3576/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3622/J der Abgeordneten Bettina Stadibauer und GenossInnen
wie folgt:
Frage 1:
Die genannte Kampagne beläuft sich auf € 370.120,39.
Fragen 2, 4 und 6:
Medium |
Sujet |
Kosten |
wann |
Woman |
Hotel Mama |
€49531,2,- |
11.11.2005, |
Profil |
Bügeleisen, |
€ 20.400,- |
7.11.2005 |
NEWS Leben |
Hotel Mama |
€ 14.250,- |
4.11.2005 |
Welt der Frau |
Hotel Mama |
€ 4.690,- |
20.11.2005 |
Gesund und Vital |
Wäschekorb |
€ 3.500,- |
25.11.2005 |
Neues Volksblatt |
Wäschekorb |
€ 1.650,- |
1.12..2005 |
Heute |
Post it's |
€ 22.380,- |
22.-25.11.2005, |
Frauensolidarität |
Frauenratgeberin |
€ 327,- |
1.12.2005 |
Lebensart |
Wäschekorb |
€ 2.000,- |
Dez. 2005 |
Frage 3:
Die Kampagne lief von 4.11.2005 bis 16.12.2005.
Frage 5:
Die Kosten von strategischer und kreativer Konzeption der
Plakate sind in den
Agenturkosten
(s. Fragebeantwortung 7, 8, 9, 10 und 11) enthalten. Für die
fotografischen
Leistungen sind Kosten in der Höhe von € 10.641,- entstanden.
Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:
Die Idee zur Kampagne entstand im Zuge der laufenden
PR-Arbeit des BMGF.
Gesucht
wurde nach einer Möglichkeit eine gesellschaftspolitische Diskussion über
die
Rolle der Frauen zu initiieren und gleichzeitig die Publikation „Die
Frauenratgeberin" einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Auftragswert der Kampagne blieb unter dem Wert von
130.000 SZR (entspricht
derzeit gemäß Schwellenwert Verordnung der Bundesregierung € 154.000,—).
Aufgrund der obigen Ausführungen war wegen der Eigenart der Leistung die
Durchführung eines wirtschaftlichen Wettbewerbes auf Grund der Kosten des
Beschaffungsvorganges wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Vergabe hatte daher
auf
Grundlage
des § 26 Abs. 4 BVergG 2002 zu erfolgen.
Für Agenturleistungen wurde im Werkvertrag ein Betrag von € 71.900,— vereinbart!
Die Auswahl und Abwicklung der Medienpartnerschaften
erfolgte unabhängig von
einander
direkt über das BMGF entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes.
Frage 12:
Die Erstellung des Radiospots kostete € 1098,-.
Fragen 13, 14 und 15:
Gebucht wurde die „RMS Top Kombi" beim RMS
Radioverbund Österreich. Dabei
konnten um €
49.360,13- die beiden 30 sekündigen Spots insgesamt 56 mal
geschaltet werden. Dabei wurden pro Tag in
jeweils 4 der folgenden Radiosender
Spots gebracht.
*106,7 Party FM
* 88,6 Der
Supermix für Wien
* 89,6 Das
Musikradio
* A1 Radio
* Antenne
Kärnten
* Antenne
Salzburg
* Antenne Steiermark
* Antenne
Vorarlberg
* Antenne Wels
* Antenne Wien
102,5
* Arabella
Unterland
* Das
Soundportal
* Hit FM
Burgenland
* Hit FM
Mostviertel
*
Hit FM St. Pölten
* KRONEHIT
Burgenland
* KRONEHIT
Kärnten
* KRONEHIT
Niederösterreich
* KRONEHIT
Oberösterreich
* KRONEHIT
Salzburg
* KRONEHIT
Steiermark
*
KRONEHIT Tirol
*
KRONEHIT Wien
*
Life Radio Oberösterreich
*
Life Radio Tirol
*
Radio Arabella 105,1 Innsbruck
*
Radio Arabella 99,4
*
Radio Arabella Bregenz
*
Radio Arabella Großraum Wien
*
Radio Energy 104,2
*
Radio Grün Weiss
*
Radio Harmonie
*
Radio Osttirol
*
Radio Salzkammergut
* U1 Unterland
* Welle 1
Salzburg
*
Welle 1 Steyr
* Welle
Außerfern
* Welle
Oberland
Frage 16:
Mit der Erstellung der Radiospots wurde
Das kW. Weninger & Co. Audioproduktions - KEG
Hernalser Hauptstr. 79
1170
Wien
betraut.
Frage 17:
Es wurden zwei Arten von Post it's Blöcken erstellt. Post
it-Blöcke ohne Motivwechsel
kosten
das BMGF € 0,58- pro Block, Post it-Blöcke mit Motivwechsel € 0,99- pro
Block. Es wurden insgesamt 5000 Post it-Blöcke ohne und 10000 Post it-Blöcke
mit
Motivwechsel
hergestellt.
Fragen 18 und 19:
Die Post it's sind im BMGF und unter der Homepage www.frauenratgeberin.at zu
bestellen
und werden über die Poststelle des BMGF versandt.
Sofern die Post-Its
nicht bei Veranstaltungen verteilt werden, werden sie per Post
versandt. Hierfür werden die Posttarife
genutzt, die von der Bundesbeschaffungs
GmbH unter der GZ 38.00.00.195.000 ausgehandelt wurden.
Frage 20:
Mit der Erstellung der Post wurde die Firma
Schrecks Goodies Werbeartikel Handels GmbH
Gassergasse 19/1/B3
1050 Wien
beauftragt.
Fragen 21 und 22:
Die aktuelle Kampagne läuft noch bis 16.12.2005. Nach
einer anschließenden
Evaluation wird über weitere Maßnahmen entschieden.
Fragen 23 und 24:
Die
Kampagne „Man(n) glaubt es kaum - Frau braucht Zeit und Raum" widmet sich
den typischen Rollenbildern und
Lebenssituationen von Frauen. Sie soll einen Beitrag
zu partnerschaftlicherem Denken und Verhalten leisten.
Ziel ist es die Position der Frauen in täglichen
Lebenssituationen zu stärken. Männer
werden auf die
Belastungen der Frauen in ihrer Umgebung aufmerksam gemacht.
Frauen werden ermutigt mehr auf sich selbst und ihre Bedürfnisse zu achten.
Hinter der Kampagne steht die Publikation „Die
Frauenratgeberin", auf die durch die
Kampagne aufmerksam gemacht wurde. In den ersten vier Wochen der Kampagne
wurden ca. 700
Exemplare bestellt und verschickt.
Fragen 25 bis 27:
Ich
lehne eine rechtliche Festschreibung partnerschaftlicher Arbeitsteilung ab. Ein
derartiger staatlicher Eingriff in die
intimsten Bereiche von Menschen in Partnerschaft
scheint mir sehr problematisch. Das geltende Ehe- und Familienrecht
bietet
ausreichende rechtliche Möglichkeiten an.
Mit der gegenständlichen Kampagne soll
die Bewußtseinsbildung für die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen
Teilung der
Haushaltsarbeit weiter vorangetrieben
werden, ohne die Individualität des/der
Einzelnen, der mein größter Respekt
gilt, anzugreifen.
Fragen 28 und 29:
Frauenpolitik beinhaltet die Schaffung von gleichen
Chancen und Pflichten von
Frauen und Männern in allen Lebens- und Politikbereichen, das Recht auf
Mitgestaltung,
Mitsprache und Mitwirkung von Frauen in allen politischen Gremien
und Entscheidungen, ein Recht auf gleiches
Einkommen bei gleichwertiger Arbeit, ein
Recht auf gleichwertige soziale und ökonomische Lebensbedingungen, und lässt
sich
auch an Hand der Maßnahmen, die zur Unterstützung und Förderung der Entwicklung
der Frauen in Österreich gesetzt
wurden, messen.
In meiner Amtszeit wurden ua. folgende Maßnahmen für Frauen gesetzt:
Beruf und Familie
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern,
wurde eine Reihe von
Maßnahmen
umgesetzt:
•
Stärkung
des Familieneinkommens durch das Kinderbetreuungsgeld und
die Erhöhung des
Alleinverdiener/innen-Absetzbetrages sowie die Erhöhung
der Zuverdienstgrenze von 296 Euro monatlich (3.552 Euro/Jahr) - nach
der
alten Karenzgeldregelung) auf 14.600,-
Euro/Jahr.
•
Erleichterung des Wiedereinstiegs durch die Ausweitung
des Rechts auf
Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes in Betrieben
über 20
Mitarbeiter/innen.
•
Seminare für Frauen zur beruflichen Orientierung: Konzeption
und
Planung
von eintägigen Seminaren in den neun Bundesländern zur beruflichen
Orientientierung für
Frauen während der Kinderbetreuungszeit.
Das BMGF bietet im Mutter-Kind-Pass einen Gutschein an,
mit dem Frauen in
Karenz
eintägige Schnupperseminare in Anspruch nehmen können. Die eigens
ausgebildeten
Trainerinnen und Vertreterinnen des AMS zeigen individuelle
Wege
für einen zufrieden stellenden Ausgleich zwischen Familie und Beruf. Die
Seminare
finden österreichweit in den AMS-Stellen statt - immer dann, wenn
genügend Interessierte sich gemeldet haben. (www.orientierunqsseminar.at)
• Eigenständige
Alterssicherung durch die Pensionsreform. Die
Bundesregierung investiert eine Milliarde
Euro zusätzlich in die
Pensionsanrechnung von max. vier
Jahren Kindererziehung pro Kind auf Basis
der Berechnungsgrundlage von 1.350,- Euro/Monat zusätzlich zu jeglicher,
während der Kinderbetreuungsphase
ausgeübter Erwerbstätigkeit.
