3576/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3622/J der Abgeordneten Bettina Stadibauer und GenossInnen

wie folgt:

Frage 1:

Die genannte Kampagne beläuft sich auf € 370.120,39.
Fragen 2, 4 und 6:

 

Medium

Sujet

Kosten

wann

Woman

Hotel Mama

€49531,2,-

11.11.2005,
25.11.2005,
9.12.2005

Profil

Bügeleisen,
Frauenratgeberin

€ 20.400,-

7.11.2005

NEWS Leben

Hotel Mama

€ 14.250,-

4.11.2005

Welt der Frau

Hotel Mama

€ 4.690,-

20.11.2005

Gesund und Vital

Wäschekorb

€ 3.500,-

25.11.2005

Neues Volksblatt

Wäschekorb

€ 1.650,-

1.12..2005

Heute

Post it's

€ 22.380,-

22.-25.11.2005,
28.11.-2.12.2005,
5.-7.12.2005,
9.12.2005, 12.-
16.12.2005

Frauensolidarität

Frauenratgeberin

€ 327,-

1.12.2005

Lebensart

Wäschekorb

€ 2.000,-

Dez. 2005


Frage 3:

Die Kampagne lief von 4.11.2005 bis 16.12.2005.
Frage 5:

Die Kosten von strategischer und kreativer Konzeption der Plakate sind in den
Agenturkosten (s. Fragebeantwortung 7, 8, 9, 10 und 11) enthalten. Für die
fotografischen Leistungen sind Kosten in der Höhe von € 10.641,- entstanden.

Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:

Die Idee zur Kampagne entstand im Zuge der laufenden PR-Arbeit des BMGF.
Gesucht wurde nach einer Möglichkeit eine gesellschaftspolitische Diskussion über
die Rolle der Frauen zu initiieren und gleichzeitig die Publikation „Die
Frauenratgeberin" einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Auftragswert der Kampagne blieb unter dem Wert von 130.000 SZR (entspricht
derzeit gemäß Schwellenwert Verordnung der Bundesregierung € 154.000,—).
Aufgrund der obigen Ausführungen war wegen der Eigenart der Leistung die
Durchführung eines wirtschaftlichen Wettbewerbes auf Grund der Kosten des
Beschaffungsvorganges wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Vergabe hatte daher auf
Grundlage des § 26 Abs. 4 BVergG 2002 zu erfolgen.

Für Agenturleistungen wurde im Werkvertrag ein Betrag von € 71.900,— vereinbart!

Die Auswahl und Abwicklung der Medienpartnerschaften erfolgte unabhängig von
einander direkt über das BMGF entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes.

Frage 12:

Die Erstellung des Radiospots kostete € 1098,-.

Fragen 13, 14 und 15:

Gebucht wurde die „RMS Top Kombi" beim RMS Radioverbund Österreich. Dabei
konnten um € 49.360,13- die beiden 30 sekündigen Spots insgesamt 56 mal
geschaltet werden. Dabei wurden pro Tag in jeweils 4 der folgenden Radiosender
Spots gebracht.

*106,7 Party FM

*    88,6 Der Supermix für Wien

*    89,6 Das Musikradio

*    A1 Radio


*    Antenne Kärnten

*    Antenne Salzburg

*    Antenne Steiermark

*    Antenne Vorarlberg

*    Antenne Wels

*    Antenne Wien 102,5

*    Arabella Unterland

*    Das Soundportal

*    Hit FM Burgenland

*    Hit FM Mostviertel

*   Hit FM St. Pölten

*    KRONEHIT Burgenland

*    KRONEHIT Kärnten

*    KRONEHIT Niederösterreich

*    KRONEHIT Oberösterreich

*    KRONEHIT Salzburg

*    KRONEHIT Steiermark

*    KRONEHIT Tirol

*    KRONEHIT Wien

*    Life Radio Oberösterreich

*    Life Radio Tirol

*    Radio Arabella 105,1 Innsbruck

*    Radio Arabella 99,4

*    Radio Arabella Bregenz

*    Radio Arabella Großraum Wien

*    Radio Energy 104,2

*    Radio Grün Weiss

*    Radio Harmonie

*    Radio Osttirol

*    Radio Salzkammergut

*    U1 Unterland

*    Welle 1 Salzburg

*  Welle 1 Steyr

*    Welle Außerfern

*    Welle Oberland

Frage 16:

Mit der Erstellung der Radiospots wurde

Das kW. Weninger & Co. Audioproduktions - KEG

Hernalser Hauptstr. 79

1170 Wien
betraut.

Frage 17:

Es wurden zwei Arten von Post it's Blöcken erstellt. Post it-Blöcke ohne Motivwechsel
kosten das BMGF € 0,58- pro Block, Post it-Blöcke mit Motivwechsel € 0,99- pro
Block. Es wurden insgesamt 5000 Post it-Blöcke ohne und 10000 Post it-Blöcke mit
Motivwechsel hergestellt.


Fragen 18 und 19:

Die Post it's sind im BMGF und unter der Homepage www.frauenratgeberin.at zu
bestellen und werden über die Poststelle des BMGF versandt.
Sofern die Post-Its nicht bei Veranstaltungen verteilt werden, werden sie per Post
versandt. Hierfür werden die Posttarife genutzt, die von der Bundesbeschaffungs
GmbH unter der GZ 38.00.00.195.000 ausgehandelt wurden.

Frage 20:

Mit der Erstellung der Post wurde die Firma

Schrecks Goodies Werbeartikel Handels GmbH

Gassergasse 19/1/B3

1050 Wien
beauftragt.

Fragen 21 und 22:

Die aktuelle Kampagne läuft noch bis 16.12.2005. Nach einer anschließenden
Evaluation wird über weitere Maßnahmen entschieden.

Fragen 23 und 24:

Die Kampagne „Man(n) glaubt es kaum - Frau braucht Zeit und Raum" widmet sich
den typischen Rollenbildern und Lebenssituationen von Frauen. Sie soll einen Beitrag
zu partnerschaftlicherem Denken und Verhalten leisten.

Ziel ist es die Position der Frauen in täglichen Lebenssituationen zu stärken. Männer
werden auf die Belastungen der Frauen in ihrer Umgebung aufmerksam gemacht.
Frauen werden ermutigt mehr auf sich selbst und ihre Bedürfnisse zu achten.

Hinter der Kampagne steht die Publikation „Die Frauenratgeberin", auf die durch die
Kampagne aufmerksam gemacht wurde. In den ersten vier Wochen der Kampagne
wurden ca. 700 Exemplare bestellt und verschickt.

Fragen 25 bis 27:

Ich lehne eine rechtliche Festschreibung partnerschaftlicher Arbeitsteilung ab. Ein
derartiger staatlicher Eingriff in die intimsten Bereiche von Menschen in Partnerschaft
scheint mir sehr problematisch. Das geltende Ehe- und Familienrecht bietet
ausreichende rechtliche Möglichkeiten an. Mit der gegenständlichen Kampagne soll
die Bewußtseinsbildung für die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen Teilung der
Haushaltsarbeit weiter vorangetrieben werden, ohne die Individualität des/der
Einzelnen, der mein größter Respekt gilt, anzugreifen.

Fragen 28 und 29:

Frauenpolitik beinhaltet die Schaffung von gleichen Chancen und Pflichten von
Frauen und Männern in allen Lebens- und Politikbereichen, das Recht auf
Mitgestaltung, Mitsprache und Mitwirkung von Frauen in allen politischen Gremien
und Entscheidungen, ein Recht auf gleiches Einkommen bei gleichwertiger Arbeit, ein
Recht auf gleichwertige soziale und ökonomische Lebensbedingungen, und lässt sich
auch an Hand der Maßnahmen, die zur Unterstützung und Förderung der Entwicklung
der Frauen in Österreich gesetzt wurden, messen.


In meiner Amtszeit wurden ua. folgende Maßnahmen für Frauen gesetzt:
Beruf und Familie

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, wurde eine Reihe von
Maßnahmen umgesetzt:

         Stärkung des Familieneinkommens durch das Kinderbetreuungsgeld und
die Erhöhung des Alleinverdiener/innen-Absetzbetrages sowie die Erhöhung
der Zuverdienstgrenze von 296 Euro monatlich (3.552 Euro/Jahr) - nach der
alten Karenzgeldregelung) auf 14.600,- Euro/Jahr.

         Erleichterung des Wiedereinstiegs durch die Ausweitung des Rechts auf
Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes in Betrieben über 20
Mitarbeiter/innen.

         Seminare für Frauen zur beruflichen Orientierung: Konzeption und
Planung von eintägigen Seminaren in den neun Bundesländern zur beruflichen
Orientientierung für Frauen während der Kinderbetreuungszeit.

Das BMGF bietet im Mutter-Kind-Pass einen Gutschein an, mit dem Frauen in
Karenz eintägige Schnupperseminare in Anspruch nehmen können. Die eigens
ausgebildeten Trainerinnen und Vertreterinnen des AMS zeigen individuelle
Wege für einen zufrieden stellenden Ausgleich zwischen Familie und Beruf. Die
Seminare finden österreichweit in den AMS-Stellen statt - immer dann, wenn
genügend Interessierte sich gemeldet haben. (www.orientierunqsseminar.at)

            Eigenständige Alterssicherung durch die Pensionsreform. Die
Bundesregierung investiert eine Milliarde Euro zusätzlich in die
Pensionsanrechnung von max. vier Jahren Kindererziehung pro Kind auf Basis
der Berechnungsgrundlage von 1.350,- Euro/Monat zusätzlich zu jeglicher,
während der Kinderbetreuungsphase ausgeübter Erwerbstätigkeit.

Steuerreform: Die Einkommenssteuersenkung begünstigt Frauen. Der Großteil der
geringen Einkommen wird immer noch von Frauen bezogen. Der
Einkommenszuwachs durch die Einkommenssteuersenkung beträgt ca. 2 Prozent.
Dies bedeutet mehr Geld für Familien und Kinderzuschlag beim
Alleinverdienerabsetzbetrag. Diese Maßnahme kommt Alleinerzieherinnen zu Gute.

Frauenbeschäftiqunq

Noch nie zuvor waren in Österreich so viele Frauen erwerbstätig wie heute. Die
Frauenbeschäftigungsquote liegt in Österreich bei 61% - im
Haupterwerbsalter sogar bei 77,5%.

         Das Beschäftigungspaket mit einem Gesamtvolumen von 285 Mio. Euro hat
100 Mio. Euro davon für die Förderung von Frauen vorgesehen. 2006
können damit 22.000 Frauen zusätzlich qualifiziert und beschäftigt werden.

         Die Beratung für arbeitsuchende Frauen geht in enger Zusammenarbeit mit
dem AMS noch stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der Frauen ein.

         Frauen in Führungspositionen: Um den Anteil von Frauen in
Führungspositionen zu steigern, ist es entscheidend, Frauen ausreichend in
alle Maßnahmen der Personalentwicklung, Weiterbildung, Projektmanagement
und transparente Auswahlverfahren einzubinden.


Wir haben daher die Erstellung einer Studie mit dem Arbeitstitel „Frauen in
Führungspositionen in Österreich" in Auftrag gegeben, um Frauen in
Führungspositionen nach Branchen und Unternehmensgrößen in einer Ist-Analyse
statistisch zu erfassen, Gründe für ihre geringe Repräsentanz zu klären, um
Maßnahmen in Unternehmen und im öffentlichen Bereich zu durchleuchten und einen
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Vertretung von Frauen in
Führungspositionen zu erstellen.

In Österreich ist schon seit langem, nämlich seit dem Jahr 1979, gesetzlich die
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zwingend
vorgeschrieben. Die Position der Frauen im Beruf und am Arbeitsmarkt ist auch in
vieler Hinsicht von bedeutenden Fortschritten der Frauen in Richtung Gleichstellung
geprägt.

Frauen haben in den letzten Jahrzehnten betreffend Erwerbsbeteiligung stark
aufgeholt, im internationalen Vergleich steht Österreich gut da.

Angesichts der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Frauen müssen gezielte
Maßnahmen für Frauen forciert werden. Höher- bzw. besser qualifizierte
Arbeitsplätze für Frauen sind explizites Ziel der Frauenbeschäftigung.

Ich habe daher als Frauenministerin einen Runden Tisch zu diesem Thema im Juni
dieses Jahres initiiert, auch, um die frauenpolitischen Positionen und Aspekte im
Nationalen Reformprogramm sicherzustellen. Dabei wurde ein „Fünf-Punkte
Programm zur Frauenbeschäftigung" präsentiert.

Es fokussiert auf die Verbesserung der Situation für betroffene Frauen in
verschiedenen Bereichen:

·          Frauenspezifische Maßnahmen im AMS

·       Bewusstseinsbildung bei der Berufswahl von jungen Frauen

·       Qualifikationsmaßnahmen für gefährdete Gruppen

·         Erschließung des Wachstumsmarkts Gesundheits- und Pflegeberufe, Höher-
und Weiterqualifizierung, Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit

·       Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit Familie und Beruf

Hinsichtlich Teilzeitbeschäftigung ist das Ziel, ein mehr an qualitativ hochwertiger
Teilzeitarbeit, „qualifizierter Teilzeitarbeit", zu erreichen, Teilzeitarbeit, die das
berufliche Fortkommen der Frauen nicht behindert, sondern fördert. Dabei darf nicht
darauf vergessen werden, dass laut einer Umfrage bei Teilzeitbeschäftigten mehr als
80% angeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung ihrer augenblicklichen Lebenssituation
am besten gerecht wird und daher von ihnen gewollt ist.

Ansätze zur Verringerung der Einkommensunterschiede müssen aus meiner Sicht
folgende Schwerpunkte abdecken: Berufseinstieg und Berufswahl von jungen Frauen,
Berufsunterbrechungen und der Wiedereinstieg, sowie Aufstiegschancen.

Wichtig ist, dass Frauen gestärkt werden und Väter die Elternkarenz stärker
beanspruchen, Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit vereinbaren und die
Berufslaufbahn ihrer Partnerinnen unterstützen. Das bedeutet sowohl
Sensibilisierungs- und Informationsarbeit, auch in Richtung der Betriebe und
Sozialpartner, als auch Maßnahmen im Rahmen des Gender Mainstreaming.

BMGF Business Mentorinq Programm (www.frauenmentorinq.at)

Ziele des Business Mentorings sind

-    Aufbau eines österreichweiten Netzwerkes von Mentorinnen und Mentees, die sich

über alle Altersgruppen und Branchen hinweg austauschen und sich im

Berufsleben und bei der Karriereplanung unterstützen


die Verbesserung der berufliche Situation für Frauen, vor allem auch in
technischen - nicht traditionellen - Arbeitsbereichen

-          die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen

-          die Verbesserung von Verdienstchancen für Frauen und

die Leistung eines Beitrags zur Verringerung der Einkommensschere zwischen
Frauen und Männern

Schwerpunkt 2005: Ausweitung des Business Mentoring Programms unter
Einbeziehung internationaler Mentoring Points

-      Schwerpunkt 2006: Implementierung des Business Mentorings als
Personalentwicklungskonzept in der Privatwirtschaft

Steigerung 2004 - 2005: von mehr als 1.000 teilnehmenden Mentees und
Mentorinnen im Jahr 2004 auf 1.600 im Jahr 2005

Frauen-Business-Mentoring-Messe im Rahmen des Frauen-Business-
Mentoring-Programms

Zum Auftakt des ersten Frauen-Business-Mentoring-Jahres wurde am 12. März 2004
die erste österreichweite Mentoring Messe durchgeführt. Am 10. März 2005
veranstaltete das Bundesland Steiermark die 2. Business Mentoring Messe in Graz.
Im Jahr 2006 findet die Business Mentoring Messe im Rahmen der 2-tägigen
Frauenmesse am 7. und 8. März im Palais Auersperg statt.
Ziele der Business Mentoring Messe:

Präsentation und weitere Etablierung des Frauen-Business-Mentoring-Programms
Motivation zur Teilnahme am Frauen-Business-Mentoring-Programm schaffen
Unterstützung der regionalen Mentoring-Aktivitäten

Verleihung der „Mentora" im Rahmen des Frauen-Business-Mentoring-
Programms

Als Abschluss eines erfolgreichen Business Mentoring Jahres wird die Verleihung der
Auszeichnung „Die Mentora" durchgeführt. In den drei Preiskategorien, das
erfolgreichste Mentoring-Paar, der aktivste Mentoring-Point und das beste Firmen-
Mentoring, werden die Gewinnerinnen für ihr besonderes Engagement im Bereich des
Frauen-Mentoring ausgezeichnet.

Cross Mentorinq im Bundesdienst (www.crossmentorinq.net)

Als Frauenministerin ist mir die Förderung der weiblichen Bundesbediensteten ein

großes Anliegen. Das Cross Mentoring Projekt, das im Jänner d.J. gestartet ist,

entspricht einem meiner Hauptanliegen - die Chancengleichheit für Frauen zu

fördern.

Der Einsatz von Mentoring als zukunftsweisendes Personalentwicklungsinstrument

soll im Rahmen der laufenden Verwaltungsinnovation forciert werden.

Am 02.12.2005 Abend fand im Rahmen der Verleihung der Bundesdienstmentora der
Abschluss des ersten Cross Mentoring Jahres statt. Und die Ergebnisse mit 14
teilnehmenden Dienststellen und 42 Mentoring-Paaren und die positive Resonanz
während des Jahres unterstreichen die Bedeutung von Mentoring. Denn mit diesem
Projekt erhalten weibliche Bundesbedienstete erstmals die Chance über die
Ressortgrenzen hinweg neue persönliche und berufliche Perspektiven zu gewinnen.
Mit dem 3. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde die
Planung eines Cross Mentoring Projekts auf Bundesebene festgelegt.

Mein Ressort (Abteilung für strategische Kommunikation und Grundsatzpolitik)
übernahm die Planung und Organisation im ersten Jahr. Diese Abteilung fungiert als
Informationsdrehscheibe und ist für die Fortführung und Weiterentwicklung des
Projekts zuständig.


Zur Durchführung wurde in jedem Bundesministerium und obersten Organ ein/e
Cross-Mentoring-Beauftragte/r nominiert.

Ausblick 2006

Schwerpunkt 2006 wird die Erweiterung des Cross Mentoring Projekts um die

nachgeordneten Dienststellen und die Landesverwaltungen sein.

Damit geht dieses bereits erfolgreich laufende Projekt in die Bundesländer und ich
freue mich schon selbst Ihnen im nächsten Jahr die Ergebnisse präsentieren zu
können!

Frauen & Gesundheit

         Die Stärkung der Frauengesundheit ist ein zentrales frauenpolitisches Ziel und
deshalb einer der großen Schwerpunkte der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft 2006. Mit dem österreichischen Frauengesundheitsbericht
wurde dafür eine wichtige Diskussionsgrundlage geschaffen.

         Vorsorge Neu - die neue Vorsorgeuntersuchung, die seit Oktober 2005
österreichweit durchgeführt wird, berücksichtigt erstmals auch Unterschiede
zwischen Frauen und Männern. Dabei werden für alle Teilnehmer/ innen
individuelle Risikoprofile erstellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung
des persönlichen Gesundheitszustands empfohlen.

         Frauenförderung in der Medizin Reihungskriterienverordnung novelliert,
„Positive Diskriminierung" von Frauen

         geschlechtergerechte Medizin wichtig in der Praxis und in der Forschung,
Expert/innentreffen im ersten Quartal

         Konzepterstellung zur Vorbereitung eines qualitätsgesicherten
flächendeckenden Brustkrebs-Screenings: Im Auftrag des BMGF hat das
ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) ein Konzept
samt Kostenplan für ein qualitätsgesichertes, flächendeckendes
Brustkrebsscreening auf der Basis der EU-Leitlinien ausgearbeitet.

         Erstellung eines GM-Leitfadens für das Spitalswesen. Ziel des Projektes
ist die nachhaltige Integration von GM in die Führungsinstrumente eines
Krankenhauses und die konstante Formulierung von GM-Zielen im Bereich der
fünf Dimensionen, Kund/innen, Finanz, Qualität, Mitarbeiter/innen, Werte mit
dem Ergebnis der routinemäßigen Anwendung von GM sowohl bei der
Dienstleistungserbringung (Geschlechtergerechte Medizin und Pflege) als auch
in der Personal- und Organisationsentwicklung.

Gerade als Gesundheitsministerin ist mir auch die gesundheitliche Situation von
Migrant/innen ein großes Anliegen. Schließlich muss für jeden in Österreich lebenden
Menschen der gleiche Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem sicher
gestellt sein.

Daher habe ich in meinem Ressort einen eigenen Gesundheitsplan für Migrant/innen
entwickeln lassen, der die Interkulturelle Kompetenz im Gesundheitswesen zum Ziel
hat und nicht nur für den gleichen Zugang für Österreicher/innen und Migrant/innen
zum österreichischen Gesundheitswesen Sorge trägt, sondern auch eine Förderung
der Migrant/innen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen anstrebt.


Gleichbehandlunqsaesetz (GIBG 2004):

    Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die
Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW/GBK-Gesetz):
Mit dem GIBG
erfolgte die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU 2000/43
und 2000/78.  Im Zuge der Umsetzung wurde das GIBG neu gefasst.

Es sind nun längere gerichtliche Fristen zur Geltendmachung von sexueller
Belästigung (1 Jahr) und von Belästigung (6 Monate) vorgesehen. Das Gesetz
enthält eine Neufassung der Definitionen von unmittelbarer und mittelbarer
Diskriminierung. Weiters gibt es einen Viktimisierungsschutz, eine neue
Beweislastverteilung zu Gunsten der von Diskriminierung betroffenen Person
und die Möglichkeit einer Nebenintervention von Klageverbänden zur
Durchsetzung von Rechten der Diskriminierungsopfer. Außerdem gibt es eine
erhebliche Erweiterung der Antidiskriminierungstatbeständen (ethnische
Herkunft, Religion oder Weltanschauung, alter oder sexuelle Orientierung).

„Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von
Frauen" für die Jahre 2003 - 2004

121 Maßnahmen

o      BMGF: 38 Maßnahmen (€ 10,675.109)

o      BMBWK: 29 Maßnahmen (€ 25 Mio.)

o      BMWA: 16 Maßnahmen (€ 550 Mio.)

o      BMSG: 12 Maßnahmen (€ 1.954 Mio.)

o      BMVIT: 6 Maßnahmen (€ 469.250)

o      BMLV: 4 Maßnahmen

o      BMLFUW: 4 Maßnahmen (€ 138.672)

o      BKA: 4 Maßnahmen (€ 1,892.322)

o      BMJ: 3 Maßnahmen (€ 1,825.525)

o      BMaA: 2 Maßnahmen (€ 65 Mio.)

o      BMI: 2 Maßnahmen (€ 10 Mio.)

o      BMF: 1 Maßnahme

Gesamtbudget: ca. € 2,6 Mrd._

Gewaltschutz

Mein Ressort fördert die erste Website der Frauennotrufe in Österreich. Mit der
Einrichtung der Homepage www.frauennotrufe.at wird den fünf autonomen
Frauennotrufen in Österreich (Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck) eine
gemeinsame Präsentationsplattform geboten.

Besonders freue ich mich über das neue Projekt „Frauentelefon Nieder-
österreich" (BMGF Förderung € 35.000). Mit dieser Einrichtung soll auch Frauen in
ländlichen Gegenden, die keine Beratungseinrichtung in ihrer Nähe haben, der
Zugang zu frauenspezifischen Informationen und Erstberatungen ermöglicht werden.
Dieses Projekt ist mit einer einjährigen Pilotphase konzipiert und wird vom Land und
Bund (BMGF + BMI) ermöglicht. Der Trägerverein ist das Hilfswerk Niederösterreich,
die Kooperation mit den niederösterreichischen FS-Stellen wird vom Land
Niederösterreich in die Wege geleitet. Gewaltschutzdatei effizientes Instrument -
dient dem Schutz der Opfer gegen mobile Gefährder; Datenschutz ist gewahrt!

Weiterführung der Helpline gegen Männergewalt: Diese Helpline dient Frauen,
aber auch ihrem Umfeld, wie Nachbar/innen, Familie, Arbeitskolleg/innen etc.


bundesweit, kostenlos und rund um die Uhr als Anlaufstelle für Erstberatung und
Krisenintervention sowie Weitervermittlung an regionale Beratungs- und
Unterstützungseinrichtungen.

Weiterführung der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie auf Basis
eines fünfjährigen Auftragsvertrages: Oberstes Ziel des Unterstützungsangebots ist
der Schutz der betroffenen Frau vor weiteren Gewaltsituationen. Das Angebot der
Interventionsstellen umfasst aber auch rechtliche und psychosoziale Unterstützung.
Die Interventionsstellen sind darüber hinaus Drehscheibe zwischen allen bei
häuslicher Gewalt involvierten Institutionen (Sicherheitsbehörden, Gerichte,
Jugendwohlfahrtsbehörde, Frauenhäuser...)

Finanzierung von Ausbildungsseminaren und themenspezifische
Fortbildungsseminare für Mitarbeiter/innen von Fraueneinrichtungen im Bereich
„Gewalt gegen Frauen" für Trainer/innen.

Miqrantinnen

Neue Grundsatzabteilung inklusive gebührenfreiem Servicetelefon 0800/20 20 11 im

BMGF

Im Jahr 2004 wurden von meinem Ressort rund € 340.000 an Fördermitteln für

Vereine vergeben, die spezifische Beratung und Betreuung für Migrantinnen

anbieten.

Für das Jahr 2005 wurden rd. € 360.000 für die Schwerpunkte Beratung, Betreuung
und Weiterbildung vergeben (z.B. neu eingerichtete Beratungsstelle gegen
"Zwangsheirat", Schulungen zur Erlangung des europäischen
Wirtschaftsführerscheins).

Maßnahmenkatalog gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen:

gemeinsam mit den Bundesministerinnen für Äußeres, Inneres, Bildung,
Wissenschaft und Kultur, Justiz und soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

Ziel der Initiative des BMGF

        Gewalt gegen Frauen stärker in der Öffentlichkeit thematisieren

        Gewalt vorbeugen

        Gewaltopfern helfen

Zwangsehe

      Fachgespräch I, 27. Juni 2005:

Bestandsaufnahme und Analyse der Situation für Frauen und Mädchen

            Fachgespräch II, 23. September 2005:
Opferschutz in der Praxis
Vorschläge für konkrete Maßnahmen

Maßnahmen

        Multiplikatorinnen Tagungen

        Mobile Workshops für Schulen

        Folder für Mädchen und Burschen ab 14 Jahren

        Erstellen einer Meldedatenbank über Fälle von Zwangsheirat

        Errichtung von Notwohnungen

        Umwandlung der Ehenötigung von Privatanklagedelikt zu Offizialdelikt

FGM - Genitalverstümelung

      Fachgespräch, 19. September 2005


Bestandsaufnahme der Situation in Österreich
Kooperation mit NGO's und anderen      Ministerien
Erarbeiten geeigneter Maßnahmen

Maßnahmen

         Erstellen einer FGM-Studie für Österreich

         Aufklärung über Genitalverstümmelung in der Ausbildung von Gynäkologinnen
und Kinderärztinnen

         Verbesserung der Opferschutzes

         Multiplikatorinnen Tagungen

Frauenhandel

            Round-Table-Gespräch, 25.Oktober 2005
Unterstützung der Arbeit der Taskforce Menschenhandel

Ansprechstelle   für  die   gesundheitliche  Versorgung   der   Betroffenen   vom

Frauenhandel

Ausbau von Notunterkünften

Zweckwidmung konfiszierter Gelder für die      Opfer und            für

Präventionsmaßnahmen

Überprüfung notwendiger rechtlicher Anpassungen

Gender Mainstreaming

Mit Regierungsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde eine interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG Gender Mainstreaming, www.imaq-
qendermainstreaminq.at) eingerichtet, um den politischen und rechtlichen
Verpflichtungen Österreichs zur Umsetzung des Gender Mainstreaming auf nationaler
Ebene nachzukommen.

In der IMAG Gender Mainstreaming sind alle Bundesministerien, die obersten
Organe und drei Staatssekretariate durch Ressortbeauftragte für Gender
Mainstreaming vertreten. Bei der Steuerreform 2005 ist es erstmals in der
Geschichte Österreichs gelungen, dass Prinzip GM bei der Umsetzung eines
Gesetztes zu verankern. Nach Pilotphase in PVA nun GM in allen KV-Trägern
implementieren.

Gender Budgeting:

         Gründung der IMAG Gender Budgeting

         BMGF: Auftrag zur Pilotstudie Drogenbudget (Fertigstellung: Jänner 2006)

         BMF: Anmerkungen der Ressorts zu „Gender Aspekte des Budgets" bei der
Budgeterstellung

         Fachtagung Gender Budgeting am 25. April 2005

         Tagungsband der GB Fachtagung vom 25.4.2005 „Strategieentwicklung für
eine geschlechtergerechte Budgetgestaltung"

         Gender Budgeting Projekte auf Bundes-,Länder- und Gemeinde-ebene

         Vorträge, Expert/innen

         Gender Aspekte der Ressorts, AUSZUG aus den Erläuterungen zum
Bundesvoranschlag 2006.

         www.imag-gendermainstreaming.at./Infothek

Gender Budgeting: Pilotstudie Drogenbudget

    Teil I: Pilotuntersuchung

       Förderungen des BMGF nach § 16 SMG,

                Einrichtungen der Drogenhilfe in OÖ und Wien

       Inwieweit entspricht das Angebot den


           Bedürfnissen drogenabhängiger Frauen und Männer?

     Teil II: Leitfaden

       Anwendungsorientierte Hilfestellung, Methoden, Beispiele

         Teil III: Gesamtstrategie für den Bund

         Organisatorische und personelle Voraussetzungen,        Prozessebene,
Evaluierung und Monitoring

Frauenprojektförderung

    Im Jahr 2005 gelang es, die Fördermittel um rund 9% zu erhöhen

(Bundeshaushalt € 3.250.000 für 2004, € 3.550.000 für 20051)und damit als
Schwerpunktsetzung den Nachholbedarf in bisher unterversorgten Regionen
schrittweise abzudecken.

         Im Jahr 2005 wurden in enger Kooperation mit den Landesfrauenreferaten
und Landesfrauenbüros 19 Projekte (17 Beratungseinrichtungen und 2
Wiedereinstiegsprojekte) neu initiiert und die Förderungen für 19
bestehende Beratungseinrichtungen erhöht.

         Für 2005 wurden die Förderungen der FS-Stellen und Notrufe jeweils um
€ 400,-- erhöht, die FS-Stellen Amstetten, Hollabrunn, Zwettl, Salzburg,
Innsbruck und Vorarlberg wurden zusätzlich für die Versorgung von
Außenstellen unterstützt, Orient Express erhielt höhere Mittel für eine
Beratungsstelle Zwangsheirat, und miteinander Lernen für die Betreuung eine
Mädchengesprächsgruppe.

         FS-Stellen und Notrufe sind fixe Planungsgrößen auch für das Jahr 2006, die
heuer zur Verfügung gestellten Beträge werden in der Planung
fortgeschrieben. Allfällige Erhöhungen bzw. eine Vereinheitlichung der
Fördersumme für alle FS-Stellen und Notrufe für 2006 können derzeit nicht
zugesagt werden, da die Budgetplanung für das gesamte Ressort noch nicht
abgeschlossen ist. (FS-Stellen Treffen, 18. November 2005)

Internationales

         Teilnahme an der UN Frauenstatuskommission in New York

         In diesem Zusammenhang zahlreiche Briefingveranstaltungen für NGOs zur
Vor- und Nachbereitung

         Ausblick 2006: Teilnahme an der 50. Sitzung der UN Frauenstatuskommission
in New York (Delegation: BMGF, BMaA, BMWA, BMSG), NGO-
Delegationsleiterin in der Regierungsdelegation: Rosy Weiss, Präsidentin der
International Alliance of Women

         Auch 2006 wird die Teilnahme von NGO-Vertreterinnen an der UN-Frauen-
statuskommission wieder gefördert werden (Übernahme von Reisekosten im
Ausmaß von € 7.000).

