3559/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. JAN. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 16. November 2005, Nr. 3633/J, betreffend
Pflanzenschutzmittel: Amtliche Kontrolltätigkeiten –
Anwendungskontrolle
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 16. November 2005, Nr. 3633/J, betreffend Pflanzenschutzmittel: Amtliche Kontrolltätigkeiten - Anwendungskontrolle, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf auf die mit Beschluss der
Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) eingerichtete und unter der Leitung des
BMLFUW stehende Unterarbeitsgruppe „Pflanzenschutzmittel-Ländergesetze“ zur
Harmonisierung der landesgesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen werden.
Grundsätzliches:
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in der
Grundsatzgesetzgebung Bundessache und in der Ausführungsgesetzgebung und
Vollziehung Landessache.
Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2005 wurde das
Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, BGBl. I Nr. 140/1999, dahingehend
novelliert, dass im § 3a cit. Grundsätze für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln normiert wurden sowie bei der Erstellung der Berichte
über Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG die
integrierten Kontrollvorgaben nach gemeinschaftlichen Vorschriften zu beachten
sind.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass amtlich überprüft wird, ob die in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen entsprechen. Da der Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG sehr allgemein formuliert ist und seitens der Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Berichte bezüglich Inhalt und Form abgegeben wurden, hat die Europäische Kommission unter Einbeziehung von Experten der Mitgliedstaaten bereits 1997 ein Arbeitsdokument verfasst, welches als Leitfaden für die Vorbereitung der Jahresberichte dienen soll (Dokument 8868/VI/95 rev. 3 vom 09.01.97). Dieser Leitfaden sieht die Angabe entsprechender Informationen in Tabellenform vor. Er wurde auch den Bundesländern übermittelt sowie im Rahmen einer Sitzung im BMLFUW erläutert.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmittel liegt im Kompetenzbereich der Länder. Im Zuge der Meldepflicht nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG werden die jährlichen Berichte der Länder, welche in Form einer kurzen tabellarischen Zusammenfassung übermittelt werden, seitens des BMLFUW für ganz Österreich zusammengefasst und der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten bis spätestens 1. August des dem Kontrolljahr folgenden Jahres weitergeleitet. Spezielle Daten über die Kontrollmaßnahmen in den Ländern im Bereich der Anwendung liegen dem BMLFUW daher nicht vor.
Hinsichtlich des Kontrollberichtes 2004 wurden die Länder nachweislich mehrmals vor Ablauf der Frist informiert und um zeitgerechte Übermittlung der Kontrollberichte ersucht. Bis zum 1. August 2005 langten seitens der Bundesländer Burgenland und Salzburg keine Berichte ein. Dem BMLFUW obliegt lediglich die Zusammenfassung der jeweiligen Berichte sowie die entsprechende Weiterleitung.
Seitens des BMLFUW wurde im Zuge der „Bund-Länder-Sitzungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel“ wiederholt auf verschiedene Mängel im Bereich der Kontrollmaßnahmen in den Bundesländern hingewiesen. Die Bundesländer wurden daher ersucht, die Kontrollhäufigkeit und -frequenz zu erhöhen. Anlässlich der letzten Sitzung am 19.10.2005 wurde mit allen Bundesländern vereinbart, ein einheitliches Kontrollsystem entsprechend den einzelnen Landesgesetzen neu aufzubauen. Zur Erstellung eines einheitlichen Kontrollsystems (Kontrollhandbuch, Kontrolldatenbank, Kontrollberichte) wurde seitens der Bundesländer die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mittels Verträgen beauftragt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ja.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Prinzipiell sind im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG auch Probenentnahmen auf den Feldern (zB Blatt- oder Bodenproben) zum Zeitpunkt der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen.
Zu den Fragen 12 bis 18:
Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die unter „Grundsätzliches“ ausgeführten Zuständigkeiten verweisen.
Der Bundesminister: