3559/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 
JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JAN. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 16. November 2005, Nr. 3633/J, betreffend

Pflanzenschutzmittel: Amtliche Kontrolltätigkeiten –

Anwendungskontrolle

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 16. November 2005, Nr. 3633/J, betreffend Pflanzenschutzmittel: Amtliche Kontrolltätig­keiten - Anwendungskontrolle, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf auf die mit Beschluss der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) eingerichtete und unter der Leitung des BMLFUW stehende Unterarbeitsgruppe „Pflanzenschutzmittel-Ländergesetze“ zur Harmonisierung der landesgesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen werden.

 

Grundsätzliches:

 

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache und in der Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache.

 

Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2005 wurde das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, BGBl. I Nr. 140/1999, dahingehend novelliert, dass im § 3a cit. Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln normiert wurden sowie bei der Erstellung der Berichte über Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG die integrierten Kontrollvorgaben nach gemeinschaftlichen Vorschriften zu beachten sind.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Der Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass amtlich überprüft wird, ob die in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen entsprechen. Da der Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG sehr allgemein formuliert ist und seitens der Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Berichte bezüglich Inhalt und Form abgegeben wurden, hat die Europäische Kommission unter Einbeziehung von Experten der Mitgliedstaaten bereits 1997 ein Arbeitsdokument verfasst, welches als Leitfaden für die Vorbereitung der Jahresberichte dienen soll (Dokument 8868/VI/95 rev. 3 vom 09.01.97). Dieser Leitfaden sieht die Angabe entsprechender Informationen in Tabellenform vor. Er wurde auch den Bundesländern übermittelt sowie im Rahmen einer Sitzung im BMLFUW  erläutert.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmittel liegt im Kompetenzbereich der Länder. Im Zuge der Meldepflicht nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG werden die jährlichen Berichte der Länder, welche in Form einer kurzen tabellarischen Zusammenfassung übermittelt werden, seitens des BMLFUW für ganz Österreich zusammengefasst und der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten bis spätestens 1. August des dem Kontrolljahr folgenden Jahres weitergeleitet. Spezielle Daten über die Kontrollmaßnahmen in den Ländern im Bereich der Anwendung liegen dem BMLFUW daher nicht vor.

 

Hinsichtlich des Kontrollberichtes 2004 wurden die Länder nachweislich mehrmals vor Ablauf der Frist informiert und um zeitgerechte Übermittlung der Kontrollberichte ersucht. Bis zum 1. August 2005 langten seitens der Bundesländer Burgenland und Salzburg keine Berichte ein. Dem BMLFUW obliegt lediglich die Zusammenfassung der jeweiligen Berichte sowie die entsprechende Weiterleitung.

 

Seitens des BMLFUW wurde im Zuge der „Bund-Länder-Sitzungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel“ wiederholt auf verschiedene Mängel im Bereich der Kontrollmaßnahmen in den Bundesländern hingewiesen. Die Bundesländer wurden daher ersucht, die Kontrollhäufigkeit und -frequenz zu erhöhen. Anlässlich der letzten Sitzung am 19.10.2005 wurde mit allen Bundesländern vereinbart, ein einheitliches Kontrollsystem entsprechend den einzelnen Landesgesetzen neu aufzubauen. Zur Erstellung eines einheitlichen Kontrollsystems (Kontrollhandbuch, Kontrolldatenbank, Kontrollberichte) wurde seitens der Bundesländer die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mittels Verträgen beauftragt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

 

Prinzipiell sind im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG auch Probenentnahmen auf den Feldern (zB Blatt- oder Bodenproben) zum Zeitpunkt der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen.

 

Zu den Fragen 12 bis 18:

 

Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die unter „Grundsätzliches“ ausgeführten Zuständigkeiten verweisen.

 

Der Bundesminister: