3574/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/146-I/A/3/2005

Wien, am    13  . Jänner 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3616/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4, 6 und 8:

 

Wie jeder Tierhalter sind auch die Verantwortlichen eines Zoos verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der Tierhaltung nach dem Tierschutzgesetz und seiner VO einzuhalten.

 

Der Direktor des Schönbrunner Zoos, Prof. Dr. Pechlaner, wurde im Zuge der Bundestierschutzgesetzwerdung 2004 von allen im Parlament vertretenen Parteien als engagierter Fachexperte im Tierschutz anerkannt. Damit ist das Vertrauen von allen Seiten mitbegründet, dass Herr Direktor Pechlaner die wissenschaftliche und rechtliche Kompetenz besitzt, die Notwendigkeit be­stimmter Maßnahmen in der Zootierhaltung einzuschätzen.

 

Ein gewisses Maß an Disziplinieren ist sicher nötig, um einen Pflegestatus ge­währleisten zu können, nur so können Routine-Untersuchungen und veterinärmedizinische Behandlungen ohne risikoreiche Vollnarkose für das Tier durchgeführt werden. Dass hierbei Methoden, die auf positive Bestärkung beruhen zu bevorzugen sind, ist unumstritten. Bei der "no contact" Situation besteht keine Möglichkeit einen Trainingsstatus zu erreichen, was medizinische Behandlungen ohne Sedierung des Tieres unmöglich macht.

 

Bei Verdacht auf Tierschutzvergehen steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, die AmtstierärztInnen bzw. auch den zuständigen Tierschutzombudsmann der Stadt Wien zu informieren.

 

Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen wird durch die Länder überprüft, die allein für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig sind.

 

Frage 5:

 

Der wissenschaftliche Wert der Haltung von Afrikanischen Elefanten ist unter anderem darin zu sehen, dass der Afrikanische Elefant immer noch auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten steht. Die Erarbeitung von haltungs­spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Zoos trägt wesentlich zum nach­haltigen Arterhalt, zur Bestandsregeneration und im weiteren zur Wiederein­bürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum bei.

 

Frage 7:

 

Der Tiergarten Schönbrunn ist wie alle anderen österreichischen Zoos durch § 2 Abs. 1 Z 6 Zooverordnung dazu angehalten, die Aufklärung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume, zu fördern.

 

Frage 9:

 

Der Tierschutzrat ist bereits gemäß § 42 Tierschutzgesetz als unabhängige Experten-Kommission eingerichtet worden. Zu seinen Aufgaben zählt es unter anderem auch, den Vollzug des Bundestierschutzgesetzes zu bewerten. Ich werde dieses Gremium daher mit diesem Thema befassen.

 

Fragen 10 und 11:

 

Die österreichische Zooverordnung schränkt die Zootierhaltung bereits dahin­gehend ein, dass die Tiere schon jetzt nur mehr unter Bedingungen gehalten werden dürfen, mit denen den Biologischen- und Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird.

Gesetzliche Maßnahmen zu treffen stehen mir als Ministerin nicht zu.

Dies wäre Sache des Parlaments.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin