3561/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3629/J der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Die Einbeziehung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die einzelnen Verkehrs-
verbünde und die damit verbundene Umstellung der Fahrpreisersatzverrechnung für
diese Beförderungen auf jeweils eigene Verbundverrechnungstarife ist bereits weit
fortgeschrittenen, in einzelnen Fällen befindet sie sich schon in der Endphase. Im
Zuge dieser Umstellung ergeben sich aber Verzögerungen bei der Fahrpreisersatz-
abrechnung der einzelnen Verbünde, wodurch teilweise für zwei bis drei zurück-
liegende Schuljahre noch keine endgültigen Abrechnungsdaten zu Verfügung stehen
(bisher nur Akonto-Zahlungen). Außerdem ist beim öffentlichen Verkehr durch die
Verzahnung der Verkehrsverbünde in Niederösterreich und Burgenland mit dem
innerstädtischen Verkehr in Wien eine statistische Trennung dieser drei Bundes-
länder noch nicht möglich.


 

Ab der Anwendung des jeweiligen Verbundverrechnungstarifes wird pro Schüler und
Bundesland grundsätzlich nur mehr ein Freifahrausweis für die gesamte im Rahmen
der Schülerfreifahrt vorgesehene Fahrtstrecke ausgestellt und verrechnet, egal ob
zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln umgestiegen wird oder nicht. In Zeiträumen
davor hatte bekanntlich ein umsteigender Schüler für jedes Verkehrsmittel gesondert
einen Freifahrausweis zu beantragen (im bundesweiten Schnitt fielen aus diesem
Grund pro Schüler rund 1,1 Anträge pro Schuljahr an). Ab der Ausgabe der
Verbundfahrausweise wird somit nach Schülern gezählt, in den Statistiken für die
Zeit davor konnte nur die Zahl der Anträge erfasst werden; zur Wahrung der
Übersichtlichkeit werden die verfügbaren Daten in den nachstehenden Statistiken
durchgehend als „Anträge“ bezeichnet.

Darüber hinaus wurden im Zuge der Umstrukturierung einzelner
Verkehrsunternehmen auch die bis dahin zentralen oder regional zentrierten
Abrechnungsstellen neu geordnet und damit auch die Abrechnung der davon
betroffenen Linien den einzelnen Bundesländern neu zugeordnet. Schwankungen in
der Anzahl der Anträge und beim Aufwand sind in erster Linie auf diese
Umstellungen zurückzuführen. Gleiches gilt für die Lehrlingsfreifahrt.

Die Schülerfreifahrten sind überdies Leistungen, die abrechnungstechnisch und
statistisch jeweils nur auf ein Schuljahr, nicht aber auf ein Kalenderjahr bezogen dar-
stellbar sind. Für die Freifahrten der Lehrlinge sind Daten pro Kalenderjahr nur für
Abrechnungszeiträume vor dem jeweiligen Übergang auf den Verbundverrechnungs-
tarif darstellbar, danach sind die Abrechnungszeiträume für die Lehrlingsfreifahrt
jeweils mit dem Schuljahr ident. Größere Schwankungen beim Aufwand für die
Lehrlingsfreifahrt sind in erster Linie auf diese Umstellungen zurückzuführen.

Zur Zeit werden in mehreren Verbundbereichen die Fahrpreisersatzabrechnungen
auf Basis eines für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten ermittelten und auf die Be-
sonderheiten des jeweiligen Verbundes bezogenen Verrechnungstarifes noch
berechnet. Für die davon betroffenen Bundesländer scheint in den nachfolgenden
Statistiken der Vermerk „noch offen!“ auf.


 

Ad 1) Schülerfreifahrten im öffentlichen Verkehr (=Linienverkehr):

 

Schuljahr

Bundesland

Anträge

Aufwand in €

2000/01

Wien, NÖ, Bgld.

247.483

98,248.162,--

 

Oberösterreich

108.021

34,422.887,58

 

Salzburg

50.227

15,661.415,67

 

Tirol

42.475

17.849.534,99

 

Vorarlberg

34.255

10,708.046,78

 

Steiermark

118.474

41,130.893,66

 

Kärnten

56.019

18.850.830.71

 

Gesamt

656.954

236,871.771,39

2001/02

Wien, NÖ, Bgld.