Steuerreform: Die Einkommenssteuersenkung
begünstigt Frauen. Der Großteil der
geringen Einkommen wird immer noch von Frauen bezogen. Der
Einkommenszuwachs
durch die Einkommenssteuersenkung beträgt ca. 2 Prozent.
Dies bedeutet mehr Geld für Familien und Kinderzuschlag beim
Alleinverdienerabsetzbetrag.
Diese Maßnahme kommt Alleinerzieherinnen zu Gute.
Frauenbeschäftiqunq
Noch nie zuvor waren in Österreich so viele Frauen
erwerbstätig wie heute. Die
Frauenbeschäftigungsquote liegt in Österreich bei 61% - im
Haupterwerbsalter sogar bei 77,5%.
•
Das Beschäftigungspaket mit einem Gesamtvolumen von 285
Mio. Euro hat
100 Mio. Euro davon für die
Förderung von Frauen vorgesehen. 2006
können
damit 22.000 Frauen zusätzlich qualifiziert und beschäftigt werden.
•
Die Beratung für arbeitsuchende Frauen geht in enger
Zusammenarbeit mit
dem
AMS noch stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der Frauen ein.
•
Frauen in Führungspositionen: Um den Anteil von Frauen
in
Führungspositionen zu steigern, ist es entscheidend, Frauen ausreichend in
alle
Maßnahmen der Personalentwicklung, Weiterbildung, Projektmanagement
und
transparente Auswahlverfahren einzubinden.
Wir
haben daher die Erstellung einer Studie mit dem Arbeitstitel „Frauen in
Führungspositionen in Österreich" in
Auftrag gegeben, um Frauen in
Führungspositionen nach Branchen und Unternehmensgrößen in einer Ist-Analyse
statistisch zu erfassen, Gründe für ihre geringe Repräsentanz zu klären,
um
Maßnahmen in Unternehmen und im öffentlichen
Bereich zu durchleuchten und einen
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Vertretung von Frauen in
Führungspositionen zu erstellen.
In
Österreich ist schon seit langem, nämlich seit dem Jahr 1979, gesetzlich die
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in
der Arbeitswelt zwingend
vorgeschrieben. Die Position der Frauen im Beruf und am Arbeitsmarkt ist
auch in
vieler Hinsicht von bedeutenden
Fortschritten der Frauen in Richtung Gleichstellung
geprägt.
Frauen haben in den letzten Jahrzehnten betreffend
Erwerbsbeteiligung stark
aufgeholt,
im internationalen Vergleich steht Österreich gut da.
Angesichts der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von
Frauen müssen gezielte
Maßnahmen für Frauen
forciert werden. Höher- bzw. besser qualifizierte
Arbeitsplätze für Frauen sind explizites
Ziel der Frauenbeschäftigung.
Ich habe daher als Frauenministerin einen Runden Tisch
zu diesem Thema im Juni
dieses
Jahres initiiert, auch, um die frauenpolitischen Positionen und Aspekte im
Nationalen Reformprogramm sicherzustellen. Dabei wurde ein „Fünf-Punkte
Programm zur Frauenbeschäftigung" präsentiert.
Es fokussiert auf
die Verbesserung der Situation für betroffene Frauen in
verschiedenen
Bereichen:
· Frauenspezifische Maßnahmen im AMS
· Bewusstseinsbildung
bei der Berufswahl von jungen Frauen
· Qualifikationsmaßnahmen
für gefährdete Gruppen
·
Erschließung des Wachstumsmarkts Gesundheits- und
Pflegeberufe, Höher-
und
Weiterqualifizierung, Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit
· Verbesserung
der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit Familie und Beruf
Hinsichtlich
Teilzeitbeschäftigung ist das Ziel, ein mehr an qualitativ hochwertiger
Teilzeitarbeit, „qualifizierter
Teilzeitarbeit", zu erreichen, Teilzeitarbeit, die das
berufliche Fortkommen der Frauen nicht behindert, sondern fördert. Dabei
darf nicht
darauf vergessen werden, dass laut einer
Umfrage bei Teilzeitbeschäftigten mehr als
80% angeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung ihrer augenblicklichen
Lebenssituation
am besten gerecht wird und daher von
ihnen gewollt ist.
Ansätze zur Verringerung der Einkommensunterschiede
müssen aus meiner Sicht
folgende
Schwerpunkte abdecken: Berufseinstieg und Berufswahl von jungen Frauen,
Berufsunterbrechungen und der Wiedereinstieg, sowie Aufstiegschancen.
Wichtig ist, dass Frauen gestärkt werden und Väter die
Elternkarenz stärker
beanspruchen, Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit vereinbaren und die
Berufslaufbahn ihrer
Partnerinnen unterstützen. Das bedeutet sowohl
Sensibilisierungs- und Informationsarbeit,
auch in Richtung der Betriebe und
Sozialpartner, als auch Maßnahmen im
Rahmen des Gender Mainstreaming.
BMGF Business Mentorinq Programm (www.frauenmentorinq.at)
Ziele des Business Mentorings sind
- Aufbau eines österreichweiten Netzwerkes von Mentorinnen und Mentees, die sich
über alle Altersgruppen und Branchen hinweg austauschen und sich im
Berufsleben und bei der Karriereplanung unterstützen
die Verbesserung der berufliche Situation für Frauen,
vor allem auch in
technischen
- nicht traditionellen - Arbeitsbereichen
-
die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
-
die Verbesserung von Verdienstchancen für Frauen und
die Leistung eines Beitrags zur Verringerung der
Einkommensschere zwischen
Frauen
und Männern
Schwerpunkt 2005: Ausweitung des Business Mentoring
Programms unter
Einbeziehung
internationaler Mentoring Points
- Schwerpunkt 2006: Implementierung des Business
Mentorings als
Personalentwicklungskonzept in der
Privatwirtschaft
Steigerung
2004 - 2005: von mehr als 1.000 teilnehmenden Mentees und
Mentorinnen im Jahr 2004 auf 1.600 im Jahr 2005
Frauen-Business-Mentoring-Messe im Rahmen des
Frauen-Business-
Mentoring-Programms
Zum Auftakt des ersten Frauen-Business-Mentoring-Jahres
wurde am 12. März 2004
die
erste österreichweite Mentoring Messe durchgeführt. Am 10. März 2005
veranstaltete
das Bundesland Steiermark die 2. Business Mentoring Messe in Graz.
Im
Jahr 2006 findet die Business Mentoring Messe im Rahmen der 2-tägigen
Frauenmesse
am 7. und 8. März im Palais Auersperg statt.
Ziele
der Business Mentoring Messe:
Präsentation und weitere Etablierung des
Frauen-Business-Mentoring-Programms
Motivation
zur Teilnahme am Frauen-Business-Mentoring-Programm schaffen
Unterstützung der
regionalen Mentoring-Aktivitäten
Verleihung der „Mentora" im Rahmen des
Frauen-Business-Mentoring-
Programms
Als Abschluss eines erfolgreichen Business Mentoring
Jahres wird die Verleihung der
Auszeichnung „Die
Mentora" durchgeführt. In den drei Preiskategorien, das
erfolgreichste Mentoring-Paar, der aktivste Mentoring-Point und das beste
Firmen-
Mentoring, werden die Gewinnerinnen für ihr
besonderes Engagement im Bereich des
Frauen-Mentoring ausgezeichnet.
Cross Mentorinq im Bundesdienst (www.crossmentorinq.net)
Als Frauenministerin ist mir die Förderung der weiblichen Bundesbediensteten ein
großes Anliegen. Das Cross Mentoring Projekt, das im Jänner d.J. gestartet ist,
entspricht einem meiner Hauptanliegen - die Chancengleichheit für Frauen zu
fördern.
Der Einsatz von Mentoring als zukunftsweisendes Personalentwicklungsinstrument
soll im Rahmen der laufenden Verwaltungsinnovation forciert werden.
Am 02.12.2005 Abend fand im Rahmen der Verleihung der
Bundesdienstmentora der
Abschluss des ersten Cross Mentoring Jahres statt. Und die Ergebnisse mit 14
teilnehmenden
Dienststellen und 42 Mentoring-Paaren und die positive Resonanz
während des Jahres unterstreichen die Bedeutung von Mentoring. Denn mit diesem
Projekt erhalten weibliche Bundesbedienstete erstmals die Chance über die
Ressortgrenzen
hinweg neue persönliche und berufliche Perspektiven zu gewinnen.
Mit dem 3. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde
die
Planung
eines Cross Mentoring Projekts auf Bundesebene festgelegt.
Mein
Ressort (Abteilung für strategische Kommunikation und Grundsatzpolitik)
übernahm die Planung und Organisation im
ersten Jahr. Diese Abteilung fungiert als
Informationsdrehscheibe und ist für die Fortführung und
Weiterentwicklung des
Projekts zuständig.
Zur Durchführung wurde in jedem Bundesministerium und
obersten Organ ein/e
Cross-Mentoring-Beauftragte/r
nominiert.
Ausblick 2006
Schwerpunkt 2006 wird die Erweiterung des Cross Mentoring Projekts um die
nachgeordneten Dienststellen und die Landesverwaltungen sein.
Damit geht dieses bereits erfolgreich laufende Projekt in
die Bundesländer und ich
freue
mich schon selbst Ihnen im nächsten Jahr die Ergebnisse präsentieren zu
können!
Frauen & Gesundheit
•
Die Stärkung der Frauengesundheit ist ein zentrales
frauenpolitisches Ziel und
deshalb einer der großen Schwerpunkte der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft 2006. Mit dem österreichischen Frauengesundheitsbericht
wurde dafür eine wichtige Diskussionsgrundlage geschaffen.
•
Vorsorge Neu - die neue Vorsorgeuntersuchung, die
seit Oktober 2005
österreichweit
durchgeführt wird, berücksichtigt erstmals auch Unterschiede
zwischen Frauen und Männern. Dabei werden für alle Teilnehmer/ innen
individuelle
Risikoprofile erstellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung
des
persönlichen Gesundheitszustands empfohlen.
•
Frauenförderung in der Medizin Reihungskriterienverordnung
novelliert,
„Positive
Diskriminierung" von Frauen
•
geschlechtergerechte
Medizin wichtig
in der Praxis und in der Forschung,
Expert/innentreffen im ersten Quartal
•
Konzepterstellung zur Vorbereitung eines
qualitätsgesicherten
flächendeckenden
Brustkrebs-Screenings: Im Auftrag des BMGF hat das
ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für
Gesundheitswesen) ein Konzept
samt Kostenplan für ein
qualitätsgesichertes, flächendeckendes
Brustkrebsscreening auf der Basis der
EU-Leitlinien ausgearbeitet.
•
Erstellung eines GM-Leitfadens für das Spitalswesen. Ziel des
Projektes
ist die nachhaltige
Integration von GM in die Führungsinstrumente eines
Krankenhauses und die konstante Formulierung
von GM-Zielen im Bereich der
fünf Dimensionen, Kund/innen, Finanz, Qualität, Mitarbeiter/innen, Werte
mit
dem Ergebnis der routinemäßigen Anwendung
von GM sowohl bei der
Dienstleistungserbringung
(Geschlechtergerechte Medizin und Pflege) als auch
in der Personal- und
Organisationsentwicklung.
Gerade als Gesundheitsministerin ist mir auch die
gesundheitliche Situation von
Migrant/innen
ein großes Anliegen. Schließlich muss für jeden in Österreich lebenden
Menschen der gleiche Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem sicher
gestellt sein.
Daher habe ich in meinem Ressort einen eigenen
Gesundheitsplan für Migrant/innen
entwickeln lassen, der die Interkulturelle Kompetenz im Gesundheitswesen zum
Ziel
hat und nicht nur für
den gleichen Zugang für Österreicher/innen und Migrant/innen
zum österreichischen Gesundheitswesen Sorge
trägt, sondern auch eine Förderung
der Migrant/innen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen anstrebt.
Gleichbehandlunqsaesetz (GIBG 2004):
• Bundesgesetz über die
Gleichbehandlungskommission und die
Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW/GBK-Gesetz): Mit dem GIBG
erfolgte
die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU 2000/43
und 2000/78. Im Zuge der Umsetzung
wurde das GIBG neu gefasst.
Es sind nun längere gerichtliche Fristen zur
Geltendmachung von sexueller
Belästigung
(1 Jahr) und von Belästigung (6 Monate) vorgesehen. Das Gesetz
enthält
eine Neufassung der Definitionen von unmittelbarer und mittelbarer
Diskriminierung.
Weiters gibt es einen Viktimisierungsschutz, eine neue
Beweislastverteilung zu Gunsten der von
Diskriminierung betroffenen Person
und die Möglichkeit einer Nebenintervention von Klageverbänden zur
Durchsetzung von Rechten der
Diskriminierungsopfer. Außerdem gibt es eine
erhebliche Erweiterung der Antidiskriminierungstatbeständen (ethnische
Herkunft, Religion oder Weltanschauung, alter oder sexuelle Orientierung).
„Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von
Benachteiligungen von
Frauen"
für die Jahre 2003 - 2004
121 Maßnahmen
o BMGF: 38 Maßnahmen (€ 10,675.109)
o BMBWK: 29 Maßnahmen (€ 25 Mio.)
o BMWA: 16 Maßnahmen (€ 550 Mio.)
o BMSG: 12 Maßnahmen (€ 1.954 Mio.)
o BMVIT: 6 Maßnahmen (€ 469.250)
o BMLV: 4 Maßnahmen
o BMLFUW: 4 Maßnahmen (€ 138.672)
o BKA: 4 Maßnahmen (€ 1,892.322)
o BMJ: 3 Maßnahmen (€ 1,825.525)
o BMaA: 2 Maßnahmen (€ 65 Mio.)
o BMI: 2 Maßnahmen (€ 10 Mio.)
o BMF: 1 Maßnahme
Gesamtbudget: ca. € 2,6 Mrd._
Gewaltschutz
Mein Ressort fördert die erste Website der Frauennotrufe
in Österreich. Mit der
Einrichtung der
Homepage www.frauennotrufe.at wird den fünf autonomen
Frauennotrufen in Österreich (Wien, Graz,
Linz, Salzburg, Innsbruck) eine
gemeinsame Präsentationsplattform geboten.
