das Institut für Sozialpädagogik und Kinderschutz, das sexualpädagogische Aufklärungsarbeit an einzelnen Schulen durchführt, wurde von meinem Ressort im Jahr 2005 mit einem Betrag von € 7000,-- gefördert.

 

Frage 17:

An das Frauenministerium wurden während meiner Amtszeit keine derartigen spezifischen Unterstützungsanträge für Infokampagnen an Schulen herangetragen.

 

Frage 18:

Als Gesundheitsministerin habe ich den Gesundheitspass für Jugendliche eingeführt, den alle Schüler/innen der 8. Schulstufe erhalten. In der Begleitbroschüre „Feel Good!“ werden Jugendliche unter anderem auch über Verhütung und die Problematik unerwünschter Schwangerschaften informiert. Auch Links und Telefonnummern von Beratungsstellen zur weiterführenden persönlichen Beratung werden angegeben.

 

Die Einrichtungen, die durch die Frauensektion unterstützt werden und Hilfestellungen in Form von Beratungen anbieten, sind der Auflistung der Beantwortung der Fragen 10 bis 14 zu entnehmen.

 

Frage 19:

Nach § 97 StGB ist ein strafloser Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft u.a. möglich, wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig und körperlich schwer geschädigt sein wird oder die Schwangere zur Zeit der Empfängins unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen ein Abbruch von einem Arzt/einer Ärztin vorgenommen wird.

 

Frage 20:

Der empfängnisverhütende Effekt der Minipille beruht vornehmlich darauf, dass der Schleim im Gebärmutterhals zähflüssig wird und ihn die Spermien dann nur schwer durchdringen können. Außerdem wird die Gebärmutterschleimhaut unzureichend aufgebaut, sodass die Voraussetzungen für eine Einnistung nicht gegeben sind. Manche Minipillen bewirken auch eine Hemmung des Eisprungs.

 

Herkömmliche Spiralen bewirken eine lokale Reaktion an der Gebärmutterschleimhaut. In die veränderte Schleimhaut kann sich eine befruchtete Eizelle nicht einnisten. Dem in der Spirale enthaltenen Kupfer wird auch eine Wirkung hinsichtlich Störung des Spermientransportes zugeschrieben. Hormonspiralen setzen kontinuierlich geringe Mengen an Hormonen frei, die ähnliche Effekte wie die Minipille hervorrufen. 

 

Fragen 21 sowie 22 d:

Wie bereits aus der Bezeichnung „Krankenversicherung“ hervorgeht, bietet sie Hilfe im Fall einer Krankheit. Dabei wird unter „Krankheit“ ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand verstanden, der einer Krankenbehandlung bedarf. Die Verhütung einer Schwangerschaft ist – gemäß der Definition des § 120 ASVG - keine Behandlung einer Krankheit.

 

Frage 22 a und e:

Es wird auf die Zuständigkeit des BMBWK verwiesen.

 

Frage 22 b und c :

Ich möchte betonen, dass ich Information in Verbindung mit Beratung über die richtige Anwendung von Kontrazeptiva für sehr wichtig erachte.

Ansprechstellen zur kostenlosen Information und Beratung über Kontrazeptiva sind die Familienberatungsstellen, darüber hinaus darf ich, was von meinem Ressort geförderte Beratungsstellen anlangt, auch auf meine Ausführungen zu den Fragen 10 bis 14 verweisen.

 

First-Love-Ambulanzen sind besonders auf die Bedürfnisse junger Mädchen und Frauen eingestellt, damit wurden auch ohne Vorlage eines Krankenscheins Untersuchung und Verordnung von Kontrazeptiva möglich. 

Im Übrigen entfällt mit der Einführung der E-Card auch, dass sich Jugendliche für die ärztliche Hilfe einer Gynäkologin/eines Gynäkologen von ihren Eltern einen Krankenschein besorgen müssen.

 

Frage 22 f:

 

Für die „Pille danach“ Vikela 0,75 mg Tabletten wurde seitens des Zulassungsinhabers (vertreten in Österreich durch die Firma Gerot) ein Antrag auf Rezeptfreistellung in meinem Ressort eingebracht. Die vorgelegte Dokumentation wird im Auftrag der dafür zuständigen Rezeptpflichtkommission von einer externen Sachverständigen geprüft. Erst danach wird entschieden, ob einer Rezeptfreistellung zugestimmt werden kann oder nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin