3567/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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Vizekanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.500/0006-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

Wien, 12. Jänner 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3636/J-NR/2005 betreffend Überflüge und Landungen von CIA-Flugzeugen, die die Abgeordneten Gaál und GenossInnen am 17. November 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 5:

Die schwedische, die spanische und die norwegische Regierung haben zu den jüngst bekannt gewordenen Vorfällen mit Flugzeugen des US-Geheimdienst CIA, mit denen unter anderen Gefangenentransporte durchgeführt werden, Untersuchungen angekündigt.

Werden auch Sie entsprechende Untersuchungen einleiten?

a.)    Wenn ja, wann?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

 

Wurden Sie von den Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen in Österreich informiert?

a.)    Wenn ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

 

Haben Sie die Luftfahrtbehörde aufgefordert, Sie von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig zu informieren?

a.)    Wenn ja, war hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

 

Haben Sie die Flugkontrolle aufgefordert, Sie von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig zu informieren?

a.)    Wenn ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

 

Haben Sie allfällige weitere Behörden aufgefordert, Sie von Überflügen und Landungen von CIA-Flugzeugen vollständig zu informieren?

a.)    Wenn ja, wer hat Sie wann informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

 

Einleitend darf ich anmerken, dass aufgrund der Konvention von Chicago aus dem Jahre 1944 zivil deklarierte Flüge berechtigt sind, den österreichischen Luftraum ohne weitere Bewilligung zu befliegen. Lediglich Staatsluftfahrzeuge bedürfen für den Überflug einer gesonderte Bewilligung für welche im diplomatischen Wege über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten angesucht wird und die von der AustroControl nach Zustimmung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung für Militärluftfahrzeuge bzw. durch das Bundesministerium für Inneres für sonstige Staatsluftfahrzeuge erteilt wird.

Bei allen derzeit in Diskussion stehend Flügen handelt es sich um Flüge von Zivilluftfahrzeugen, welche – wie oben bereits erwähnt – aufgrund der Konvention von Chicago ohne weitere Genehmigung den österreichischen Luftraum befliegen durften.

Einzige Voraussetzung für die Durchführung des Fluges war die Abgabe eines sogenannten Flugplanes. Diese Flugpläne dienen ausschließlich flugbetrieblichen Aufgaben und die darin enthaltenen Angaben wie

·         Rufzeichen (Kennung/Registrierung/Flugnummer)

·         Start- und Zielflugplatz sowie Flugstrecke über Österreich

·         Type des Luftfahrzeuges

·         Reiseflughöhe/Reisegeschwindigkeit

·         Zeit in UTC (Universal Time Coordinated) über Meldepunkt in Österreich

·         (allenfalls) Sondererkennung für Staatsluftfahrzeuge

sollen die sichere, flüssige und ökonomische Abwicklung des Fluges durch die Flugsicherung sicherstellen. Zur Unterstützung der Fluglotsen werden die oben angeführten Detailinformationen  auf sogenannten Kontrollstreifen ausgeworfen. Die Flugpläne selbst werden 30 Minuten nachdem das Luftfahrzeug den österreichischen Luftraum verlassen hat bzw. gelandet ist automatisch gelöscht, die Kontrollstreifen selbst Klärung allfälliger verrechnungstechnischer Fragen noch 12 Monate aufbewahrt. Österreich gehört damit zu den Ländern, die Flugplandaten verhältnismäßig lange aufbewahren.

 

Auch ist es der AustroControl aufgrund der vorhandenen Daten nicht möglich festzustellen, ob das jeweilige Flugzeug im Eigentum eines vom CIA kontrollierten Bedarfflugunternehmens steht, davon abgesehen, dass sich zum Zeitpunkt der Flugdurchführung der derzeit in Diskussion stehenden Flüge diese Frage auch gar nicht gestellt hat.

 

Vor allem aber ist die ausschließliche Aufgabe der AustroControl die sichere Durchführung von ordnungsgemäß angemeldeten Flügen, darüber hinausgehende Überwachungs- oder Informationstätigkeiten fallen daher nicht in die Kompetenz der AustroControl.

 

Eine Untersuchung im Bereich meines Ressorts bzw. der AustroControl könnte sich daher ausschließlich auf eine aus luftfahrtrechtlicher bzw. flugbetrieblicher Sicht rechtskonforme Durchführung der Flüge beziehen. Da eine Verletzung österreichischer und internationaler luftfahrtrechtlicher Normen aber bis dato nicht behauptet wurde, sehe ich für eine Untersuchung keine Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen