3569/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0074-IV/9/2005                                            Wien, 12.01.2006

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3621/J der Abgeordneten LAPP u.a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Für das Jahr 2003 erhielten die Integrativen Betriebe unter Berücksichtigung der für den Entfall der „Werkprämie“ vorgesehenen Übergangsbestimmung eine Direktförderung zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Höhe von insgesamt € 3.878.529,04.

 

Ab dem Jahr 2004 ist der Ausgleich in der Förderung des laufenden Betriebes, mit der den Integrativen Betrieben die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entstehenden Mehraufwendungen abgegolten werden, integriert und damit nicht gesondert darstellbar.

 

Frage 2:

 

Der Ausgleich für die Integrativen Betriebe wird nicht aus Budgetmitteln, sondern aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds finanziert.

 

Frage 3:

 

Per 1. November 2005 standen in den Integrativen Betrieben insgesamt 1.468 Menschen mit Behinderung in Beschäftigung.

 

Fragen 4 und 5:

 

Gemäß Beschluss des Ausgleichstaxfondsbeirates vom 18. September 1996 ist der Absicherung der bestehenden Integrativen Betriebe und der Arbeitsplätze Priorität vor der Errichtung neuer Betriebstätten einzuräumen.

 

Frage 6:

 

Im Jahr 2004 betrug der Eigenerwirtschaftungsgrad der Integrativen Betriebe insgesamt 69 %.

 

Fragen 7 und 8:

 

Der Umgestaltung der sog. „Werkprämie“, die im Rahmen des Bundessozialämterreformgesetzes (BSRG, BGBl. I Nr. 150/2002) erfolgte, lag eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Aufgabenbereinigung auf dem Gebiet der Behindertenpolitik und über die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zu Grunde. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Zahlung von Prämien für Aufträge an Behinderteneinrichtungen aus dem Ausgleichstaxfonds eingestellt wird, und die Länder für die in ihren Bereich fallenden Einrichtungen (so wie der Bund im Hinblick auf die Integrativen Betriebe im Sinne des § 11 BEinstG) einen allfälligen adäquaten Ausgleich übernehmen. Auf die konkrete Ausgestaltung der diesbezüglichen Leistung des jeweiligen Landes steht mir aus kompetenzrechtlichen Gründen allerdings kein Einfluss zu.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

Ursula Haubner