Besonders freue ich mich über das neue Projekt „Frauentelefon
Nieder-
österreich" (BMGF Förderung € 35.000). Mit dieser
Einrichtung soll auch Frauen in
ländlichen Gegenden, die keine Beratungseinrichtung in ihrer Nähe haben, der
Zugang zu frauenspezifischen Informationen und Erstberatungen ermöglicht
werden.
Dieses Projekt ist mit einer einjährigen Pilotphase konzipiert und wird vom
Land und
Bund
(BMGF + BMI) ermöglicht. Der Trägerverein ist das Hilfswerk Niederösterreich,
die
Kooperation mit den niederösterreichischen FS-Stellen wird vom Land
Niederösterreich
in die Wege geleitet. Gewaltschutzdatei effizientes Instrument -
dient dem Schutz der
Opfer gegen mobile Gefährder; Datenschutz ist gewahrt!
Weiterführung
der Helpline gegen Männergewalt: Diese Helpline dient Frauen,
aber auch ihrem Umfeld, wie Nachbar/innen, Familie, Arbeitskolleg/innen etc.
bundesweit, kostenlos und rund um die Uhr als Anlaufstelle
für Erstberatung und
Krisenintervention
sowie Weitervermittlung an regionale Beratungs- und
Unterstützungseinrichtungen.
Weiterführung der Interventionsstellen gegen Gewalt in
der Familie auf Basis
eines
fünfjährigen Auftragsvertrages: Oberstes Ziel des Unterstützungsangebots ist
der Schutz der
betroffenen Frau vor weiteren Gewaltsituationen. Das Angebot der
Interventionsstellen umfasst aber auch
rechtliche und psychosoziale Unterstützung.
Die Interventionsstellen sind darüber hinaus Drehscheibe zwischen allen bei
häuslicher Gewalt involvierten Institutionen (Sicherheitsbehörden,
Gerichte,
Jugendwohlfahrtsbehörde, Frauenhäuser...)
Finanzierung
von Ausbildungsseminaren und themenspezifische
Fortbildungsseminare für Mitarbeiter/innen
von Fraueneinrichtungen im Bereich
„Gewalt gegen Frauen" für
Trainer/innen.
Miqrantinnen
Neue Grundsatzabteilung inklusive gebührenfreiem Servicetelefon 0800/20 20 11 im
BMGF
Im Jahr 2004 wurden von meinem Ressort rund € 340.000 an Fördermitteln für
Vereine vergeben, die spezifische Beratung und Betreuung für Migrantinnen
anbieten.
Für das Jahr 2005 wurden rd. € 360.000 für die
Schwerpunkte Beratung, Betreuung
und Weiterbildung vergeben (z.B. neu eingerichtete Beratungsstelle gegen
"Zwangsheirat",
Schulungen zur Erlangung des europäischen
Wirtschaftsführerscheins).
Maßnahmenkatalog gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen:
gemeinsam mit den Bundesministerinnen für Äußeres,
Inneres, Bildung,
Wissenschaft und Kultur, Justiz und soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Ziel der Initiative des BMGF
•
Gewalt
gegen Frauen stärker in der Öffentlichkeit thematisieren
•
Gewalt vorbeugen
•
Gewaltopfern helfen
Zwangsehe
• Fachgespräch I, 27. Juni 2005:
Bestandsaufnahme und Analyse der Situation für Frauen und Mädchen
• Fachgespräch II, 23. September 2005:
Opferschutz
in der Praxis
Vorschläge für konkrete Maßnahmen
Maßnahmen
•
Multiplikatorinnen Tagungen
•
Mobile Workshops für Schulen
•
Folder für Mädchen und Burschen ab 14 Jahren
•
Erstellen einer Meldedatenbank über Fälle von
Zwangsheirat
•
Errichtung von Notwohnungen
•
Umwandlung der Ehenötigung von Privatanklagedelikt zu
Offizialdelikt
FGM - Genitalverstümelung
• Fachgespräch, 19. September 2005
Bestandsaufnahme der Situation in Österreich
Kooperation
mit NGO's und anderen Ministerien
Erarbeiten geeigneter Maßnahmen
Maßnahmen
•
Erstellen einer FGM-Studie für Österreich
•
Aufklärung über Genitalverstümmelung in der Ausbildung
von Gynäkologinnen
und Kinderärztinnen
•
Verbesserung der Opferschutzes
•
Multiplikatorinnen Tagungen
Frauenhandel
• Round-Table-Gespräch, 25.Oktober 2005
Unterstützung der Arbeit der
Taskforce Menschenhandel
Ansprechstelle für die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen vom
Frauenhandel
Ausbau von Notunterkünften
Zweckwidmung konfiszierter Gelder für die Opfer und für
Präventionsmaßnahmen
Überprüfung notwendiger rechtlicher Anpassungen
Gender Mainstreaming
Mit Regierungsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde eine
interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG Gender Mainstreaming, www.imaq-
qendermainstreaminq.at) eingerichtet, um den politischen und
rechtlichen
Verpflichtungen
Österreichs zur Umsetzung des Gender Mainstreaming auf nationaler
Ebene
nachzukommen.
