3569/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
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BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0074-IV/9/2005 Wien, 12.01.2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3621/J der Abgeordneten LAPP
u.a. wie folgt:
Frage 1:
Für das Jahr 2003 erhielten die
Integrativen Betriebe unter Berücksichtigung der für den Entfall der „Werkprämie“
vorgesehenen Übergangsbestimmung eine Direktförderung zur Aufrechterhaltung
ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Höhe von insgesamt € 3.878.529,04.
Ab dem Jahr 2004 ist der Ausgleich in
der Förderung des laufenden Betriebes, mit der den Integrativen Betrieben die
durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entstehenden
Mehraufwendungen abgegolten werden, integriert und damit nicht gesondert
darstellbar.
Frage 2:
Der Ausgleich für die Integrativen
Betriebe wird nicht aus Budgetmitteln, sondern aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds
finanziert.
Frage 3:
Per 1. November 2005 standen in
den Integrativen Betrieben insgesamt 1.468 Menschen mit Behinderung in
Beschäftigung.
Fragen
4 und 5:
Gemäß
Beschluss des Ausgleichstaxfondsbeirates vom 18. September 1996 ist der
Absicherung der bestehenden Integrativen Betriebe und der Arbeitsplätze
Priorität vor der Errichtung neuer Betriebstätten einzuräumen.
Frage 6:
Im Jahr 2004 betrug der
Eigenerwirtschaftungsgrad der Integrativen Betriebe insgesamt 69 %.
Fragen 7 und 8:
Der Umgestaltung der sog. „Werkprämie“,
die im Rahmen des Bundessozialämterreformgesetzes (BSRG, BGBl. I Nr. 150/2002)
erfolgte, lag eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Aufgabenbereinigung
auf dem Gebiet der Behindertenpolitik und über die Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten zu Grunde. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die
Zahlung von Prämien für Aufträge an Behinderteneinrichtungen aus dem
Ausgleichstaxfonds eingestellt wird, und die Länder für die in ihren Bereich
fallenden Einrichtungen (so wie der Bund im Hinblick auf die Integrativen
Betriebe im Sinne des § 11 BEinstG) einen allfälligen adäquaten Ausgleich
übernehmen. Auf die konkrete Ausgestaltung der diesbezüglichen Leistung des
jeweiligen Landes steht mir aus kompetenzrechtlichen Gründen allerdings kein
Einfluss zu.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin:
Ursula
Haubner