3571/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
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möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3615/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Österreich
wird sein fortschrittliches Tierschutzgesetz mit fachlich fundierten
Argumenten, die darlegen, dass eine artgerechte Wildtierhaltung in Zirkussen
nicht möglich ist, verteidigen und sich dafür einsetzen, dass das Wildtierhaltungsverbot
in Zirkussen in § 27 Abs. 1 TSchG aufrecht bleibt.
Frage
2:
Von
meinem Ressort wurde eine fachliche Stellungnahme abgegeben, die nun von den
dafür zuständigen Juristen und Europarechtsexperten des Bundeskanzleramtes
überarbeitet und nach Brüssel übermittelt wird.
Frage
3:
Das
Wildtierhaltungsverbot des § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz beruht auf einer
Vierparteieneinigung. Es ist keine Änderung dieser Regelung bzw. Aufhebung des
Verbotes vorgesehen.
Frage
4:
Für
die EU-Ratspräsidentschaft besteht ein bereits seit längerem festgelegtes
Programm. Eine EU-weite Regelung betreffend die Haltung von Wildtieren in
Zirkussen ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte dieses Thema jedoch während der
österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft aufgegriffen werden, werde ich mich
selbstverständlich
für ein EU-weites Verbot einsetzen und jegliche Initiativen, die für ein
EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen unternommen werden,
unterstützen.