3572/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM dür Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/147-I/A/3/2005

Wien, am   13. Jänner 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3628/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

 

Gemäß § 2 TSchG ist das Verständnis der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Aus diesem Grund wurde von meinem Ressort das Projekt „Tierschutz macht Schule“ ins Leben gerufen.

Ziel ist es, mit Hilfe eines noch zu gründenden Vereins Unterlagen und Demon­strationsmaterial für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen zu erarbeiten und damit an den Schulen wichtige Aufklärungsarbeit in Angelegen­heiten des Tierschutzes zu leisten. Die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur sowie die Landesschulräte wurden im Oktober 2005 von diesem Vorhaben bereits informiert und um Unterstützung ersucht.

 

Um Nachfragern von Haltungssystemen und Stalleinrichtungen sowie Heimtier­unterkünften und Heimtierzubehör Klarheit über die Erfüllung der tierschutz­rechtlichen Anforderungen dieser Systeme zu verschaffen, ist im Jahr 2006 die Erlassung einer Verordnung über die Kennzeichnung serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünfte und Heimtierzubehör geplant (Verordnung gemäß § 18 Abs. 6 Satz 2 TSchG).

 

Als wissenschaftliche Tierschutzforschungsprojekte werden die alternativen Haltungssysteme in der Rindermast unter österreichischen Verhältnissen unter besonderer Berücksichtigung von Betonspaltenböden mit Gummiauflagen untersucht und die serienmäßig hergestellten Abferkelbuchten in Bezug auf Verhalten, Gesundheit und biologische Leistung der Tiere sowie in Hinblick auf Arbeitzeitbedarf und Rechtskonformität beurteilt.

 

Zum Thema Alternativen zu Tierversuchen sind im 1. Halbjahr 2006 drei Veran­staltungen vom Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden geplant, für die seitens meines Ressorts eine finanzielle Förderung zugesagt wurde.

 

Frage 2:

 

Auf bestehende Projektunterlagen aufbauend sollen objektive und fachlich seriöse Unterlagen sowohl für das Lehrpersonal, als auch für Kinder mit einheit­lichem Qualitätsstandard entwickelt werden. Mit Hilfe erfahrener Pädagoginnen und Pädagogen und Expertinnen und Experten für Tierschutz und Tierhaltung sollen objektive, wissenschaftlich fundierte Broschüren in Form von zielgruppen­spezifischen Modulen erstellt werden.

 

Frage 3:

 

Tierschutz soll nicht nur im Unterricht vermittelt werden, sondern durch Erarbeitung entsprechender Module sollen auch Kindergartenkinder und außerschulische Jugendliche erfasst werden.

 

Frage 4:

 

Für das Jahr 2006 ist die Evaluierung des Status Quo im österreichischen Zoofachhandel und die Erstellung von Checklisten zur Selbstevaluierung geplant. Weiters soll ein Tieratlas für die handelsrelevanten Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische als Ergänzung zu den Mindestanforderungen gemäß
der 2. Tierhaltungsverordnung zur Information der Tierkäufer/innen, Tierbesitzer/innen, Zoofachhändler/innen und Behörden erarbeitet werden. Derzeit werden Grundlagen für Handbücher und Checklisten für Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen erarbeitet, die dazu beitragen, dass einerseits die Tierhalterin/der Tierhalter auf Grund der Selbstevaluierung eine Standortbestimmung durchführen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen kann und andererseits die Tierärztin/der Tierarzt des Tiergesund­heitsdienstes und die Amtstierärztin/der Amtstierarzt eine Hilfestellung bei der Interpretation und Umsetzung der Tierschutzbestimmungen hat.

 

Fragen 5 und 6:

 

Die Untersuchung der alternativen Haltungssysteme in der Rindermast und die Beurteilung serienmäßig hergestellten Abferkelbuchten werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert. Die Kosten für diese beide Projekte belaufen sich insgesamt auf nicht ganz 550.000 Euro.

 

Die direkte Förderung der Errichtung von speziell tierfreundlichen Haltungssystemen kann durch mein Ressort auf Grund der Kompetenzlage und der finanziellen Ausstattung nicht erfolgen. Für das Jahr 2006 ist die Errichtung der gemäß § 18 Abs. 6 BTschG vorgesehenen Prüfstelle geplant. Die Betrieb und die Projekte dieser Prüfstelle werden von meinem Ressort gefördert.

 

Frage 7:

 

Bis dato sind keine über die oben angeführten Projektanträge hinausgehenden Anträge bei meinem Ressort eingereicht worden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin