3571/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3615/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

Österreich wird sein fortschrittliches Tierschutzgesetz mit fachlich fundierten Argumenten, die darlegen, dass eine artgerechte Wildtierhaltung in Zirkussen nicht möglich ist, verteidigen und sich dafür einsetzen, dass das Wildtier­haltungsverbot in Zirkussen in § 27 Abs. 1 TSchG aufrecht bleibt.

 

 

Frage 2:

Von meinem Ressort wurde eine fachliche Stellungnahme abgegeben, die nun von den dafür zuständigen Juristen und Europarechtsexperten des Bundes­kanzleramtes überarbeitet und nach Brüssel übermittelt wird.

 

 

Frage 3:

Das Wildtierhaltungsverbot des § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz beruht auf einer Vierparteieneinigung. Es ist keine Änderung dieser Regelung bzw. Aufhebung des Verbotes vorgesehen.

 

 

Frage 4:

Für die EU-Ratspräsidentschaft besteht ein bereits seit längerem festgelegtes Programm. Eine EU-weite Regelung betreffend die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte dieses Thema jedoch während der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft aufgegriffen werden, werde ich mich

selbstverständlich für ein EU-weites Verbot einsetzen und jegliche Initiativen, die für ein EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen unternommen werden, unterstützen.