In
der IMAG Gender Mainstreaming sind alle Bundesministerien, die obersten
Organe und drei Staatssekretariate durch Ressortbeauftragte für Gender
Mainstreaming vertreten. Bei der
Steuerreform 2005 ist es erstmals in der
Geschichte Österreichs gelungen,
dass Prinzip GM bei der Umsetzung eines
Gesetztes zu verankern. Nach Pilotphase in PVA nun GM in allen KV-Trägern
implementieren.
Gender Budgeting:
•
Gründung der IMAG Gender Budgeting
•
BMGF: Auftrag zur Pilotstudie Drogenbudget
(Fertigstellung: Jänner 2006)
•
BMF: Anmerkungen der Ressorts zu „Gender Aspekte des
Budgets" bei der
Budgeterstellung
•
Fachtagung Gender Budgeting am 25. April 2005
•
Tagungsband der GB Fachtagung vom 25.4.2005
„Strategieentwicklung für
eine geschlechtergerechte Budgetgestaltung"
•
Gender Budgeting Projekte auf Bundes-,Länder- und
Gemeinde-ebene
•
Vorträge,
Expert/innen
•
Gender Aspekte der Ressorts, AUSZUG aus den Erläuterungen
zum
Bundesvoranschlag 2006.
•
www.imag-gendermainstreaming.at./Infothek
Gender Budgeting: Pilotstudie
Drogenbudget
• Teil I: Pilotuntersuchung
• Förderungen des BMGF nach § 16 SMG,
• Einrichtungen der Drogenhilfe in OÖ und Wien
• Inwieweit entspricht das Angebot den
• Bedürfnissen drogenabhängiger Frauen und Männer?
• Teil II: Leitfaden
• Anwendungsorientierte Hilfestellung, Methoden, Beispiele
•
Teil III: Gesamtstrategie
für den Bund
•
Organisatorische und personelle Voraussetzungen,
Prozessebene,
Evaluierung
und Monitoring
Frauenprojektförderung
• Im Jahr 2005 gelang es, die Fördermittel um rund 9% zu erhöhen
(Bundeshaushalt
€ 3.250.000 für 2004, € 3.550.000 für 20051)und damit als
Schwerpunktsetzung den Nachholbedarf in
bisher unterversorgten Regionen
schrittweise abzudecken.
•
Im Jahr 2005 wurden in enger Kooperation mit den
Landesfrauenreferaten
und
Landesfrauenbüros 19 Projekte (17 Beratungseinrichtungen und 2
Wiedereinstiegsprojekte)
neu initiiert und die Förderungen für 19
bestehende Beratungseinrichtungen erhöht.
•
Für 2005 wurden die Förderungen der FS-Stellen und
Notrufe jeweils um
€ 400,-- erhöht, die FS-Stellen Amstetten, Hollabrunn, Zwettl,
Salzburg,
Innsbruck und
Vorarlberg wurden zusätzlich für die Versorgung von
Außenstellen unterstützt, Orient Express
erhielt höhere Mittel für eine
Beratungsstelle Zwangsheirat, und
miteinander Lernen für die Betreuung eine
Mädchengesprächsgruppe.
•
FS-Stellen und Notrufe sind fixe Planungsgrößen auch für
das Jahr 2006, die
heuer zur Verfügung gestellten Beträge werden in der Planung
fortgeschrieben. Allfällige Erhöhungen bzw. eine
Vereinheitlichung der
Fördersumme für alle
FS-Stellen und Notrufe für 2006 können derzeit nicht
zugesagt werden, da die Budgetplanung für
das gesamte Ressort noch nicht
abgeschlossen ist. (FS-Stellen
Treffen, 18. November 2005)
Internationales
•
Teilnahme an der UN Frauenstatuskommission in New York
•
In diesem Zusammenhang zahlreiche Briefingveranstaltungen
für NGOs zur
Vor-
und Nachbereitung
•
Ausblick 2006: Teilnahme an der 50. Sitzung der UN
Frauenstatuskommission
in
New York (Delegation: BMGF, BMaA, BMWA, BMSG), NGO-
Delegationsleiterin
in der Regierungsdelegation: Rosy Weiss, Präsidentin der
International
Alliance of Women
•
Auch 2006 wird die Teilnahme von NGO-Vertreterinnen an
der UN-Frauen-
statuskommission
wieder gefördert werden (Übernahme von Reisekosten im
Ausmaß
von € 7.000).