249.528

101,670.351,-

 

Oberösterreich

107.873

35,862.232,75

 

Salzburg

49.650

16,257.094,70

 

Tirol

42.722

18,160.208,57

 

Vorarlberg

34.071

11,153.385,91

 

Steiermark

118.842

41,802.551,08

 

Kärnten

55.950

19,355.812,07

 

Gesamt

658.636

244,261.636,08

2002/03

Wien, NÖ, Bgld.

248.223

105,206.944,--

 

Oberösterreich

110.021

37,120.157,20

 

Salzburg

49.559

16,084.120,96

 

Tirol

43.330

19,067.550,83

 

Vorarlberg

35.537

11,890.300,69

 

Steiermark

114.263

38,348.743,83

 

Kärnten

56.407

19.682.208.52

 

Gesamt vorläufig (ohne *)

657.340

247,400.026,03

2003/04

Wien, NÖ, Bgld.

251.061

109,287.433,-

 

Oberösterreich

92.369

noch offen!*

 

Salzburg

48.711

16,691.242,76

 

Tirol

45.067

14,029.296,09

 

Vorarlberg

39.724

noch offen!*

 

Steiermark

95.298

noch offen!*

 

Kärnten

56.764

20.299.512.05

 

Gesamt vorläufig (ohne *)

628.994

160,307.483,90


 

Ad 2) Lehrlingsfreifahrten:

 

Kalenderjahr/

Schuljahr

 

Bundesland

Anträge

 

Aufwand in €

 

2000/01

Wien, NÖ, Bgld.

19.568

4,513.774,70

 

Oberösterreich

15.579

3,373.352,32

 

Salzburg

7.536

1,207.592,92

 

Tirol

7.253

1,527.811,52

 

Vorarlberg

1.829

281.385,86

 

Steiermark

10.493

2,478.945,54

 

Kärnten

5.800

1,069.437,57

 

Gesamt

68.058

14,452.300,43

2001 (/02)

Wien, NÖ, Bgld.

18.596

4,701.784,17

 

Oberösterreich

14.580

3,370.800,78

 

Salzburg

6.046

1,198.729,87

 

Tirol

8.953

1,632.624,58

 

Vorarlberg

1.844

318.013,15

 

Steiermark

9.867

2,492.775,18

 

Kärnten

5.174

1.117.181.86

 

Gesamt

65.060

14,831.909,59

2002 (/03)

Wien, NÖ, Bgld.

19.418

4,531.958,-

 

Oberösterreich

14.821

3,470.730,67

 

Salzburg

6.291

1,069.376,65

 

Tirol

5.528

1,786.161,04

 

Vorarlberg

1.872

314.388,08

 

Steiermark

6.141

1,958.051,--

 

Kärnten

5.121

1,114.813,68

 

Gesamt

61.282

14,245.479,12

2003/04

Wien, NÖ, Bgld.

21.516

4,278.037,--

 

Oberösterreich

8.121

noch offen!*

 

Salzburg

7.102

1,227.427,95

 

Tirol

6.334

1,397.028,19

 

Vorarlberg

2.064

noch offen!*

 

Steiermark

7.025

noch offen!*

 

Kärnten

4.706

1,036.082,62

 

Gesamt vorläufig (ohne *)

56.868

7,938.575,76


 

Ad 3) Die Daten für den Linienverkehr sind bereits unter 1) dargestellt, die Daten für
den Gelegenheitsverkehr lauten:

 

Schuljahr

Bundesland

Anträge

Aufwand in €

2000/01

Wien, NÖ, Bgld.

22.120

9,825.907,14

 

Oberösterreich

47.281

18,577.077,53

 

Salzburg

5.984

2,408.328,31

 

Tirol

5.334

1,921.222,65

 

Vorarlberg

1.910

884.332,46

 

Steiermark

37.665

12,180.958,26

 

Kärnten

4.893

1.918.300.47

 

Gesamt

125.187

47,716.126,82

2001/02

Wien, NÖ, Bgld.

21.687

10,424.277,--

 

Oberösterreich

47.374

20,370.115,--

 

Salzburg

6.033

2,466.975,--

 

Tirol

5.280

1,983.281,--

 

Vorarlberg

2.061

935.077,--

 

Steiermark

37.169

12,475.288,40

 

Kärnten

4.809

2.024.953."

 

Gesamt

124.413

50,679.966,40

2002/03

Wien, NÖ, Bgld.

