3567/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
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Vizekanzler
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.500/0006-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3636/J-NR/2005 betreffend Überflüge und Landungen
von CIA-Flugzeugen, die die Abgeordneten Gaál und GenossInnen am 17. November
2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 5:
Die schwedische, die spanische und die
norwegische Regierung haben zu den jüngst bekannt gewordenen Vorfällen mit
Flugzeugen des US-Geheimdienst CIA, mit denen unter anderen
Gefangenentransporte durchgeführt werden, Untersuchungen angekündigt.
Werden auch Sie entsprechende Untersuchungen
einleiten?
a.)
Wenn
ja, wann?
b.)
Wenn
nein, warum nicht?
Wurden Sie von den Überflügen und Landungen von
CIA-Flugzeugen in Österreich informiert?
a.)
Wenn
ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?
b.)
Wenn
nein, warum nicht?
Haben Sie die Luftfahrtbehörde aufgefordert,
Sie von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig zu informieren?
a.)
Wenn
ja, war hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?
b.)
Wenn
nein, warum nicht?
Haben Sie die Flugkontrolle aufgefordert, Sie
von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig zu informieren?
a.)
Wenn
ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?
b.)
Wenn
nein, warum nicht?
Haben Sie allfällige weitere Behörden
aufgefordert, Sie von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig
zu informieren?
a.)
Wenn
ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?
b.)
Wenn
nein, warum nicht?
Einleitend darf ich anmerken, dass aufgrund der
Konvention von Chicago aus dem Jahre 1944 zivil deklarierte Flüge berechtigt
sind, den österreichischen Luftraum ohne weitere Bewilligung zu befliegen.
Lediglich Staatsluftfahrzeuge bedürfen für den Überflug einer gesonderte
Bewilligung für welche im diplomatischen Wege über das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten angesucht wird und die von der AustroControl nach
Zustimmung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung für
Militärluftfahrzeuge bzw. durch das Bundesministerium für Inneres für sonstige
Staatsluftfahrzeuge erteilt wird.
Bei allen derzeit in Diskussion stehend Flügen
handelt es sich um Flüge von Zivilluftfahrzeugen, welche – wie oben bereits
erwähnt – aufgrund der Konvention von Chicago ohne weitere Genehmigung den
österreichischen Luftraum befliegen durften.
Einzige Voraussetzung für die Durchführung des
Fluges war die Abgabe eines sogenannten Flugplanes. Diese Flugpläne dienen
ausschließlich flugbetrieblichen Aufgaben und die darin enthaltenen Angaben wie
·
Rufzeichen
(Kennung/Registrierung/Flugnummer)
·
Start-
und Zielflugplatz sowie Flugstrecke über Österreich
·
Type
des Luftfahrzeuges
·
Reiseflughöhe/Reisegeschwindigkeit
·
Zeit
in UTC (Universal Time Coordinated) über Meldepunkt in Österreich
·
(allenfalls)
Sondererkennung für Staatsluftfahrzeuge
sollen die sichere, flüssige und ökonomische
Abwicklung des Fluges durch die Flugsicherung sicherstellen. Zur Unterstützung
der Fluglotsen werden die oben angeführten Detailinformationen auf sogenannten Kontrollstreifen
ausgeworfen. Die Flugpläne selbst werden 30 Minuten nachdem das Luftfahrzeug
den österreichischen Luftraum verlassen hat bzw. gelandet ist automatisch
gelöscht, die Kontrollstreifen selbst Klärung allfälliger
verrechnungstechnischer Fragen noch 12 Monate aufbewahrt. Österreich gehört
damit zu den Ländern, die Flugplandaten verhältnismäßig lange aufbewahren.
Auch ist es der AustroControl aufgrund der
vorhandenen Daten nicht möglich festzustellen, ob das jeweilige Flugzeug im
Eigentum eines vom CIA kontrollierten Bedarfflugunternehmens steht, davon
abgesehen, dass sich zum Zeitpunkt der Flugdurchführung der derzeit in
Diskussion stehenden Flüge diese Frage auch gar nicht gestellt hat.
Vor allem aber ist die ausschließliche Aufgabe
der AustroControl die sichere Durchführung von ordnungsgemäß angemeldeten
Flügen, darüber hinausgehende Überwachungs- oder Informationstätigkeiten fallen
daher nicht in die Kompetenz der AustroControl.
Eine Untersuchung im Bereich meines Ressorts
bzw. der AustroControl könnte sich daher ausschließlich auf eine aus
luftfahrtrechtlicher bzw. flugbetrieblicher Sicht rechtskonforme Durchführung
der Flüge beziehen. Da eine Verletzung österreichischer und internationaler luftfahrtrechtlicher
Normen aber bis dato nicht behauptet wurde, sehe ich für eine Untersuchung
keine Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
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