         Erstellung des 6. Länderberichts Österreichs zu CEDAW (Convention on the
Elimination of All Forms of Discriminiation against Women): Es werden
legistische und andere Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Artikel
der Konvention sowie Fortschritte und Probleme dargestellt.


Österreichischer Frauenbericht - Neu-Konzeptionierunq

Im Zuge der Konzeptionierung eines anfälligen Frauenberichts 2005 hat eine
Überprüfung ergeben, dass weitere Inhalte des Frauenberichts 1995 durch
verschiedene Publikationen, die sich mit der Lebenssituation von Frauen beschäftigen
und die entweder schon erschienen sind oder 2006 erscheinen werden, abgedeckt
und ausreichend behandelt wurden bzw. werden.

Weitere Vorgangsweise:

Um eine umfassende Darstellung der Lebenssituation von Frauen zu geben, wird
2006, eine Zusammenschau aller Berichte 2003 - 2006, die die Themenbereiche der
Frauenberichte 1995/1985/1975 abdecken, veröffentlicht:

1.                                    Geschlechtsspezifische Disparitäten, 2002.

2.                                    Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von
Frauen, 2003/04.

3.                                    CEDAW-Bericht, 2004.

4.                                    Bundes-Gleichbehandlungsbericht, 2004.

5.                                    Frauengesundheitsbericht, 2005.

6.                                    Frauen und Männer in Österreich, 2005.

7.                                    Künstlerinnenbericht, 2006

8.                                    Frauen in Führungspositionen, 2006.

9.                                    Migrantinnenbericht, 2006.

10.                            Situation der Österreichischen Bäuerinnen, 2006.

Zu Frage 30:

Einleitend ist zu bemerken, dass angenommen wird, dass mit dem in der Anfrage
unscharf verwendeten Begriff „erwerbshemmend" der vom WIFO tatsächlich
verwendete Ausdruck „beschäftigungshemmend" gemeint ist.
Die vom WIFO vorgestellten Ergebnisse von Parikularuntersuchungen finden in
den amtlichen Statistiken über die „Arbeitsmarktposition vor Antritt bzw. nach
Beendigung der Karenzepisode" keinen Rückhalt. Diesen Quellen zufolge ist der
Prozentsatz der Personen, die aus der Karenz erneut in Beschäftigung gelangen,
gegenüber den Vergleichsjahren vor Einführung des Kinderbetreuungsgeldes
markant angestiegen, während der Prozentsatz der Personen, die vor Einführung
des Kinderbetreuungsgeldes aus dem Arbeitsmarkt herausfielen („out of labor
force") gegenüber den Vergleichsjahren des Karenzgeldes, als dieser Anteil über
50% betrug, drastisch gesunken ist.

Fragen 31 bis 36:

Das Kinderbetreuungsgeld zeichnet sich gegenüber dem früheren, als reine
Versicherungsleistung gestalteten Karenzgeld vor allem durch zwei wesentliche
Vorteile aus, nämlich durch eine beträchtliche Ausweitung des Kreises der
Bezugsberechtigten und durch eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze um mehr als
das Vierfache. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine zutiefst soziale Maßnahme, die als
Familienleistung ausgestaltet ist, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit
oder einer Pflichtversicherung gewährt wird. Das bedeutet, dass auch jene
Personengruppen, die nach der früheren Regelung kein Karenzgeld erhielten, erfasst
werden:

         Hausfrauen

         Student/innen


         Selbstständige

         Bäuerinnen

         Geringfügig Beschäftigte

         Freie Dienstnehmer/innen oder deren Partner

Pro Kalenderjahr darf der Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 14.600,— nicht
übersteigen. Bei der alten Karenzgeldregelung waren es 296 Euro monatlich, das
entspricht 3.552 Euro jährlich, allerdings ohne die beim Kinderbetreuungsgeld
eingeräumte Flexibilität über den Jahresverlauf. Die Einkünfte des anderen
Eltemteiles sind nicht relevant!

Das Kinderbetreuungsgeld ist wie alle Maßnahmen der Bundesregierung zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschlechtsneutral gestaltet, richtet sich also an
Männer und Frauen. Der stetige Anstieg der Väter, die Kinderbetreuungsgeld
beziehen, bestätigt diesen Ansatz.

Die generell positiven Erfahrungen mit dem Kinderbetreuungsgeld werden derzeit
von der ressortzuständigen Ministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluierung liegen noch nicht vor. Daher kann über
einzelne Maßnahmen einer allfälligen Umgestaltung zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung noch keine Auskunft gegeben werden.