21.949

11,313.566,60

 

Oberösterreich

46.636

22,005.556,40

 

Salzburg

5.552

2,498.296,20

 

Tirol

4.852

2,155.910,40

 

Vorarlberg

1.875

840.020,58

 

Steiermark

34.369

12,061.273,30

 

Kärnten

4.516

2.067.725.40

 

Gesamt

119.749

52,942.348,88

2003/04

Wien, NÖ, Bgld.

21.654

11,937.237,60

 

Oberösterreich

41.180

21,076.152,80

 

Salzburg

5.410

2,576.903,80

 

Tirol

4.492

2,131.520,60

 

Vorarlberg

1.589

892.342,-

 

Steiermark

36.599

12.969.998,--

 

Kärnten

4.256

2,129.415,60

 

Gesamt

115.180

53,713.570,40


 

Ad 4 und 5) Eine gesonderte Statistik nur für den „Kraftfahrlinienverkehr" existiert
nicht, die Zahlen über die Freifahranträge der Schüler im öffentlichen Verkehr sind
unter P. 1) dargestellt, jene für den Gelegenheitsverkehr unter P. 3). Zahlen über die
Freifahranträge der Lehrlinge sind unter 2) dargestellt, im Gelegenheitsverkehr
werden eigene Lehrlingsfreifahrten nicht durchgeführt (aus verschiedenen Gründen
sind Sammelbeförderungen wie bei den Schülern nicht möglich!)

Ad 6) Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge:

 

Kalenderjahr

Anträge

Aufwand in €

2000

2.445

114.417,56

2001

2.089

99.173,20

2002

3.635

167.236,70

2003

3.465

151.885,--

2004

3.173*

137.862,20*

*= vorläufige Werte, weil Anträge 2004 noch bis 31.12.2005 möglich
und danach zu erledigen sind!

Ad 7) Schülerbeförderungen im Gelegenheitsverkehr werden von den Kundenteams
Freifahrten/Schulbücher für jedes Schuljahr dem geänderten Bedarf entsprechend
koordiniert und - soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist - auch zusammen-
gefasst schul- oder gemeindeübergreifend eingerichtet. Es existieren daher keine
Statistikdaten über nicht oder nur teilweise zustande gekommene Beförderungen,
sondern nur Statistiken über tatsächlich eingerichtete Gelegenheitsverkehre.

Ad 8) Das Kindergartenwesen ist Ländersache, die Administration und Finanzierung
der Beförderung von Kindergartenkindern ist in den einzelnen Bundesländern ver-
schieden geregelt und unterliegt nicht dem ho. Zuständigkeits- und Einflussbereich.


Ad 9) Die ab 1. 1. 1999 vorgesehenen Neuerungen im Kraftfahrgesetz 1967 durch
die 19. KfG-Novelle, BGBl I Nr. 103/1997 brachten für die Schülerfreifahrten im
Gelegenheitsverkehr unter anderem Änderungen durch die Einführung einer Gurten-
pflicht sowie durch den Einsatz entsprechender Rückhalteeinrichtungen in Personen-
kraftwagen und Kombinationskraftwagen. Diesem gesetzlichen Auftrag entsprechend
wird bereits seit Beginn des Schuljahres 1998/99 (ab 1. September 19998) die
Beförderung der Schüler in Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (somit
auch in Kleinbussen mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) nur mehr unter
Beachtung der „1:1-Zählregel" eingerichtet.

Darüber hinaus werden auch jene Großbusse, welche in Gelegenheitsverkehren
eingesetzt werden und mit entsprechenden Sitzgurten bzw. Rückhalteeinrichtungen
ausgerüstet sind, seit 1. 9. 1998 nur mehr nach der „1:1-Zählregel" mit Schülern
besetzt. Für die von den Unternehmen schrittweise mit Sitzgurten bzw. Rückhalte-
einrichtungen nachgerüsteten Busse erfolgt eine Umstellung auf die „1:1-Zählregel"
jeweils nach erfolgter Nachtypisierung, spätestens aber mit dem nächstfolgenden
Schulbeginn.

Eine genaue Zahl jener Großbusse, welche derzeit noch ohne Sitzgurten bzw.
Rückhalteeinrichtungen für Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr eingesetzt
werden, ist derzeit nicht verfügbar. Dies gilt auch für Daten über die im Auftrag der
Länder und Gemeinden für andere Zwecke eingesetzten Busse.