•
Erstellung des 6. Länderberichts Österreichs zu CEDAW
(Convention on the
Elimination
of All Forms of Discriminiation against Women): Es werden
legistische
und andere Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Artikel
der Konvention sowie
Fortschritte und Probleme dargestellt.
Österreichischer Frauenbericht - Neu-Konzeptionierunq
Im Zuge der Konzeptionierung eines anfälligen
Frauenberichts 2005 hat eine
Überprüfung ergeben, dass weitere Inhalte des Frauenberichts 1995 durch
verschiedene
Publikationen, die sich mit der Lebenssituation von Frauen beschäftigen
und
die entweder schon erschienen sind oder 2006 erscheinen werden, abgedeckt
und ausreichend behandelt wurden bzw. werden.
Weitere Vorgangsweise:
Um eine umfassende Darstellung der Lebenssituation von Frauen
zu geben, wird
2006, eine Zusammenschau aller Berichte 2003 - 2006, die die Themenbereiche der
Frauenberichte
1995/1985/1975 abdecken, veröffentlicht:
1.
Geschlechtsspezifische Disparitäten, 2002.
2.
Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von
Benachteiligungen von
Frauen,
2003/04.
3.
CEDAW-Bericht, 2004.
4.
Bundes-Gleichbehandlungsbericht, 2004.
5.
Frauengesundheitsbericht, 2005.
6.
Frauen und Männer in Österreich, 2005.
7.
Künstlerinnenbericht,
2006
8.
Frauen in Führungspositionen, 2006.
9.
Migrantinnenbericht,
2006.
10.
Situation der Österreichischen Bäuerinnen, 2006.
Zu Frage 30:
Einleitend ist zu bemerken, dass angenommen wird, dass mit
dem in der Anfrage
unscharf
verwendeten Begriff „erwerbshemmend" der vom WIFO tatsächlich
verwendete Ausdruck „beschäftigungshemmend" gemeint ist.
Die
vom WIFO vorgestellten Ergebnisse von Parikularuntersuchungen finden in
den
amtlichen Statistiken über die „Arbeitsmarktposition vor Antritt bzw. nach
Beendigung
der Karenzepisode" keinen Rückhalt. Diesen Quellen zufolge ist der
Prozentsatz der Personen, die aus der Karenz erneut in Beschäftigung gelangen,
gegenüber
den Vergleichsjahren vor Einführung des
Kinderbetreuungsgeldes
markant
angestiegen, während der Prozentsatz der Personen, die vor Einführung
des
Kinderbetreuungsgeldes aus dem Arbeitsmarkt herausfielen („out of labor
force")
gegenüber den Vergleichsjahren des Karenzgeldes, als dieser Anteil über
50%
betrug, drastisch gesunken ist.
Fragen 31 bis 36:
Das Kinderbetreuungsgeld zeichnet sich gegenüber dem
früheren, als reine
Versicherungsleistung gestalteten Karenzgeld vor allem durch zwei wesentliche
Vorteile aus, nämlich durch eine beträchtliche Ausweitung des Kreises der
Bezugsberechtigten und durch eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze um mehr als
das
Vierfache. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine zutiefst soziale Maßnahme, die als
Familienleistung
ausgestaltet ist, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit
oder einer
Pflichtversicherung gewährt wird. Das bedeutet, dass auch jene
Personengruppen, die nach der früheren
Regelung kein Karenzgeld erhielten, erfasst
werden:
•
Hausfrauen
•
Student/innen
•
Selbstständige
•
Bäuerinnen
•
Geringfügig Beschäftigte
•
Freie Dienstnehmer/innen oder deren Partner
Pro Kalenderjahr darf der Gesamtbetrag der Einkünfte EUR
14.600,— nicht
übersteigen. Bei der alten Karenzgeldregelung waren es 296 Euro monatlich, das
entspricht 3.552 Euro
jährlich, allerdings ohne die beim Kinderbetreuungsgeld
eingeräumte Flexibilität über den
Jahresverlauf. Die Einkünfte des anderen
Eltemteiles sind nicht relevant!
Das Kinderbetreuungsgeld ist wie alle Maßnahmen der
Bundesregierung zur
Vereinbarkeit
von Beruf und Familie geschlechtsneutral gestaltet, richtet sich also an
Männer und Frauen. Der stetige Anstieg der Väter, die Kinderbetreuungsgeld
beziehen,
bestätigt diesen Ansatz.
Die
generell positiven Erfahrungen mit dem Kinderbetreuungsgeld werden derzeit
von der ressortzuständigen Ministerin für
Soziale Sicherheit und Generationen
evaluiert. Die Ergebnisse dieser
Evaluierung liegen noch nicht vor. Daher kann über
einzelne Maßnahmen einer allfälligen
Umgestaltung zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung noch keine Auskunft gegeben werden.